Bereitstellungszinsen: Definition, Anwendung und Beispiele

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Gerade wer mit Finanzen bzw. dem Thema Finanzierung in Berührung kommt, stolpert über die Begrifflichkeit Bereitstellungszinsen. Doch was verbirgt sich dahinter und wann werden diese fällig? Dieser Artikel bringt etwas Licht ins Dunkle.

Bereitstellungszinsen – Definition

Bereitstellungszinsen werden im Fachbereich auch als Bereitstellungsprovision oder Bereithaltungszinsen bezeichnet. Unter Bereitstellungszinsen verstehen Experten Zinsen, die bei den allermeisten Kreditinstituten anfallen für bereits zur Verfügung gestellten Darlehensbeträgen. Diese Beträge sind jedoch noch nicht in Anspruch genommen worden. Gerade im Bereich der Neubaufinanzierungen entstehen diese Zinsarten. Hierbei wird das gewünschte Darlehen nicht in einer Summe ausgezahlt, um den Kaufpreis zu Begleichen. Der Bauträger erhält vielmehr „Raten“-Zahlungen, die dem voranschreitenden Baufortschritt entsprechen.

Warum werden Bereitstellungszinsen fällig?

Werden Darlehen bei Kreditinstituten vergeben, entstehen auch Kosten. Diese müssen von der Bank refinanziert werden. Umso mehr Zeit ein Darlehensnehmer für die Auszahlung des Darlehens vergehen lässt, desto größer wird der Zinsnachteil für das Kreditinstitut, also der Bank. Deswegen erhebt das Institut die sogenannten Bereitstellungszinsen.

Zeitraum für die Bereitstellungsprovision

Ab wann ein Kreditinstitut Bereitstellungszinsen erhebt, ist von jedem Institut selbst abhängig. In der Regel, kann man davon ausgehen, dass während der ersten drei bis sechs Monate keine Bereithaltungszinsen erhoben werden. Bei Bauvorhaben von längerer Dauer sollten zwei Sachen unbedingt überprüft werden:

  • Müssen die Bereitstellungszinsen einmalig bezahlt werden?
  • Oder wird über die gesamte Zinsbindung ein erhöhter Zins aufgrund der längeren bereitstellungsfreien Zeit fällig?

Der Bereitstellungszins wird nach Tag genau nachdem Ablauf der Frist berechnet. Dabei kann die Höhe bis zu 0,25 Prozent im Monat betragen. Zudem ist der Bereithaltungszins nicht im Effektivsatz miteinberechnet.

Berechnungsgrundlage und Berechnungsbeispiel

Zwei verschiedene Methoden dienen zur Bestimmung der Höhe des Bereitstellungszinses. Bei der ersten Methode wird der Zins auf der Grundlage des noch nicht in Anspruch genommenen Teiles des benötigten Darlehens ermittelt bzw. auf die gesamte Kreditsumme erhoben.

1. Beispiel

Angenommen eine Bereitstellungsfereie Zeit wird von der Bank von drei Monaten gewährleistet. Der Kreditnehmer nimmt am 1. August einen Kredit über eine Summe von 200.000 Euro auf. Demnach werden bis zum 1. November keine Zinsen berechnet. Danach fallen Bereitstellungszinsen an in der Höhe von 0,15 bis 0,35 Prozent an. Diese Zinsen müssten in die Gesamtrechnung bei dem anstehenden Immobilienkauf mit aufgenommen werden. Ziehen sich die Kreditverhandlungen oder die Fertigstellung der Immobilie in die Länge, kann profitabel erscheinendes Geschäft schnell negativ beeinflusst werden.

2. Beispiel

Der Darlehensbetrag soll 100.000 Euro betragen. Ein Bereitstellungszins wird ab dem 120. Tag, also im 4. Monat in Höhe von 0,25 Prozent erhoben. Der Abschluss der Zinsfestschreibung erfolgt am 01.02.2012 und die Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2012 für 2 Monate, also 60 Tage fällig. Daraus ergibt sich eine zu zahlender Bereitstellungszins von 100.000 Euro x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30. Demnach beträgt der Bereithaltungszins 500 Euro für 60 Tage.

Beachtung vor oder nach Baukreditabschluss?

Natürlich sollten vor einem Kreditvertrags-Abschluss die Konditionen genauestens unter die Lupe genommen werden. Hierunter fallen auch die Höhe des zu erwarteten Bereitstellungszinsens sowie der Zeitraum indem der Vertrag Bereitstellungszinsfrei ist. Eine Eunrechnung des Bereithaltungszinses in den effektiven Jahreszins darf auf keinen Fall erfolgen. Somit stellen die Bereitstellungszinsen für den Kreditnehmer Mehrkosten dar. Diese Mehrkosten müssen bei einer Immobilienfinanzierung gerade vor dem Abschluss des Baukredites berücksichtigt werden. Dem Kreditnehmer wird in vielen Fällen von Kreditgebern ein gewisser Verhandlungsspielraum ermöglich. Somit sind einige Kreditpartner in Sachen Bereitstellungszinsen kulant was gerade die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit betrifft.

Angabe bei der Steuererklärung

Im steuerlichen Sinne können die Bereitstellungszinsen nur dann vom Kreditnehmer gebucht werden, wenn die erbaute Immobile nicht selbst bewohnt wird. D. h. die Immobilie muss vermietet werden. Entspricht dies dem Fall, sind die Bereitstellungszinsen als sog. Herstellungskosten als Abschreibung denkbar. Rückwirkende Absetzung als Werbungskosten ist in keinem Fall möglich.

 

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