Wertpapiere verkaufen ohne Umsatz: Das gilt es zu beachten

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Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank werfen klassische Sparprodukte immer weniger Rendite ab. Durch die anhaltende Inflation verringert sich der Wert so mancher Sparanlagen sogar. Die Sparer erleiden einen massiven Zins- und Wertverlust. Daher sind immer mehr Sparer und Privatanleger auf der Suche nach alternativen Möglichkeiten, um ihr Geld Gewinn bringend anzulegen.

Wertpapiere Verkauf ohne Umsatz

Viele Privatanleger investieren erfolgreich in diverse Wertpapiere, die sie teilweise auch eigenverantwortlich in Wertpapierdepots über Online-Broker verwalten. Eine weitere Möglichkeit darin, über den hauseigenen Bankberater in Wertpapiere zu investieren. Allerdings müssen Anleger berücksichtigen, dass Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren steuerpflichtig sind. Nach deutschem Recht unterliegen Aktiengewinne seit 2009 der Abgeltungssteuer.

Mit dieser Abgeltungssteuer werden Aktiengewinne pauschal mit 25 Prozent versteuert. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Anleger müssen ihre Aktiengewinne demzufolge mit einem Zinssatz von 26,375 Prozent versteuern. Bei Mitgliedschaft in einer der beiden staatlichen Kirchen ist noch eine Kirchensteuer zu entrichten, die abhängig von dem jeweiligen Bundesland unterschiedlich hoch ist. Insgesamt beläuft sich der Zinssatz auf knapp 28 Prozent.

Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, bestand eine Steuerpflicht nur dann, wenn die Wertpapiere über einen Zeitraum von weniger als einem Jahr im Depot gehalten wurden. Nach dieser Frist waren Gewinne aus Wertpapieren steuerfrei. Für Anleger, die noch heute Wertpapiere aus dieser Zeit im Depot halten, besteht bei einer Veräußerung weiterhin keine Steuerpflicht.

Die Kapitalertragssteuer ist günstiger als die Einkommenssteuer

Die pauschale Abgeltungssteuer ist insbesondere für Menschen mit höherem Einkommen ein Vorteil, denn die höchsten Sätze im Einkommenssteuerrecht bewegen sich bei 45 Prozent. Auch Kleinanleger profitieren jedoch von dieser günstigen Versteuerung, denn sie bezahlen für Aktiengewinne immerhin weniger Steuern als auf ihr Einkommen. Daher wird nach wie vor die Kritik laut, dass Gewinne aus Wertpapieren zu einem günstigeren Satz versteuert werden, als Einkommen aus Arbeit.

Deutsche und ausländische Wertpapiere

Viele Privatanleger handeln Wertpapiere über Broker oder Direktbanken. Für jedes Wertpapiergeschäft entstehen Transaktionskosten, die der jeweilige Anbieter mit jedem Trade einbehält. Der Wertpapierhandel über Online-Anbieter ist besonders praktisch, da diese die Abgeltungssteuer auf jeden Gewinn automatisch an den deutschen Fiskus abführen.

Die Anleger müssen sich um die Versteuerung ihrer Gewinne nicht mehr kümmern und diese nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Zu beachten ist, dass der jeweilige Anbieter über eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit informiert wird. Ansonsten besteht für die Anleger die Pflicht, die Kirchensteuer über die Einkommenssteuererklärung abzuführen.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass dieses Vorgehen nur für Gewinne aus Wertpapieren bei deutschen Anbietern besteht. Wertpapiergewinne, die über ausländische Anbieter auf Kapitalmärkten außerhalb Deutschlands erzielt werden, müssen die Anleger eigenverantwortlich in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.

Wertpapierverkauf: Steuerfreibetrag

Anleger profitieren außerdem von dem sogenannten Steuerfreibetrag. Pro Veranlagungsjahr kann jeder Anleger einen Steuerfreibetrag in Höhe von 801 Euro geltend machen. Dieser Freibetrag muss sich nicht auf eine Bank oder einen Broker beziehen, sondern kann auf mehrere Anbieter aufgeteilt werden. Der Antrag auf den Steuerfreibetrag ist bei jedem Anbieter separat zu stellen.

Im Gegensatz zu der automatisch abgeführten Kapitalertragssteuer wird der jährliche Steuerfreibetrag nicht nur bei deutschen Wertpapiergeschäften, sondern auch bei internationalen Anlagemöglichkeiten berücksichtigt.

Für Ehepaare verdoppelt sich der Steuerfreibetrag entsprechend. Bei der Anlage von Wertpapieren auf einem Gemeinschaftskonto müssen beide Ehepartner den Antrag auf Steuerbefreiung gemeinsam unterzeichnen. Bei getrennter Depotführung kann jeder Ehepartner diesen Antrag selbst stellen. Neben dem Aktienhandel deckt dieser Steuerfreibetrag auch Gewinne aus Tagesgeld- und Festgeldkonten ab.

Günstigerprüfung bei der Einkommenssteuererklärung

Die Formulare zur Einkommenssteuererklärung enthalten die Anlage „KAP“ zu der sogenannten Günstigerprüfung. Diese lohnt sich für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, dessen Steuersatz sich noch unter dem vergleichsweise geringen Satz der Abgeltungssteuer liegt. In diesem Fall kreuzen Anleger diese Option bei der Einkommenssteuererklärung an. Das zuständige Finanzamt prüft dann, ob zusätzliche Gewinne neben der Arbeit eventuell zu hoch versteuert werden.

Ist das der Fall, kann sich der Steuerpflichtige über eine Steuererstattung freuen. Diese Günstigerprüfung kommt immer dann zum Tragen, wenn das jährliche zu versteuernde Einkommen weniger als 16.000 Euro beträgt. Eine gewinnbringende Anlage in Aktien lohnt sich für Geringverdiener, denn wenn Einkommen und Wertpapiergewinne nicht mehr als 50.000 Euro im Jahr betragen, kommt häufig eine Steuererstattung infrage.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Nicht steuerpflichtige Personen sind alle Personen, die über kein eigenes Einkommen verfügen. Zu dieser Personengruppe gehören Studenten, Schüler und Rentner. Da diese Anleger keine Einkommenssteuer bezahlen, kommt auch keine Kapitalertragssteuer zum Tragen. Allerdings greift diese Steuerfreiheit nicht automatisch, sondern erst mit der Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt.

Wertpapiere verkaufen mit und ohne Umsatz: Das Fazit

Obwohl die Kapitalertragssteuer im Gegensatz zu der Einkommenssteuer mit einer Höhe von pauschalen 25 Prozent vergleichsweise gering ausfällt, sind Aktienanleger seit der Einführung 2009 dennoch benachteiligt. Davor waren Gewinne aus Wertpapieren, die länger als ein Jahr im Depot gehalten wurden, steuerfrei.

 

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