Miete mindern – So kommen Mieter zu ihrem Recht

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Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter sich weigern Missstände in ihren Wohnungen zu beheben, obwohl sie laut Gesetz dazu verpflichtet wären. Als Mieter fühlt man sich oft hilflos, denn der Weg über die Gerichte dauert lang und selbst dann ist nicht gewährleistet, dass der Vermieter sofort Abhilfe schafft.

Deshalb hat der Gesetzgeber den Mietern eine wertvolle Möglichkeit gegeben, den Anspruch auf Mietminderung. Dieser erlaubt es den Mietern die Miete in einem gewissen Umfang zu kürzen, wenn die Wohnung oder das Haus wegen eines Mangels nur eingeschränkt nutzbar ist. Worauf dabei zu achten ist möchten wir in diesem Text vorstellen.

Wann darf die Miete überhaupt gemindert werden?

Die Miete darf nur dann durch den Mieter gemindert werden, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt. Das wäre beispielsweise Schimmel, Schädlingsbefall oder eine kaputte Heizung. Denn in diesem Fall ist die Wohnung durch den Mieter nur noch eingeschränkt nutzbar, er hat also einen Anspruch auf Mietminderung.

Dabei sollte der Mieter allerdings aufpassen, denn wenn er die Miete zu stark kürzt oder sich um eine Kleinigkeit wie eine kaputte Lampe oder eine hängende Tür handelt, dann ist die Mietminderung natürlich nicht rechtmäßig. In diesem Fall würde eine Mietminderung durch den Mieter als nicht Bezahlen der Miete gesehen werden und somit einen Grund zur fristlosen Kündigung bieten.

In welchem Umfang darf die Miete gemindert werden?

Die Höhe einer gerechtfertigten Mietminderung ist oft der Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, denn der Gesetzgeber sieht keine festen Summen für konkrete Mängel vor. Deshalb bleibt nur der Blick in eine Mietminderungstabelle, denn hier können andere Urteile als Vergleich herangezogen werden, um so eine realistische Größe für den eigenen Fall festzulegen.

Trotzdem sollte die Mietminderung nie ohne einen Anwalt vorgenommen werden, denn es gibt für den Mieter viele Fallstricke. Diese können dazu führen, dass der Vermieter den Spieß umdreht und rechtliche Schritte gegen den Mieter einleitet und diesen möglicherweise sogar fristlos kündigt. Ein Anwalt hilft die Mietminderung so sauber wie möglich durchzusetzen und dabei so wenig Angriffsfläche für den Vermieter zu bieten.

Zahlen Sie die Miete nur unter Vorbehalt

Wenn Sie sich nicht trauen die Miete eigenmächtig zu kürzen und Sie sich den Gang zum Anwalt vorerst sparen möchten, da Sie noch auf eine gütliche Einigung hoffen, dann sollten Sie die Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Denn in diesem Fall können Sie später immer noch feststellen lassen, ob und in welcher Höhe eine Mietminderung gerechtfertigt ist.

In allen Fällen gilt aber, dass Sie den Missstand zunächst bei Ihrem Vermieter anzeigen müssen, bevor Sie einen Anspruch geltend machen. Tun Sie dies am besten telefonisch und senden Sie aus Gründen der Beweisbarkeit noch ein Fax oder ein Einschreiben mit Rückschein. Denn nur so können Sie später vor Gericht belegen, dass der Vermieter überhaupt über die Missstände informiert wurde.

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