SEPA – Der verwirklichte Traum des einheitlichen EU-Zahlungsverkehrsraums

Mit dem Beginn einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (kurz: EWWU) und der Einführung des Euro, der Gemeinschaftswährung der Europäischen Union, wurden in weiterer Folge auch die Grundsteine für SEPA („Single Euro Payments Area) gelegt. Mit der „Lissabon-Agenda 2000“ wurde die Vision des einheitlichen EU-Zahlungsverkehrsraums verwirklicht. Zahlreiche Interessensgruppen (so etwa die Bankenverbände, Unternehmergruppen und auch Konsumentenschutzverbände) und die europäische Kommission stimmten diesem Vorhaben zu.

SEPA Informationen

Eines der früheren Ziele der Europäischen Union? Ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum mit einheitlichen Regeln, Produkten und Systemen, sodass in weiterer Folge die europäische Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden kann. Im Mittelpunkt standen dabei die Kunden, die von diesen Vorhaben besonders stark profitieren sollten. Rückblickend hat SEPA auch für zahlreiche Verbesserungen gesorgt. Die eigenen Produkte, die extra für SEPA entwickelt wurden, ermöglichen Zahlungen, die unter einheitlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden können.

So sind internationale und auch nationale Überweisungen nun deutlich einfacher und zudem wesentlich schneller geworden. Mit der Verordnung „zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro“, die am 31. März 2012 in Kraft trat, wurde des Weiteren auch festgelegt, dass die nationalen Zahlungsverkehrsformate mit 1. Februar 2014 (Nachfrist: 1. August 2014) durch SEPA ersetzt werden müssen.

In welchen Ländern können SEPA-Überweisungen durchgeführt werden?

Die europäische Zahlungsverkehrslandschaft umfasst aktuell 28 Mitgliedsländer der Europäischen Union und auch die sogenannten EWR-Staaten (Liechtenstein, Norwegen und Island). Des Weiteren gehören auch die Schweiz, Jersey, San Marino, Isle of Man und Guernsey dazu – somit kann SEPA von rund 505 Millionen Menschen genutzt werden.

IBAN und BIC

Die IBAN („International Bank Account Number“) ist die einheitliche und international normierte Darstellung der Kontonummer und auch der Bankleitzahl. Die IBAN macht es möglich, dass internationale Überweisungen noch einfacher durchgeführt werden können. Diese internationale Bankkontonummer enthält eine Prüfziffer, sodass die Zahlungsaufträge im Vorfeld auf die Richtigkeit der angegebenen Kontonummer und Bankverbindung überprüft werden.

Fehlleitungen werden daher vermieden; die Aufträge werden des Weiteren auch ohne Verzögerung an den Empfänger weitergeleitet. Kunden, die die internationale Bankkontonummer suchen, finden diese auf der Bankomatkarte oder auch auf dem Kontoauszug. Des Weiteren gibt es auch den BIC („Business Identifier Code“). Durch den BIC (oder auch SWIFT-Adresse) kann jedes Kreditinstitut eindeutig identifiziert werden. Der BIC setzt sich aus 8 oder auch 11 Zeichen zusammen und ist die internationale Adressierung der Bank.

Die Merkmale

  • Die Überweisungswährung ist die Gemeinschaftswährung Euro
  • Die Abwicklungen sind standardisiert
  • Im Zuge der SEPA-Überweisung ist die Angabe der IBAN notwendig
  • Vom Ursprungsbetrag werden keine Spesen oder Gebühren abgezogen
  • Es gibt kein Betragslimit

Weitere Informationen zum SEPA Verfahren:

SEPA Informationen nach Region: