Abriss von Gewerbeimmobilien – Das gilt es zu beachten

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Besitzer von Gewerbeimmobilien müssen ebenso wie private Bauherren den Abriss eines Gebäudes sorgfältig planen. Je nach Bundesland und Gebäudezustand ergeben sich Antragsschritte für Genehmigungsverfahren. Erst anschließend können die Ausführungsschritte bis zum Erhalt einer bausubstanzfreien Freifläche endgültig kalkuliert und vorgenommen werden.

Grundlagen für den Abriss ermitteln

Vor allem ältere Gewerbeimmobilien lassen sich nicht in sinnvollem Kostenrahmen sanieren. Doch sie abzureißen ist ebenfalls ein Großprojekt an Planungsschritten. Bevor der Ablauf von Abrissschritten geplant werden kann, müssen Schadstoffbelastungen geprüft und Risiken für Umwelt und Bauleute während der Abrissarbeiten eingeschätzt werden.

Eventuell wird die Schadstoffentfernung vor weiteren Arbeitsschritten nötig. Es gilt, die Bausubstanz und den Bestand an Materialien, Einrichtungen und Installationen aufzunehmen. Danach richtet sich der spätere Arbeitsaufwand an Vorarbeiten durch den Rückbau vor einem Abriss. Gleichzeitig lassen sich in diesem Dokumentationsschritt später anfallende Bauschuttsorten erfassen, etwa Wertstoffe zum Recyceln oder Baumischstoffe als Sondermüll.

Diese Dokumentation ist für die Kostenkalkulation erheblich. Die Bausubstanz wird einmal grob und ein weiteres Mal vertieft untersucht. Erst, wenn all diese Grundlagen dokumentiert sind, kann in Zusammenarbeit mit Gutachtern und Abrissexperten eine genauere Abrissplanung für Gewerbeimmobilien erfolgen.

Planung von Anträgen, Ausführungen und Auftragsvergaben

Keine Gewerbeimmobilie kann in Deutschland ohne Genehmigung neu gebaut, erweitert oder abgerissen werden. Mit Hilfe der vorher erstellten Dokumentation wird also nun die Genehmigung des Abrisses bei den zuständigen Behörden beantragt. Eventuell können hier schon Gutachter, Abrisshelfer und andere kompetente Berater helfen.

Nun müssen Ausschreibungsverfahren geplant werden. In ihnen steht bereits, welche Ausführungsschritte für den Abriss der Gewerbeimmobilie nach Gewerk und Zeitaufwand nötig sind. Um als Firmeninhaber den eigentlichen Abriss zu kalkulieren, müssen auch Mengen ermittelt und ein Entsorgungskonzept für die einzelnen Schritte während dem Abbruch erstellt werden.

Erst, wenn diese und alle weiteren Fachplanungen fertig sind, kann die Ausschreibung tatsächlich erfolgen. Zeitlich muss auch jetzt ein Auswahlverfahren eingeplant werden. Doch ohne all diese vorigen Schritte ist ein Abbruch nicht möglich oder birgt teilweise gesetzesrelevante Risiken von Fehlern, Mehrkosten oder sogar Genehmigungsverweigerungen.

Abriss einer Gewerbeimmobilie überwachen

Die Fachfirma für Abriss und Abbruch, welche den Zuschlag auf eine Ausschreibung bekommt, arbeitet nun selbst Schritt für Schritt mit dem erarbeiteten Abbruchkonzept. Die Arbeit wird überwacht, um eventuelle Abrissfehler oder Änderungsbedarf rechtzeitig zu erkennen. Zum einen überwacht der Bauherr selbst die Arbeiten. Darüber hinaus prüfen aber zuständige Behörden zusätzlich die Rechtmäßigkeit der Abläufe.

Dabei wird zum Beispiel der Gesundheitsschutz der beteiligten Handwerker kontrolliert. Auch hinsichtlich der Arbeitssicherheit ist das Monitoring durchaus kein böser Wille der Behörden. Vielmehr schützt das rechtzeitige Erkennen von Mängeln Bauherren vor eventuell teuren Haftungen im Verletzungs- und Schadensfall.

Fazit

Planung, Konzeptionierung und Überwachung sind die drei wichtigen Abschnitte beim Abriss von Gewerbeimmobilien. Je nach Bausubstanz, Installationsstand und Zugänglichkeit wird die Arbeit der Abrissfirmen vom Bauherren selbst sowie den zuständigen Behörden oder zugelassenen Abrissexperten überwacht. Dadurch wird gewährleistet, dass während des Abrisses weder Arbeiter noch Umwelt oder benachbarte Immobilien Schaden erleiden.

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