Strafe wegen Abmeldung: Fristen bei einem Wohnungswechsel

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Durchschnittlich zieht jeder Bundesbürger 4,5 Mal in seinem Leben um, über 8 Millionen wechseln pro Jahr ihren Wohnsitz. Gründe für einen Umzug gibt es viele. Laut Studie eines Immobilienportals ziehen die Deutschen am häufigsten für einen Partner um. An zweiter Stelle steht dann der Umzug aus beruflichen Gründen. Ist der Umzug in die neue Bleibe erstmal geschafft, ist die Arbeit damit allerdings noch lange nicht erledigt.

Jetzt beginnen die Behördenwege, egal, ob sich die neue Wohnung in der gleichen Stadt befindet oder nicht. Auch wenn der bürokratische Aufwand oft lästig ist, davor drücken sollte man sich keinesfalls, Verstöße gegen die Meldepflicht können nämlich mit Ordnungsstrafen belangt werden. Hier ein Überblick, was es im Falle eines Umzugs zu beachten gilt.

Strafe wegen Abmeldung: Ummeldung innerhalb Deutschlands

Seit 1. November 2015 gilt das neue Bundesmeldegesetzt (BMG). § 17 sieht für die Anmeldung und Abmeldung eines Wohnsitzes folgende Regelungen vor: Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Ummeldung erfolgt am Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Dazu ist es in den meisten Fällen notwendig, persönlich zu erscheinen und sämtliche vorhandenen Reisepässe und Personalausweise mitzubringen. Wer dafür wirklich keine Zeit findet, kann mittels schriftlicher Vollmacht (die in Bayern und Hessen beglaubigt sein muss) einen Stellvertreter mit der Ummeldung beauftragen. Neben der schriftlichen Vollmacht benötigt dieser den eigenen Personalausweis sowie den Personalausweis der umzumeldenden Person.

Nur einige Städte und Bundesländer wie beispielsweise Köln oder Bayern bieten die Möglichkeit einer postalischen Voranmeldung, indem Anmeldeformulare mitsamt Ausweiskopien zur zuständigen Meldebehörde geschickt werden. Dies erspart allerdings nicht den Besuch im Rathaus, denn die neue Adresse muss im Personalausweis eingetragen werden. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt am alten Wohnort ist aufgrund der elektronischen Datenübermittlung zwischen den Ländern nicht nötig.

Strafe wegen nicht erfolgter Abmeldung

Ein Verstoß gegen diese Regelungen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Ummeldung gänzlich vergessen wurde oder nur nicht fristgerecht erfolgt ist. Die zuständigen Sachbearbeiter legen das Bußgeld nach eigenem Ermessen fest. Sollte die Frist zur Ummeldung nur um ein paar Tage überschritten werden, zeigen sich die meisten Behörden allerdings kulant.

Mitwirkung des Vermieters

Eine wesentliche Neuerung ist die sogenannte Mitwirkung des Vermieters, geregelt im § 19 des BMG. Diese besagt, dass der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde auch elektronisch innerhalb der zweiwöchigen Frist zu bestätigen hat. Er kann sich auch durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person ordnungsgemäß angemeldet hat. Das bedeutet, dass Mieter, die ihren Wohnort ummelden möchten, innerhalb von zwei Wochen auch eine schriftliche Bescheinigung des Wohnungsgebers bei der zuständigen Meldebehörde abgeben müssen.

Der Wohnungsgeber kann entweder der Vermieter sein, aber auch eine Verwaltungsgesellschaft oder ein Verwandter, bei dem man kostenlos wohnt.

Um sogenannten Scheinanmeldungen vorzubeugen, ist im § 19 des BMG auch angeführt, dass es verboten ist, jemandem eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch diese Person weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Falschangaben können mit bis zu 1.000 Euro für den Mieter und bis zu 50.000 Euro für den Vermieter bestraft werden. Als Wohnung gilt laut BMG jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.

Umzug ins Ausland

Grundsätzlich gilt: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. Bei einem Umzug ins Ausland ist man also gezwungen, sich bei der deutschen Meldebehörde abzumelden. Auch eine Zweitwohnung kann nicht in Deutschland gemeldet bleiben, wenn es keinen Erstwohnsitz im Inland gibt. Für die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sind ein Abmeldeformular sowie ein aktueller Personalausweis erforderlich. Dieser wird dann mit einem Sticker versehen, der bestätigt, dass keine Hauptwohnung in Deutschland besteht.

umzug ins ausland

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Die ausgestellte Abmeldebescheinigung ist wichtig für die Beantragung eines neuen Reisepasses oder um gegenüber dem Finanzamt zu beweisen, dass der gewöhnliche Aufenthalt ins Ausland verlegt wurde. Bei zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalten ist eine Abmeldung aus Deutschland nicht nötig. Wer allerdings auswandern und Deutschland dauerhaft den Rücken kehren will, sollte sich aber auf jeden Fall abmelden, um keine Steuern zahlen zu müssen. Wer mit neuer Sozialversicherung im Ausland arbeitet, sollte sich in Deutschland abmelden. Wer sich allerdings noch nicht sicher ist, wie lange er sich im Ausland aufhalten wird und beispielsweise nur mal auf Probe ins Ausland geht, kann vorerst in Deutschland gemeldet bleiben.

In diesem Fall ist die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes im Ausland und die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes in der Heimat empfehlenswert, um sich alle Optionen offen zu halten.

Es besteht auch die Möglichkeit, den Hauptwohnsitz ins Ausland zu verlagern und trotzdem in Deutschland gemeldet zu bleiben. Dafür ist eine Wohnung in Deutschland nötig, die einem jederzeit zur Verfügung steht, für die man also den Schlüssel besitzt. Dabei kann es sich durchaus um ein Zimmer im Elternhaus handeln, solange Schlafgelegenheit und Bad und Kochnische vorhanden sind. Wichtig hierbei ist, dass es sich nicht um eine Scheinanmeldung handelt, die gegen die oben angeführte Regelung im §19 des BMG verstößt. Die rechtlich saubere Lösung bei einem Auslandsaufenthalt ist folglich die Abmeldung des Wohnsitzes, sobald man ins Ausland geht, und die Wiederanmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Rückkehr.

Strafe entgehen: Was ist bei einem Umzug sonst noch zu beachten

  • Auto ummelden: Wer ein Auto besitzt, muss sich um dessen Ummeldung beziehungsweise um die Aktualisierung von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief kümmern. Beim Umzug in eine andere Stadt ist für die Ummeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigungskarte von der KFZ-Haftpflichtversicherung notwendig.
  • Finanzamt: Ergibt sich durch den Umzug ein Wechsel in der Zuständigkeit des Finanzamtes, empfiehlt es sich, dem neuen Finanzamt die aktuelle Anschrift mitzuteilen. Ansonsten ist es ausreichend, das Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung über die Adressänderung zu informieren.
  • Versicherungen: Bezieht sich der Versicherungsschutz auf den Wohnort, muss die Versicherung zwingend über den Umzug informiert werden. Ansonsten kann des zu einem Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Aber auch für alle anderen Versicherungen ist es ratsam, die neue Adresse rasch bekanntzugeben, damit es im Falle einer Auszahlung nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.
  • BAföG-Amt: Wer dem BAföG-Amt seine aktuelle Adresse nicht rechtzeitig mitteilt, kann zur Kasse gebeten werden, wenn das Amt diese ermitteln lassen muss.
  • Telefonanbieter und Versorgungswerke: Auch bei diversen Dienstleistern ist eine Ummeldung erforderlich bzw. eine Auswahl des Anbieters zu treffen. Wer nicht fristgerecht einen Anbieter auswählt, bekommt Strom und Gas automatisch vom „Ortsanbieter“, was unter Umständen teuer sein kann. Bei Telefon, Strom, Gas und Wasser sind unbedingt die Kündigungsfristen zu beachten, damit man nicht für den Verbrauch des Nachmieters zur Kasse gebeten wird.
  • Post-Nachsendeauftrag: Der Nachsendeauftrag kann für sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monate in jeder Postfiliale oder im Online-Shop der Deutschen Post beantragt werden. Damit ist sichergestellt, dass die Post nach dem Umzug im neuen Zuhause ankommt und Sie keine wichtigen Schriftstücke verpassen.

 

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