Rechnungen schreiben ohne Gewerbe: Diese Möglichkeiten gibt es

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Viele Menschen fragen sich, ob es möglich ist eine Rechnung auch ohne Gewerbe zu schreiben? Die Antwort darauf lautet: Ja. Auch Privatpersonen und Freiberufler können Rechnungen natürlich ebenfalls ausstellen. Was genau sollte man beim Schreiben von Rechnungen jedoch genau beachten?

Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Die Freiberufler

So wie Gewerbetreibende gelten auch Freiberufler als selbstständig. Ein Freiberufler muss jedoch kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer abgeben. Für Freiberufler gelten bei der Erstellung der Rechnungen die gleichen Anforderungen, die auch für Gewerbetreibende gelten. Doch wer genau gehört zu den Freiberuflern? Dazu zählen Journalisten, Künstler, Rechtsanwälte, Autoren oder Ärzte. Aufgelistet werden die freiberuflichen Tätigkeiten unter dem § 18 des Einkommenssteuergesetzes.

Daher werden die sogenannten freien Berufe gerne auch als sogenannte Katalogberufe bezeichnet. Auch beim Finanzamt kann man feststellen, ob eine Tätigkeit als Freiberufler zählt oder nicht. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich also ans Finanzamt wenden!

Die Pflichtangaben auf den Rechnungen für die Freiberufler

Freiberufler haben auf den Rechnungen ebenfalls gewisse Dinge anzuführen. Diese wären:

  • Name des Rechnungserstellers (Privatperson, Unternehmen)
  • Anschrift des Rechnungserstellers
  • Name des Rechnungsempfängers (Privatperson, Unternehmen)
  • Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsdatum
  • die Rechnungsnummer
  • Art der erbrachten Leistung sowie den Umfang
  • Umsatzsteuersatz
  • Nettobetrag und Bruttobetrag

Die letzten 2 Punkte gelten nicht für Kleinunternehmer, welche von der sogenannten Kleinunternehmerregelung betroffen sind. Auf der Rechnung sollten Kleinunternehmer jedoch darauf hinweisen, dass die Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UstG erfolgt. Die Angabe des Umsatzsteuersatzes fällt dadurch natürlich ebenfalls weg. Auch der Ausweis des Netto- und Bruttobetrages entfällt in diesem Fall. Auf der Rechnung kann sich gegebenenfalls auch ein bestimmtes Zahlungsziel befinden. Auch die Bankverbindung werden üblicherweise angegeben. Der Rechnungssteller kann das Zahlungsziel natürlich selbst frei festsetzen.

Die Pflichtangaben müssen sich auf der Rechnung befinden. Die restliche Gestaltung kann frei gewählt werden. Hierfür gibt es zahlreiche Rechnungsprogramme. Viele dieser Rechnungsgeneratoren sind sogar frei erhältlich und können beim Erstellen einer Rechnung weiterhelfen. Die meisten Programme vereinfachen die Arbeit der Rechnungserstellung und haben unterschiedliche Designs zur Auswahl. Sogar spezielle Vorlagen für Freiberufler findet man.

Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Privatpersonen

Auch Privatpersonen können Rechnungen erstellen. Dies gilt für unterschiedlichste Sachen wie den Verkauf von einem alten Laptop, einem Fahrrad oder den gebrauchten Inlineskates. Auch Dienstleistungen, die man für Bekannte und Freunde erbracht hat, sind davon nicht ausgeschlossen. Der Käufer oder Auftraggeber bzw. der Kunde kann durch eine Privatrechnung den Kauf oder die Leistung unter Umständen von der Steuer absetzen. Auch für die Unterlagen zur Steuererklärung sind Privatrechnungen jedoch wichtig, denn diese gelten als Nachweisdokument über eine bestimmte erbrachte Leistung oder einen bestimmten Verkauf. Die Rechnung stellt somit einen sauberen Abschluss dar.

Auch als Privatperson muss die Tätigkeit einen gewerblichen Charakter haben. Was bedeutet dies genau? Die Tätigkeit darf nicht gewinnorientiert sein, nicht langfristig oder regelmäßig sein und keinem sogenannten unternehmerischem Interesse folgen. Wird also ein gebrauchter Gegenstand verkauft, kann hierfür selbstverständlich eine Privatrechnung erstellen. Wer jedoch immer wieder gebrauchte Geräte ankauft, aufbereitet und dann verkauft, muss zuvor nachprüfen, ob er hier nicht bereits einer Gewerbepflicht unterliegt.

Natürlich müssen auch Privatpersonen bei ihren Rechnungen Pflichtangaben beachten. Eine Privatrechnung sieht der Gewerberechnung und einer Freiberufler-Rechnung im Grunde sehr ähnlich. Doch die Privatrechnung beinhaltet keine Rechnungsnummer und keine Steuernummer. Dafür gibt es auf ihr jedoch einen Hinweis auf den Privatverkauf. Auch die Umsatzsteuer darf auf einer Privatrechnung nicht ausgewiesen sein.

Die Pflichtangaben auf den Rechnungen für die Privatperson

  • Name und Anschrift des privaten Verkäufers
  • Name und Anschrift des Auftraggebers, Käufers
  • das Rechnungsdatum
  • die Art der Leistung sowie den Umfang dieser
  • einen Hinweis darauf, dass es sich bei der Rechnung um eine Privatrechnung handelt. Daher erfolgt auch kein Umsatzsteuerausweis
  • gegebenenfalls die Zahlungsfrist
  • wenn erwünscht die Bankverbindung

Privatrechnungen und die Freibeträge

Bei Privatleistungen gibt es einen Freibetrag von unter 730 Euro Gewinn, der steuerfrei ist. Eine Verpflichtung zur Versteuerung der Gewinne liegt laut § 22 EStG erst bei wiederkehrende Einnahmen vor. Auch Beträge, die darüber liegen, werden nur dann versteuert, wenn der Gewinn abzüglich all der Werbungskosten den aktuellen Grundfreibetrag überschreitet. Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, kann in der Theorie so viel dazuverdienen, wie er es möchte.

Die einzige Voraussetzung dafür: Im Arbeitsvertrag darf nicht anderes auch festgelegt sein. Dennoch sollte man eine Sache dabei bedenken: Auch wenn es sich um einen gewinnorientierten Nebenverdienst handelt, wird man als nebenberuflich selbständig angesehen. Daher muss man ebenfalls die Einkommenssteuer usw. zahlen. Aus diesem Grund sollte man bei seiner Steuererklärung in jedem Fall angeben, wenn man private Rechnungen an Personen geschrieben hat und private Verkäufe getätigt hat oder Dienstleistungen privat gegen Bezahlung erbracht hat.

Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Studenten

Auch als Student kann man natürlich eine Rechnung ohne Gewerbeschein erstellen. Wer noch studiert und sich ein wenig dazuverdienen möchte, kann daher ebenfalls auf Rechnung arbeiten. Dazu muss man jedoch kein Gewerbe anmelden. Bestimmte Bedingungen müssen dafür jedoch erfüllt werden. Diese wären:

  • die Tätigkeit darf nicht regelmäßig ausgeübt werden
  • es darf keine Absicht geben, einen Gewinn zu erzielen und
  • die Tätigkeit muss freiberuflich ausgeübt werden

Bestimmungen für Rechnungen von Freiberuflern im Ausland

Im Gegensatz zu Rechnungen im Inland, gibt es bei den Rechnungen in das EU-Ausland wie so oft unterschiedliche Regelungen. In Deutschland muss (bis auf wenige Ausnahmen bei Kleinunternehmern) immer die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Im Ausland ist dies jedoch nicht immer der Fall! Wer Leistungen erbringt oder Waren an Privatkunden versendet, muss die deutsche Umsatzsteuer ausweisen. Wenn der Kunde jedoch selbst Unternehmer ist, darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Grund hierfür ist, dass die Ware oder erbrachte Leistung im Land des Empfängers versteuert werden muss.

Folgende Angaben sollten jedoch auf der Rechnung ausgewiesen werden:

  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • die USt-ID bzw. Steuernummer des Kunden sowie
  • ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Kunden

Fazit

Auch als Privatperson oder Freiberufler ohne Gewerbeschein, können Rechnungen ausgestellt werden. Einige Dinge sollten bei der Sache jedoch beachtet werden. In einigen Fällen muss beispielsweise die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Einige Dinge gehören jedoch auf jede Rechnung. Wer sich nicht sicher ist, ob seine ausgeführte Tätigkeit überhaupt als Freiberufler gilt, kann dies einfach beim Finanzamt herausfinden.

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