Restbuchwert berechnen: Formeln und Beispiele im Überblick

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Der Begriff Restbuchwert steht in direktem Zusammenhang mit dem Begriff Abschreibung. Er ist der Wert eines Wirtschaftsgutes, der als Differenz zwischen Anschaffungskosten und jährlichen Abschreibungen ausgewiesen wird.

Restbuchwert berechnen: Abschreibungsverfahren

Der Abschreibungsbetrag ergibt sich unabhängig vom zugrunde liegenden Verfahren durch Anwendung eines bestimmten Abschreibungssatzes auf die jeweilige Bemessungsgrundlage. Je nach Art und Höhe des Abschreibungssatzes ergeben sich verschiedene zeitliche Verläufe der Abschreibung, nach denen sich lineare, degressive, progressive sowie leistungsabhängige Abschreibungsverfahren unterscheiden lassen. Zum gesamten Abschreibungspotential gehören stets neben dem Anschaffungspreis abzüglich Anschaffungspreisminderungen auch die Anschaffungsnebenkosten wie Transport, Verpackungs-, Montagekosten und andere bis zum Einsatz des Wirtschaftsguts anfallende Ausgaben, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

Ein Schrottwert ist nur dann abzuziehen, wenn er in Relation zum Anschaffungswert erheblich ist. Bei zwischenperiodischem Zugang und Abgang abnutzbarer Anlagegenstände ist die Abschreibungsquote im Jahr des Zu- bzw. Abgangs zeitanteilig unter Einschluss des Anschaffungs- bzw. Ausschluss des Abgangsmonats zu bemessen. Für bewegliche abnutzbare Anlagegüter und nur beim Anlagenzugang kommt auch die sogenannte Halbjahresregel zur Anwendung, die bei Anschaffung oder Herstellung im 1. Halbjahr die volle, bei Anschaffung oder Herstellung im 2. Halbjahr die halbe Jahresabschreibung zulässt.

Lineare Abschreibung

Beim linearen Abschreibungsverfahren werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Dauer der Nutzung identisch als Aufwand miteinander ausgeglichen (Abschreibung in gleichbleibenden Jahresbeträgen). Der periodische Abschreibungsbetrag wird durch Teilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten durch die vermutliche Nutzungsdauer ermittelt.

Beispiel:

Die Anschaffungskosten einer Maschine belaufen sich auf 70.000 EUR. Die Maschine kann sieben Jahre lang genutzt werden. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt 70.000 EUR : 7 Jahre = 10.000 EUR.

  • 1. Jahr: 70.000 EUR ./. 10.000 EUR = 60.000 EUR
  • 2. Jahr: 60.000 EUR ./. 10.000 EUR = 50.000 EUR
  • 3. Jahr: 50.000 EUR ./. 10.000 EUR = 40.000 EUR
  • 4. Jahr: 40.000 EUR ./. 10.000 EUR = 30.000 EUR
  • 5. Jahr: 30.000 EUR ./. 10.000 EUR = 20.000 EUR
  • 6. Jahr: 20.000 EUR ./. 10.000 EUR = 10.000 EUR
  • 7. Jahr: 10.000 EUR ./. 10.000 EUR = 00.000 EUR

Die durch die lineare Abschreibung bewirkte gleichmäßige Aufwandsbelastung der einzelnen Perioden der Nutzungsdauer setzt voraus, dass die Gebrauchsfähigkeit einer Anlage bis zum Ende der Nutzungsdauer in etwa gleich bleibt, und die Anlage dann aus dem Betrieb ausscheidet. Besonders in den ersten Perioden der Nutzungsdauer auftretende wirtschaftliche Risiken, die vor allem eine starke Verminderung des Marktpreises einer Anlage bewirken können, vermag das Verfahren der linearen Abschreibung nicht zu berücksichtigen. Das lineare Abschreibungsverfahren ist sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich erlaubt und stellt den Normalfall der Abschreibung dar.

Degressive Abschreibung

Das Verfahren der degressiven Abschreibung tritt in drei Ausprägungen auf:

  1. Geometrisch-degressive Abschreibung
  2. Arithmetisch-degressive Abschreibung
  3. Abschreibung in fallenden Staffelsätzen

Alle drei Verfahren verrechnen in den ersten Verwendungsjahren eines Wirtschaftsgutes höhere Aufwandsbeträge als in späteren Zeiträumen. Damit berücksichtigt die degressive Abschreibung die Erkenntnis, dass wirtschaftliche Risiken besonders in den Anfangsjahren zu einer höheren Wertminderung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens führen. Ebenso kann man die degressive Abschreibung durch die Überlegung rechtfertigen, dass zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit einer Anlage mit fortschreitender Nutzungsdauer steigende Reparaturaufwendungen notwendig werden, die zusammen mit dem degressiven Abschreibungsaufwand den Gesamtaufwand gleichmäßig auf alle Perioden der Nutzungsdauer verteilen.

Geometrisch-degressive Abschreibung um den Restbuchwert zu berechnen

Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird der periodische Abschreibungsbetrag durch Benutzung eines fixen Abschreibungsprozentsatzes für die jeweiligen Restbuchwerte der verflossenen Jahre errechnet. Restwert- oder Buchwertabschreibung ist eine andere Bezeichnung für dieses Abschreibungsverfahren.

Beispiel:

Eine Maschine kostet bei der Anschaffung 70.000 EUR. Die Nutzungsdauer beträgt sieben Jahre und der jährliche Abschreibungsprozentsatz 30%.

  • 1. Jahr: 70.000 EUR ./. 21.000 EUR = 49.000 EUR
  • 2. Jahr: 49.000 EUR ./. 14.700 EUR = 34.300 EUR
  • 3. Jahr: 34.300 EUR ./. 10.290 EUR = 24.010 EUR
  • 4. Jahr: 24.010 EUR ./. 07.203 EUR = 16.807 EUR
  • 5. Jahr: 16.807 EUR ./. 05.042 EUR = 11.765 EUR
  • 6. Jahr: 11.765 EUR ./. 03.530 EUR = 08.235 EUR
  • 7. Jahr: 08.235 EUR ./. 02.471 EUR = 05.764 EUR

Durch Nutzung der geometrisch-degressiven Abschreibung ist der Restbuchwert am Schluss der Verwendungsdauer um so größer, je kleiner der Abschreibungsprozentsatz und je geringer die Verwendungsdauer des Wirtschaftsgutes ist. Der Restbuchwert am Ende der Nutzungsdauer ist in der letzten Periode zusätzlich als Aufwand zu verbuchen. Es erweist sich daher als zweckmäßig, dann von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln, falls der Abschreibungsbetrag beim degressiven Abschreibungsverfahren kleiner ist als der Wert, welcher sich bei linearer Distribution des Restbuchwertes auf die Restnutzungsdauer ergeben würde.

Arithmetisch-degressive Abschreibung zur Berechnung des Restbuchwerts

Bei der arithmetisch-degressiven Abschreibung vermindern sich die jährlichen Abschreibungsbeträge jeweils um den gleichen Betrag, den sogenannten Degressions- bzw. Differenzbetrag.

Beispiel:

Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 70.000 EUR. Die Nutzungsdauer beträgt sieben Jahre und der Restbuchwert am Ende der Nutzungsdauer 0 EUR. In der ersten Periode werden 16.000 EUR abgeschrieben.

  • 1. Jahr: 70.000 EUR ./. 16.000 EUR = 54.000 EUR
  • 2. Jahr: 54.000 EUR ./. 14.000 EUR = 40.000 EUR
  • 3. Jahr: 40.000 EUR ./. 12.000 EUR = 28.000 EUR
  • 4. Jahr: 28.000 EUR ./. 10.000 EUR = 18.000 EUR
  • 5. Jahr: 18.000 EUR ./. 08.000 EUR = 10.000 EUR
  • 6. Jahr: 10.000 EUR ./. 06.000 EUR = 04.000 EUR
  • 7. Jahr: 04.000 EUR ./. 04.000 EUR = 00,000 EUR
restbuchwert

Andriy Popov/123rf.com

Digitale Abschreibung

Erfolgt die arithmetisch-degressive Abschreibung in der Form, dass der Degressionsbetrag mit der Abschreibungsrate im letzten Jahr identisch ist, so spricht man von digitaler Abschreibung. Dabei wird der abzuschreibende Betrag durch die Summe der Jahresziffern dividiert. Die jährlichen Abschreibungssätze ergeben sich aus dem Quotienten von noch verbleibender Nutzungsdauer und Summe der Jahresziffern. Der Abschreibungsbetrag lässt sich zum einen als Produkt aus dem jeweiligen Abschreibungssatz und den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum anderen durch Multiplikation des Degressionsbetrags mit den Jahresziffern in umgekehrter Reihenfolge berechnen.

Beispiel:

Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 70.000 EUR. Die Nutzungsdauer der Maschine umfasst sieben Jahre. Degressionsbetrag = 70.000 EUR : (1 + 2 + 3 + 4 + 5 + 6 + 7) = 2.500 EUR.

  • 1. Jahr: 70.000 EUR ./. 17.500 EUR (7/28) = 52.500 EUR
  • 2. Jahr: 52.500 EUR ./. 15.000 EUR (6/28) = 37.500 EUR
  • 3. Jahr: 37.500 EUR ./. 12.500 EUR (5/28) = 25.000 EUR
  • 4. Jahr: 25.000 EUR ./. 10.000 EUR (4/28) = 15.000 EUR
  • 5. Jahr: 15.000 EUR ./. 07.500 EUR (3/28) = 07.500 EUR
  • 6. Jahr: 07.500 EUR ./. 02.500 EUR (2/28) = 02.500 EUR
  • 7. Jahr: 02.500 EUR ./. 02.500 EUR (1/28) = 00,000 EUR

Abschreibung in fallenden Staffelsätzen

Bei der Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen wird die Gesamtnutzungsdauer in einzelne Zeitabschnitte unterteilt, denen abnehmende Abschreibungssätze zugeordnet werden. Der Abschreibungsbetrag der einzelnen Perioden einer Staffel wird somit anhand des gleichen Prozentsatzes, der sich auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bezieht, ermittelt.

Restbuchwert berechnen: Progressive Abschreibung

Bei progressiver Abschreibung (Abschreibung mit zunehmenden Jahresbeträgen) wird zu Beginn der Nutzung weniger Abschreibungsaufwand verrechnet als am Ende. Es sind arithmetisch-progressive und geometrisch-progressive sowie unregelmäßig-progressive Abschreibungsverläufe denkbar. Die progressive Abschreibung wird in der Geschäftsbuchhaltung nur bei Anlagen verwendet, die eine bestimmte Anlaufzeit benötigen (beispielsweise Obstplantagen, Verkehrsbetriebe). Die Ermittlung des Abschreibungs- bzw. Progressionsbetrags erfolgt analog zur geometrisch-degressiven bzw. arithmetisch-degressiven Abschreibung, wobei der zeitliche Abschreibungsverlauf umgekehrt werden muss.

Soweit nicht gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verstoßen wird, ist die progressive Abschreibung handelsrechtlich zulässig. Im Steuerrecht ist die progressive Abschreibung nicht vorgesehen.

Leistungsabschreibung zur Berechnung des Restbuchwerts

Im Gegensatz zu den Abschreibungsverfahren, die den Abschreibungsaufwand unter zeitlichen Aspekten verteilen, geht die Leistungsabschreibung von der Gesamtleistungs- bzw. Gesamtnutzungsmöglichkeit einer Anlage aus. Bei diesem Abschreibungsverfahren wird zur Bestimmung der jährlichen Abschreibung zuerst der pro Leistungseinheit zuzurechnende Abschreibungsbetrag durch Teilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten durch die vermutliche Gesamtleistung ermittelt. Die Jahresabschreibung ergibt sich aus dem Produkt des so ermittelten Satzes mit der jährlichen Leistung.

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