Irrungen & Wirrungen: Wege zum Medizinstudium – Die Studienplatzklage

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Faust klagte einst: Habe nun ach! Philosophie, Medizin und Juristerei, durchaus studiert – Heute bekennen diese Klage viele nur im Vorfeld, selten im Nachhinein. Der Traum vom Medizinstudium bleibt aufgrund der Hürde der hohen Zulassungsbeschränkungen für viele unerfüllbar. Mit dem Aussetzen von Wehrpflicht und Zivildienst steigt der Ansturm auf die Universitäten, und die Chancen auf einen Studienplatz sinken. Wer viele Stunden Arbeit in die Bewerbung um den Medizinstudienplatz gesteckt und dennoch eine Absage bekommen hat, für den bietet sich die Studienplatzklage als letzte Chance, den begehrten Platz trotzdem zu erhalten.

Kein Medizinstudienplatz mehr frei, was jetzt?

Die Absage im Briefkasten führt nicht selten zu langen Gesichtern und Resignation. Aber viele Wege führen nach Rom und auch zum Studienplatz: Alternativ können Wartesemester, das Losverfahren, die klassische NC-Flucht in Form eines Auslandsstudiums oder ein freiwilliges soziales Jahr eine Option sein. Wer dennoch direkt ins erste Semester Medizin starten möchte, für den kann die Studienplatzklage eine Lösung bieten: Mithilfe einer Klage besteht die Chance auf einen Studienplatz ohne Erfüllen des NC’s und ohne Wartesemester.

Künstliche Verknappung lässt hoffen

Prinzipiell gilt, dass die Hochschulen für zulassungsbeschränkte Studiengänge jedes Jahr eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen vergeben. Universitäten setzen die maximale Anzahl der freien Studienplätze meist zu niedrig an, sodass oft noch Kapazitäten frei sind, welche eingeklagt werden können. Sie halten Kapazitäten auch teilweise auch absichtlich klein, um der Hochschule Geld zu sparen, denn jeder Medizinstudienplatz kostet die Uni rund 350 000 Euro. Der Studienplatz kann mittels eines außerkapazitären Hochschulantrags eingeklagt werden. Wird der Antrag abgelehnt, kann man gerichtlich verhandeln. Hierfür ist es sicherlich sinnvoll, einen Anwalt, der sich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat,  einzuschalten, denn es gibt je nach Bundesland und Fachrichtung verschiedene Formalien und Fristen zu beachten.

Ist eine Klage sinnvoll?

Ob eine Klage für den Einzelnen sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Eine Studienplatzklage sollte gut überlegt sein, denn wie alle Gerichtsverfahren ist auch sie mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Eine Erfolgsgarantie auf einen Studienplatz gibt es trotz des hohen Kostenaufwands aber nicht. Die Höhe der Kosten kann je nach Bundesland und Studiengang stark variieren. Wie teuer es für den Kläger wird, hängt davon ab, in welchem Bundessland er klagt und wie das Verfahren abläuft. Rechtsanwälte, die sich auf Studienplatzklagen spezialisiert haben, schätzen die Kostenlage wie folgt:  In vielen Fällen kommen pro Klage oder einstweilige Anordnung bis zu 363 Euro Gerichts­kosten, ca. 500 Euro eigene Anwaltskosten und eventuell noch 500 Euro für den Anwalt der Hochschule zusammen.

Da bei Studienplatzklagen im Bereich Medizin und Pharmazie aufgrund des hohen Andrangs oft mehrere Verfahren parallel ablaufen, um die Chancen zu erhöhen, gehören sie zu den kostenintensivsten. In jedem Fall sind inbegriffen:

  • Gerichtskosten
  • Kosten der Hochschule (Gegenanwälte, Widerspruchsverfahren und Auslagen)

Neben den anfallenden Kosten sollte man sich auch auf eine Wartezeit von mehreren Monaten, einem Jahr oder länger einstellen, denn ein Gerichtsprozess kann in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren mitunter langwierig werden. Ob sich die Klage gemessen am Kostenaufwand lohnt, hängt auch hier von individuellen Faktoren ab. Eine erfolgreiche Klage kann mehrere lange Wartesemester ersparen. Sollte es allerdings mehr Kläger auf einen Studienplatz geben, als Kapazitäten übrig sind, dann entscheidet das Losverfahren. Die Wahrscheinlichkeit für die Zusage auf einen Platz hängt dann von der Beliebtheit der Hochschule und des Studienortes ab. Das bedeutet, eine erfolgreiche Klage und die damit verbundenen Kosten sind keine Garantie für einen Medizinstudienplatz.

Der günstigste Fall

Im günstigsten Fall kommt es, nachdem der Antrag gestellt wurde, zu einer außergerichtlichen Einigung. Hierbei profitieren beide Beteiligten: Der Bewerber zieht seinen Antrag zurück, bekommt im Gegenzug einen Studienplatz rückwirkend zum Semesterbeginn, und die Universität muss ihre Kapazitätsberechnungen nicht offen legen. Auch auf Kostenseite wäre dies der günstigste Fall, da nur die Gebühren für das Eilverfahren beim Verwaltungsgericht für den Bewerber anfallen. Diese belaufen sich auf etwa 120 bis 180 Euro.

Wann macht eine Klage keinen Sinn?

Keine Chance auf eine erfolgreiche Klage hat, wer bereits die Zusage für einen Medizinstudienplatz, aber nicht seinen Wunschort erhalten hat. In diesem Fall kann ein Studienplatztausch helfen. Ebenfalls aussichtlos ist die Klage, wenn die Bewerbung wegen sog. „Formfehler“ (nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht) abgelehnt wurdet.

Wer kann helfen?

Viele Anwälte haben sich auf Studienplatzklagen spezialisiert und bieten vorab für Interessenten auch kostenlose Erst- und Beratungsgespräche an. Sicher kann es auch nicht schaden, Erfahrungsberichte von anderen ehemaligen Klägern in Foren durchzulesen, um sich des Kostenumfangs und der Erfolgschance gewahr zu werden. Weiter kann auf den Seiten der Kanzleien oft nützliches Infomaterial zum Thema Studienplatzklage abgerufen werden. Wer tiefer in die Materie eintauchen und sich intensiv mit dem Thema Studienplatzklage auseinandersetzen möchte, für den könnte folgende weiterführende Literatur interessant sein: „Erfolgreich zum Wunschstudienplatz“.

 

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