Kontokorrent – Laufende Verrechnung mit Saldo

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Die beiden italienischen Wörter conto und corrente heißen ins Deutsche übersetzt fortlaufende Rechnung. Das Kontokorrent ist im Wirtschaftsleben eine individuell vereinbarte, periodische Abrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten der beiden Geschäftspartner. Die werden in der Form eines Kontos gebucht und miteinander verrechnet.

Zum vereinbarten Stichtag werden Soll und Haben, also Ausgabe und Einnahme saldiert. Als Ergebnis bleibt eine Zahl übrig, der Saldo. Der ist von demjenigen Geschäftspartner zu erfüllen respektive zu bezahlen, der dem anderen die verbliebene Differenz schuldet. Der wiederum verbucht die Zahlung als Einnahme, sodass sein Konto ausgeglichen ist. Der Saldo ist auf Null, er weist weder eine Forderung noch eine Verbindlichkeit aus.

Anstelle über einen bestimmten Zeitraum hinweg jeden einzelnen Buchungs- und Zahlungsvorgang kassenmäßig zu begleichen, wird laufend addiert, subtrahiert und gegengerechnet. Als Ergebnis bleibt immer nur eine Zahl übrig. Für den einen ist sie eine Verbindlichkeit, für den anderen eine Forderung in derselben Höhe.

Kontokorrent im Bankverkehr

Ein typisches Bankkontokorrent ist das Girokonto. Es dient sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich der Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs mit Einnahmen und Ausgaben. Zum Abschluss des Buchungstages wird saldiert. Auf dem Girokonto werden die seit dem letzten Buchungstag verbuchten Einnahmen und Ausgaben addiert, subtrahiert und saldiert, das heißt zu dem tagesaktuellen Ergebnis zusammengeführt. Das ergibt entweder einen Haben- oder einen Sollsaldo.

Um mit dem Girokonto auch ohne Guthabensaldo, also im Minus arbeiten zu können, ist ein Kontokorrentkredit erforderlich. Heutzutage wird er als Dispo-Kredit, als Dispositionskredit bezeichnet. Seine Höhe bestimmt das kontoführende Kreditinstitut. Innerhalb des Kreditrahmens kann das Kontokorrent, also das Buchen von Einnahmen und Ausgaben so fortgesetzt werden, als wäre das Girokonto im Plus. Diesen Kontokorrent- oder Dispo-Kredit lässt sich der Kreditgeber mit den Kontokorrentzinsen, den heutigen Dispo-Zinsen bezahlen.

Sie werden tagesaktuell, also von Tag zu Tag und anhand jeder einzelnen Haben- oder Sollbuchung berechnet. Die Abrechnung auf dem Girokonto erfolgt gemäß dem abgeschlossenen Kontokorrentvertrag monatlich oder quartalsweise im Nachhinein. Bis dahin werden die anfallenden Zinsen als Kontokorrent, sprich auf laufende Rechnung gebucht. Abgerechnet wird in einer Summe und erst zu dem vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt.

§ 355 Handelsgesetzbuch – Grundlage für das kaufmännische Kontokorrent

„Wenn jemand mit einem Kaufmann dahingehend in einer Geschäftsverbindung steht, dass die sich daraus ergebenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabständen durch Verrechnen und Feststellen des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden, [laufende Rechnung, Kontokorrent], dann kann derjenige, dem beim Rechnungsabschluss ein Überschuss zusteht, von dem Tag des Abschlusses an Zinsen von dem Überschuss verlangen.

Ein Rechnungsabschluss geschieht jährlich einmal, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die laufende Rechnung, also das Kontokorrent kann auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dann kann derjenige, dem nach der Rechnung ein Überschuss zusteht, die Zahlung beanspruchen.“ Das klingt im Wortlaut von § 355 HGB kompliziert, ist jedoch in der praktischen Anwendung so einfach wie logisch.

Beide Geschäftspartner summieren ihre Forderungen und Verbindlichkeiten laufend auf und saldieren sie. Der verbleibende Restbetrag muss dem Gläubiger ausgezahlt werden. Sofern das nicht sofort geschieht, hat er einen Anspruch auf Verzinsung des saldierten Überschusses. Damit ist das Kontokorrent abgeschlossen.

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