Wann ist eine Abmahnung durch den Arbeitgeber gerechtfertigt?

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Eine Abmahnung erteilt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der seinen Pflichten, wie im Dienstvertrag vereinbart, nicht nachgekommen ist. Im Normalfall wird der Arbeitnehmer erstmal abgemahnt bevor er gekündigt wird. Begeht er den Fehler noch einmal, so kann er ohne weiteres vom Arbeitgeber gekündigt werden.

Eine Abmahnung dient dazu, dass dem Arbeitnehmer eine zweite Chance gegeben wird. Diese kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. In der Praxis wählt man die sichere Seite und lässt die Abmahnung vom Arbeitnehmer unterzeichnen. Dazu gibt es einige Abmahnungsgründe, die verschiedene Verletzungen von Pflichten darstellen und somit gerechtfertigt sind.

Pünktlichkeit

Es kann leicht passieren, dass ein Arbeitnehmer verschläft und zu spät zur Arbeit erscheint. Es ist auch erlaubt, solange das Zuspätkommen sich in Grenzen hält und nicht andauernd passiert. Für den Arbeitgeber ist es nervig und ärgerlich wenn seine Mitarbeiter immer wieder zu spät kommen und die Arbeit darunter leiden muss. Beispielsweise wird es für den Arbeitnehmer gefährlich, wenn er sich jede Woche ein bis zweimal verspätet. Dann ist hier eine Abmahnung auf jeden Fall gerechtfertigt.

Leistungsabfall

Ein Leistungsabfall in der Arbeitswelt ist nichts Ungewöhnliches und kann vorkommen. Dazu gibt es verschiedene Gründe. Ein Todesfall, Beziehungsende oder sonstige private Probleme können zu einem Leistungs- und Konzentrationsabfall führen. Das wird auf einen längeren Zeitraum den Arbeitgeber jedoch nicht erfreuen.

Schafft man dieses Problem nicht aus der Welt und erscheint nicht fit und konzentriert wieder zur Arbeit, so kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Diese ist gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber gegen seinen Leistungsabfall nichts unternimmt. Hier kann ein kurzer Urlaub oder ein therapeutischer Besuch, helfen und Wunder bewirken.

Belästigung oder Mobbing

Dem Arbeitnehmer kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, wenn dieser seine Kollegen in welcher Art auch immer belästigt. Ob es sich um eine sexuelle Belästigung oder um das Beschimpfen von Kollegen handelt, beides ist nicht erlaubt. Schließlich möchte jeder Arbeitgeber, dass das Arbeitsklima in seinem Unternehmen ausgezeichnet ist. Eine Abmahnung in diesem Fall ist gerechtfertigt.

Unentschuldigtes Fehlen

Der Arbeitgeber kann hier seinen Mitarbeiter abmahnen, wenn dieser unentschuldigt fehlt. Natürlich kann es vorkommen, dass man krank wird. Kein Arbeitgeber wird böse bei solchen Gründen, jedoch soll das Fehlen von einem Arzt bestätigt werden. Wird das Fehlen nicht entschuldigt, so wird der Mitarbeiter gerechtfertigt vom Arbeitgeber abgemahnt. Bei einer Wiederholung kann dieser sogar gekündigt werden.

Im Großen und Ganzen ist das Abmahnen eines Mitarbeiters gerechtfertigt, wenn dieser seiner vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nachkommt. Erstmal kommt es zu einer Abmahnung. Wird der Fehler wiederholt, so kann der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gerechtfertigt gekündigt werden.

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