Bauvorschriften: Was ist wissenswert?

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In Deutschland herrscht ein wahrer Gesetzesdschungel, das gilt vor allem beim Baurecht: Bauordnung, Sonderbauordnungen, Bauverordnungen, Bauvorschriften und Baurichtlinien. Neben bundesdeutschen Verordnungen, haben auch die einzelnen Bundesländer ihre eigene Landesbauordnung, denn es herrscht Föderalismus. Bei der genauen Gestaltung gelten die Auflagen der einzelnen Gemeinden, die sogar Kleinigkeiten an den Fassaden regeln können. Hier findet sich ein grober Überblick. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen öffentlichem und privatem Baurecht.

Private Neubauten

Prinzipiell sollte für das Grundstück ein Bebauungsplan vorliegen, damit gebaut werden darf. In der Regel sollte sich das Grundstück also innerhalb einer zusammenhängend bebauten Ortschaft befinden. Auch technische Vorschriften und Sicherheitsvorschriften muss das Bauvorhaben einhalten. Die Baufreiheit wird durch die  Notwendigkeit der Einholung einer Baugenehmigung häufig eingeschränkt. Darüber hinaus gilt der sog. Nachbarschutz, d. h. der Nachbar darf nicht durch das Neubebauung z. B. durch Emissionen beeinträchtigt werden. Auf den Entzug einer Baugenehmigung kann der Nachbar aber nur dann klagen, wenn er zugleich Eigentümer des betroffenen Grundstücks ist, d. h. Mieter haben diese Möglichkeit nicht.

Die Bauordnung der Gemeinde bestimmt, welcher Anteil der Fläche bebaut werden darf, wie hoch die Zahl der Stellplätze sein muss, wie hoch gebaut werden darf, welche Dachform zulässig ist, wie das Dach gedeckt werden darf, welche Abstandsflächen eingehalten werden müssen, wie die Fassade gestaltet zu werden hat etc. Wo ein baufälliges Gebäude, dieser Status muss bestätigt worden sein, abgerissen wird, darf ein neues Gebäude in der gleichen Größe, das dem gleichen Zweck dient, errichtet werden.

Öffentliche Gebäude

Öffentliche Gebäude sind Gebäude, die für alle zugänglich sind und öffentlichen Interessen dienen, wie Kulturstätten und Bildungseinrichtungen, öffentliche Sport- bzw. Freizeitstätten, Gesundheitseinrichtungen, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Parkplätze und Garagen sowie öffentliche Toiletten. Für solche öffentlichen Gebäude gibt es besondere Vorschriften, wie z. B. die DIN 18024-2, die den barrierefreien Zugang auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen garantieren soll. Natürlich hat jede dieser Nutzungsarten zusätzlich noch spezielle bauliche Besonderheiten. So müssen z. B. die Heizkörper in einem Kindergarten sicherer sein, um die Kinder vor Verbrennungen zu schützen.

Um solchen ganz spezifischen Anforderungen gerecht zu werden, lohnt es sich Experten hinzuzuziehen, wie ein Ingenieurbüro aus Münster, das sich auf natürlich gilt in solchen Gebäuden auch verstärkter Brandschutz. Nicht nur die Fluchtwege und Beschilderungen, sondern auch Mobiliar und Textilien müssen der Brandschutz-Vorschriften entsprechen.

Bundesweite Regelungen, z. B. die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das EnEV gilt für beheizte und klimatisierte Gebäude und beinhaltet Vorschriften zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zur Dämmung, um den Energieverbrauch zu vermindern. Neben Heizungs- und Warmwasseroptimierung muss auch Hitzeschutzdämmung erfolgen. Es gelten außerdem Vorschriften zum Luftaustausch und zur Verkleinerung von Wärmebrücken. Für neue Gebäude kann alternativ zur Berechnung der Primärenergie auf Antrag auch die CO2-Belastung herangezogen werden. Bei beiden Berechnungsformen wird die verbrauchte Energie oder das CO2 mit einem Faktor multipliziert, der von der Klimafreundlichkeit der verwendeten Energie abhängt. Diese kann regional unterschiedlich bewertet werden.

Auch alte Gebäude müssen Aufrüstung und Austausch nachkommen. Bedingte Anforderungen greifen, wenn Gebäude ohnehin modernisiert oder saniert werden. Eine optimale energetische Sanierung kann natürlich darüber hinaus auch den Wert der Immobilie erhöhen. Ab 2021 soll der Niedrigstenergiegebäudestandard der EU für alle Neubauten gelten. Sich näher mit den Vorschriften zu beschäftigen lohnt sich für jeden Bauherrn.

 

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