Was, wann, wo: Wie Versicherte einen Schaden melden

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Nach einem aufgetretenen Schaden ist es sehr wichtig, diesen der zuständigen Versicherung zu melden. Andernfalls laufen Versicherte Gefahr, keine Leistungen von dem Versicherungsunternehmen zu erhalten. In diesem Artikel finden sie alles Wissenswerte zum Thema, sowie einige Tipps und Tricks.

Schnelligkeit ist das A und O

Auch wenn der Schock nach einem auftgetretenenen Schaden möglicherweise noch sehr tief sitzt, sollten sich Versicherte nur eine kurze Pause zum Durchatmen gönnen: Damit die zuständige Versicherung einen Schaden reguliert, muss dieser schnellstmöglich nach dem Ereignis gemeldet werden. In der Regel liegt die Meldefrist hierfür bei drei Tagen.

In einigen Versicherungsverträgen ist hingegen von einer „unverzüglichen“ Schadensmeldung die Rede. In einem solchen Fall muss der Geschädigte den Schaden direkt oder am nächsten Werktag melden, um sicherzustellen, dass der Schaden über die Versicherung regulierbar ist. Im Zweifelsfall sollten sich Versicherte bei möglicherweise doppeltdeutigen oder schwammigen Formulierungen in ihren Versicherungspolicen unbedingt bei ihrer Versicherung nach der konkreten Meldefrist erkundigen.

Wie kann der Schaden überhaupt gemeldet werden?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, einen Schaden direkt entweder per E-Mail oder per Anruf bei der zuständigen Versicherung zu melden. Auch wenn es eventuell noch nötig ist, nachträglich Dokumente oder anderweitige Nachweise einzureichen, kann nur auf diese Weise garantiert werden, dass die Versicherung so schnell wie möglich Kenntnis von dem entstandenen Schaden erhält.

Die meisten Versicherungen bieten heutzutage eine unkomplizierte und schnelle Schadensmeldung über ein Formular auf der jeweiligen Website an. Viele Versicherungsfirmen bieten darüber hinaus den Service an, dass Schäden bequem und kinderleicht über eine App gemeldet werden können. Generell werden in den Online-Formularen nur die wichtigsten Details zum Schaden abgefragt, so dass eine schnelle Bearbeitung gewährleistet werden kann.

Bei Schadensmeldungen auf dem Postweg sollten Versicherte diese unbedingt per Einschreiben / Rückschein an das Versicherungsunternehmen senden. Nur auf diese Weise können Versicherte nachweisen, dass die Dokumente dem Unternehmen fristgerecht zugestellt wurden.

Sollte die Versicherung Nachweise zum Schaden, beispielsweise in Form von Fotos oder Videos, anfordern, so empfiehlt es sich, neben der Dokumentation auch Zeugen des Schadens einzubeziehen, die im Zweifelsfall den Schaden bestätigen können.

Angaben für die Schadensmeldung

Unabhängig davon, wie es genau zu dem Schaden gekommen ist und wie schwer dieser ist, ist es unverzichtbar, in einer Schadensmeldung grundsätzliche Angaben zu machen:

Zu den Standardangaben zählen hierbei der vollständige Name des Versicherungsnehmers und des Verursachers des Schadens, die vollständigen Anschriften aller am Schaden beteiligter Personen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die Versicherungsnummer, der Zeitpunkt des Schadens, eine Auflistung der zu ersetzenden Gegenstände, gegebenenfalls Rechnungen zum Kauf von Ersatzgegenstände und eine präzise Schilderung des Vorfalls. Nachweise wie Fotos, Videos oder schriftliche Zeugenaussagen können der Schadensmeldung direkt beigefügt werden.

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