Steuern sparen mit Köpfchen – Weiterbildungskosten absetzen

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Fort- und Weiterbildung wird zunehmend wichtiger. Die Anforderungen in den Berufen steigen und wer mithalten möchte, der sollte stets auf dem Laufenden sein. Manchmal können Weiterbildungen nicht vom Betrieb übernommen werden. Doch keine Sorge – einige können von der Steuer abgesetzt werden.

Clever in die Zukunft investieren

Da eine Fortbildung generell für die eigene berufliche Karriere genutzt wird, übernimmt das Finanzamt einige davon als Werbungskosten. Die meisten davon sogar in unbegrenzter Höhe. Sofern die Fort- oder Weiterbildung Ihrer direkter Arbeit dient und Sie dadurch gefördert werden, steht dem Abzug der Werbungskosten nichts im Weg. Dazu zählen:

  • Seminare
  • Fachtagungen
  • Kongresse
  • Umschulungen
  • Zweit- oder Aufbaustudium
  • Spezialkurse des gelernten und ausgeübten Berufes
  • weitere Ausbildungen nach der normalen ersten Ausbildung

Wenn der Weg zur Weiterbildung länger dauert

Es gibt Seminare, Tagungen sowie Fortbildungsstätten, die sich nicht im unmittelbaren Umfeld befinden. Dafür muss eine Zug-, Bus- oder Autofahrt in Anspruch genommen werden. Dieser Punkt nennt sich Reisekosten und wird unter Beachtung bestimmter Punkte vom Finanzamt anerkannt. Wird die weiter entfernte Weiterbildung anerkannt, dann gibt es mehr Fahrkosten als sonst. Die Neben- und Verpflegungskosten allerdings sind nur abziehbar wenn:

  • die Fortbildung nicht mit dem zur Zeit ausgeübten Beruf vereinbar ist (Umschulung)
  • die Fortbildungsstätte außerhalb Ihrer normalen Fahrstrecke liegt
  • es sich um eine Weiterbildung zuhause handelt (Fernstudium)

Die Reisepauschale wird allerdings nur dann vom Finanzamt anerkannt, wenn Sie sämtliche Fahrkosten mit dem eigenen PKW selber übernommen haben. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kann jedoch der tatsächliche Wert bei den Werbungskosten angesetzt werden. Wer über einen längeren Zeitraum (mehrere Tage bis ein/ zwei Wochen) eine Weiterbildung macht, der kann die Kosten in unbegrenzter Höhe geltend machen. Dafür müssen Sie Belege einreichen. Was aber generell nicht anerkannt wird bei den Reisekosten, das sind Utensilien wie Föhn, Koffer oder der Wecker.

Do you speak english?

Wer einen Sprachkurs von der Steuer absetzen möchte, der muss das gut begründen. Wenn es sich lediglich um einen sprachlichen Grundkurs handelt, ist dieser nur abzusetzen, wenn er dem aktuellen Beruf dient. Sie müssen durch Ihren Arbeitgeber nachweisen, dass Grundkenntnisse ausreichen. Einen Aufbaukurs oder einen spezifischen Kurs (Wirtschaftsenglisch-, spanisch oder andere Sprachen) können Sie ohne weiteres als Werbungskosten absetzen.

Wer ein Meister werden will

Sämtliche Kurse und Weiterbildungen die nötig sind, um ein Meister zu werden (Handwerk, Industrie) dienen in jeder Hinsicht der beruflichen Weiterbildung und können voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Punkten zählen:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Arbeitsmaterialien
  • Reisekosten
  • Übernachtung, Pauschale für die Verpflegung

Wer ein Meisterstück anfertigen muss, der darf auch dessen Materialkosten absetzen. Weiterbildung lohnt sich auf jeden Fall, wenn sie dem Beruf nützt und Sie dadurch gefördert werden.

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