Wie verhalte ich mich bei einem Verkehrsunfall? – Rechte und Pflichten

0

Einen Ratschlag für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall würde einem jeder Polizist, jeder Rettungssanitäter und auch jede Versicherung geben – dieser lautet: Ruhe bewahren! Das ist in der akuten Stresssituation eines Unfalls manchmal gar nicht so einfach. Deshalb lohnt es sich, für den Fall der Fälle vorbereitet zu sein und einige maßgebliche Regeln und Gesetze zu kennen. Dieser Text stellt einige davon vor.

So verhält man sich als Geschädigter korrekt

In Deutschland geschehen pro Jahr etwa 2,5 Millionen Verkehrsunfälle. Die meisten davon begrenzen sich zum Glück auf leichte Verletzungen oder reine Materialschäden. Trotzdem sollte man als Geschädigter einen kühlen Kopf bewahren, damit einem der entstandene Schaden auch fair erstattet wird. Zunächst sollte bei größeren Schäden die Polizei gerufen werden, um die Schuldfrage eindeutig festzustellen. Dann muss ein Schadengutachten erstellt werden.

Dafür ließe sich entweder die gegnerische Versicherung belangen – oder aber man beauftragt selbst einen externen Gutachter, der Schäden mitunter neutraler und fairer feststellen kann. Für diesen Fall ist es ratsam, eine Rufnummer oder eine Adresse eines solchen Schadengutachters immer im Auto parat zu haben. Ist die Schuldfrage einwandfrei geklärt, werden auch die Kosten für das Gutachten von der Versicherung übernommen.

Aber Achtung: Handelt es sich absehbar nur um kleine Schäden, die einen Reparaturkostenbetrag von 500 Euro nicht übersteigen, muss kein Gutachter eingeschaltet werden, da die Kosten für die Erstellung des Gutachtens größer sind als der entstandene Schaden. Versicherungen werden solche kleineren Schäden deshalb ohne Gutachter übernehmen.

Richtiges Verhalten als Unfallverursacher

Verursacher eines Verkehrsunfalls haben die besondere Pflicht, sich um die Absicherung der Unfallstelle sowie um die weiteren Unfallbeteiligten zu kümmern. Macht sich der Unfallverursacher einfach aus dem Staub oder sorgt durch sein unverantwortliches Verhalten dafür, dass noch mehr Schaden an der Unfallstelle entsteht, drohen ihm hohe Strafen.

Paragraph 142 des Strafgesetzbuches hält eindeutig fest, dass das Weiterfahren nach einem selbst verursachten Unfall als Fahrerflucht gilt und mit Geld- und unter Umständen auch Freiheitsstrafen geahndet wird. Damit die Polizei den Unfallhergang genau festhalten kann, sollte die Position der Fahrzeuge und auch das Ausmaß aller entstandenen sonstigen Schäden nicht verändert werden. Die Unfallstelle muss weiträumig gesichert werden, damit ein korrektes Bild des Unfalls gezeichnet werden kann.

Das hat nicht nur versicherungstechnische Gründe: Gibt man als Unfallverursacher beispielsweise an, dass man sich innerhalb des Tempolimits bewegt hat, kann die Polizei das anhand von Bremsspuren auf der Fahrbahn einigermaßen korrekt nachprüfen.

Sollte sich herausstellen, dass man als Unfallbeteiligter gelogen hat, kann die Strafe für das fahrlässige Verhalten sogar noch höher ausfallen, als wenn man sein Fehlverhalten einfach zugegeben hätte. Im Zweifelsfall – vor allem in der akuten Stresssituation – ist es ratsam, lieber keine konkrete Aussage („Ich weiß es nicht mehr.“) zu tätigen als sich in eine Falschaussage drängen zu lassen.

About Author