Sparerfreibetrag ausgeschöpft: Und nun?

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Jeder Bürger besitzt das Recht, den sogenannte Sparerfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Dieser ist der steuerfreie Betrag auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, welcher jedoch eine Höchstgrenze besitzt. Aufgrund der Grenze überschreiten viele Personen den Höchstbetrag, wodurch sie ihren Sparerfreibetrag ausschöpfen. Ist der Sparerfreibetrag ausgeschöpft, müssen folglich Steuern gezahlt werden. Wurde der Sparerfreibetrag ausgeschöpft, können jedoch andere Wege gegangen werden, um Geld zu sparen.

Sparerfreibetrag ausgeschöpft: Sonderregelung für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der sogenannte Sparerfreibetrag bezeichnet die Höchstgrenze für sämtliche steuerfreien Beträge als Einkunft aus Kapitalvermögen. Jeder Steuerzahler in Deutschland besitzt einen Anspruch auf den Freibetrag. Jedoch überschreiten viele Personen den Sparerfreibetrag, sodass sie ihn vollkommen ausschöpfen und folglich steuern zahlen müssen. 2009 wurde als Nachfolger des Sparerfreibetrags die Abgeltungssteuer eingeführt.

Der Sparerfreibetrag wurde aufgrund der neuen Steuer zum Sparerpauschbetrag umgewandelt. Jeder Steuerpflichtige nimmt jährlich seine Kapitalerträge in der Steuererklärung in der Anlage KAP auf. Pro Jahr darf der Steuerpflichtige die Höchstgrenze in der Anlage KAP nicht überschreiten. Für eine Person gilt eine Höchstgrenze von 801 Euro. Bei zwei Personen in einer Ehe- bzw. Lebenspartnergemeinschaft verdoppelt sich der Freibetrag, sodass eine Höchstgrenze von 1.602 Euro vorliegt.

Damit jede Person den Sparerfreibetrag einhalten kann, benötigt sie nur eine regelmäßige Einsicht auf alle Spar- und Wertpapieranlagen. Durch vorzeitige Schätzungen kann der Sparer selbstständig feststellen, ob er den Sparerfreibetrag einhält oder ausschöpft.

Sparerfreibetrag vollkommen ausschöpfen

Jeder Sparer kann den Sparerfreibetrag komplett ausschöpfen. Jedoch sollte er vermeiden, über die Höchstgrenze zu geraden, da bei einem vollkommen ausgeschöpften Sparerfreibetrag Steuern bezahlt werden müssen. Damit der Sparerfreibetrag ausgeschöpft werden kann, muss der Sparer zunächst realistische Einschätzungen bezüglich seines vorhandenen Kapitalvermögens sowie der sich daraus ergebenden Erträge tätigen.

Für eine Freistellung muss ein Freistellungsauftrag termingerecht eingereicht werden. Dieser gilt immer ab 1. Januar des neuen Jahres und ist bis Jahresende kündbar. Geben Ehe- und Lebenspartner gemeinsam einen Freistellungsauftrag ab, müssen beide Personen diesen unterschreiben. Kapitalerlöse von Kinder müssen gesondert versteuert werden. Für Kinder gilt ebenfalls die Höchstgrenze von 801 Euro.

Wird der Wohnsitz verlagert oder befindet sich der Antragssteller dauerhaft im Ausland, wird der Freistellungsauftrag automatisch ungültig. Somit müssen Steuern für alle Erträge aus Kapitalerlöse bezahlt werden.

Was tun, wenn der Freibetrag vollkommen ausgeschöpft wurde?

Wurde der Steuerfreibetrag mit der Höchstgrenze von 801 bzw. 1.602 Euro vollkommen ausgeschöpft, müssen folglich für alle Erträge aus Kapitalerlöse Steuern gezahlt werden. Jedoch gibt es Möglichkeiten, einer zu hohen Steuer zu entgehen. Ältere Rentenbezieher können sich auf den steuermindernden Altersentlastungsbetrag beziehen. Durch diesen Betrag erhöht sich automatisch der steuerfreie Einkommensbetrag. Somit können Kapitalerträge geringfügig höher bezogen werden.

Damit ältere Rentenbezieher wissen, wie hoch die Höchstgrenze für sie ist, können sie eine Berechnung beim Steuerberater durchführen lassen. Verfügt der Steuerzahler hingegen einen niedrigen persönlichen Steuersatz, sollte er die KAP-Anlage ausfüllen. Der Steuersatz sollte hierbei 25 Prozent nicht überschreiten. Ebenso sollten Erträge mit Verlusten berücksichtigt werden. Diese Erträge können von verschiedenen Banken stammen.

In manchen Fällen führt die automatische Steuerabführung aus steuerlicher Sicht für höhere Zahlungen als die Angabe der Verluste via Einkommenssteuererklärung. Auch ausländische Zinseinbehalte und Quellensteuern gehören beim Sparerfreibetrag berücksichtigt. Diese können aber nachträglich laut Zinsinformationsverordnung (ZIV) angerechnet werden. Die nachträgliche Anrechnung in der Jahressteuererklärung bringt eine wesentliche Vergünstigung für jeden Steuerzahler.

Fazit

Da für den Sparerfreibetrag auch Erlöse aus Wertpapierkäufen gilt, muss bei der Gewinnermittlung jede einzelne Kostenart bewertet werden. Berücksichtigt der Steuerzahler allerdings gesondert ausgewiesene Maklerkosten nicht, kann die KAP-Anlagenlösung wesentlich günstiger ausfallen.

Um letztendlich zu wissen, ob nun der Freistellungsantrag oder die KAP-Lösung der richtige Weg ist, um Geld zu sparen oder ob eine der beiden Lösungswege überhaupt die richtige ist, sollten betroffene Steuerzahler mit einem ausgeschöpften Sparerfreibetrag sich beim Steuerberater beraten lassen.

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