Revision beantragen: Wann ist es sinnvoll?

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Die Welt ist nicht perfekt und Gerichte sind es auch nicht. Deshalb kommt es immer wieder zu Urteilen in Strafverfahren, die entweder unberechtigt oder zumindest unverhältnismäßig sind. In Deutschland gibt es für solche Fälle die sogenannte Revision.

Wer darüber nachdenkt, in Revision zu gehen, der muss dabei viele Dinge beachten. Deshalb ist es fast unumgänglich, sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Im Idealfall ist dieser auf Revisionsrecht spezialisiert und bewahrt somit vor den typischen Fallstricken eines Revisionsverfahrens. Auf jeden Fall sollte jeder, der ein strafrechtliches Urteil nicht akzeptieren möchte, eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

Was ist eine Revision?

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das den vorherigen Verfahrensverlauf auf Rechtsfehler hin untersucht, um so gegen ein Urteil vorzugehen. Damit unterscheidet sie sich von der Berufung, bei der der Fall an sich noch einmal aufgerollt oder untersucht wird. Wer eine Revision einlegt, der ist Revident oder auch Revisionsführer. In den meisten Fällen ist eine Revision rein schriftlicher Natur. Denn es wird von Revidenten lediglich vorgelegt, um Fehler im Verfahrensrecht oder materiellem Recht nachzuweisen. Somit bleibt der eigentliche Sachverhalt davon unberührt.

Das Revisionsgericht entscheidet, ob die Urteilsfindung und das Verfahren nach geltendem Recht durchgeführt wurden oder ob der Revident ausreichend Nachweise dafür gefunden hat, dass dies nicht der Fall war. Wird einer Revision stattgegeben, dann geht der Fall zurück an das vorherige Gericht und die Urteilsfindung muss erneut durchgeführt werden – mit einem anderen Richter. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen trifft das Revisionsgericht selbst ein neues Urteil. Ganz wichtig: Eine Revision hemmt das Urteil. Somit erreicht das Einlegen von Revision auch automatisch, dass ein Urteil noch nicht vollstreckt werden kann.

Was muss beachtet werden, damit eine Revision erfolgreich ist?

Schritt eins für eine erfolgreiche Revision ist die fristgerechte Beantragung innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils. Anschließend muss die schriftliche Begründung der Revision innerhalb eines Monats vorgelegt werden. Das klingt zwar zunächst nach ausreichend Zeit, allerdings muss eine Revision sehr gut begründet sein. Verfahrens- und Rechtsanwendungsfehler lassen sich meist nicht offensichtlich erkennen oder in ein paar Sätzen begründen.

Dabei gibt es zum einen die absoluten und zum anderen die relativen Revisionsgründe. Bei absoluten Gründen, liegt eine Kausalität zwischen Fehler und Urteil vor. Das geschieht zum Beispiel, wenn ein Gericht eigentlich gar nicht für ein Verfahren zuständig war oder es eine fehlende Urteilsbegründung gibt. Bei relativen Revisionsgründen wird davon ausgegangen, dass es ohne den oder die gefundenen Fehler ein anderes Urteil gegeben hätte. Typische Beispiel sind hier die Verfahrensrüge (Beweisanträge wurden falsch behandelt oder abgelehnt) oder die Verwendung unzulässiger Beweismittel.

Ist es sinnvoll, einen Experten zu beauftragen?

Es ist bei nahezu allen Rechtsfragen sinnvoll, Expertenhilfe in Anspruch zu nehmen. Allerdings stellt die Revision doch noch mal einen Sonderfall dar. Es geht daher nicht nur um die Frage danach, ob man einen Experten für Revisionsrecht braucht, sondern auch darum, ob es sich lohnt, den bisherigen Anwalt zu wechseln. Denn viele Menschen wissen gar nicht, wie komplex das Recht ist. Bei Revisionen ist das häufigste Problem, dass die Begründung nicht ausreichend oder einwandfrei ist. Strafrechtsexperten, die bereits seit Jahren Revisionsverfahren beantragen, haben dieses Problem natürlich nicht, da sie sich bestens auskennen.

Was muss bei der Revision alles untersucht werden:

  • Urteilsbegründung
  • Hauptverhandlungsprotokoll
  • Gerichtsbeschlüsse
  • Verfahrensakten

Das nimmt viel Zeit in Anspruch und plötzlich erscheint der Monat für das Einreichen der schriftlichen Revisionsbegründung auf einmal wieder sehr kurz. Je mehr Erfahrung ein Rechtsanwalt im Bereich der Revisionen hat, umso sicherer ist er im Umgang mit Einzelfällen. Da Erfolg und Misserfolg eines Revisionsverfahrens durchaus auch über Freiheit oder Gefängnisstrafe entscheiden können, sollte man es niemals auf die leichte Schulter nehmen.

 

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