Mobbing am Arbeitsplatz: Was AN und AG tun können

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Mobbing ist leider ein allgegenwärtiges Thema in der heutigen Arbeitswelt. Statistisch gesehen wird jeder achte Arbeitnehmer Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz. Bedeutet, der Mitarbeiter wird fortwährend aktiv geärgert und schikaniert, oder passiv mehrheitlich gemieden oder gar ganzer Kontakt verweigert, sprich, er wird asiozoal behandelt und in seiner Würde verletzt.

Solche Handlungsweisen sind systematisch, sie wiederholen sich ständig. Mobbingverhalten kann verbal erfolgen, es beginnt mit abfälligen Bemerkungen und gipfelt in massiven Beschimpfungen. Mobbing erfolgt sehr häufig in nonverbaler Form, Informationen werden vorenthalten, Aufgabenstellungen nicht erteilt, Übergaben nicht formuliert, der Mitarbeiter wird gemieden und isoliert. Mobbing macht auch physisch kein Halt, feindseliges und aggressives Verhalten ist längst im Arbeitsalltag zu finden, es beginnt mit kleinen Rempeleien und steigert sich zu ausgewachsenem Verprügeln.

Folgen für Mobbingopfer

Die negativen Folgen von systematischem Mobbing sind weitreichend, sowohl für das Mobbingopfer, als auch für das Unternehmen. Diese berufliche Situation des Opfers breitet sich in alle Bereiche seines sozialen Lebens aus. Solche feindseligen und immer wiederkehrenden Angriffe rufen weitreichend negative Gefühle und starke Verunsicherung hervor.  Betroffene empfinden starkes Misstrauen, sind ständig nervös, stehen Ohnmachtsgefühlen gegenüber und ziehen sich meist immer weiter zurück. Viele leiden unter Angstzuständen, Selbstzweifeln und Konzentrationsschwächen, das wiederum führt zu Leistungs- und Denkblockaden.

Folgen für Unternehmen

Der Wirtschaft entstehen durch Mobbing am Arbeitsplatz Milliardenschäden. Die einzelnen Unternehmen erleiden hohe finanzielle Belastungen. Es entstehen Kosten durch den direkten Leistungsverlust der beteiligten Mitarbeiter, schließlich werden rund die Hälfte der Mobbing-Opfer aufgrund von psychischen Belastungen krankgeschrieben, viele von ihnen fehlen häufig länger als 6 Wochen am Arbeitsplatz. Schlecht zu berechnen, dennoch aber die wesentlich höheren Kosten, stellen die  sogenannten indirekten Kosten dar. Motivations- und Kreativitätsverlust im Inneren bis hin zu Imageverlust nach Außen bringen unberechenbare Verluste.

Maßnahmen und Schutz im Unternehmen

Der Arbeitgeber trägt die Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter, bedeutet dass er zur angemessener Rücksichtnahme verpflichtet ist. Die Verletzung dieser Fürsorgepflicht kann zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen. Die Chefetage ist also angehalten ein gutes und strukturiertes Mobbingmanagment zu führen. Ansprechpartner und Vertrauenspersonen sollten in allen Abteilungen zur Verfügung stehen. Vorwürfen sollte schnell und diskret nachgegangen werden, eine intensive Zusammenarbeit mit den beteiligten Mitarbeitern sollte zur Chefsache werden.

Selbsthilfe

Aufgrund von Mobbing besteht die Möglichkeit Anzeige zu erstatten. Aus Sicht der Betroffenen ist oft nicht eindeutig klar, ob bestimmtes Verhalten einen Straftatbestand darstellt. Hilfe durch Anwälte und Privatdetektive ist hier die Lösung.  Denn, bezichtigt man einen der Täter fälschlicherweise einer Straftat, besteht immer die Gefahr einer Gegenanzeige wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung. Wenn man Anzeige erstatten möchte, sollten die Vorfälle umfänglich bewiesen werden können. Aus dem Grund ist die Führung eines Mobbingtagebuchs von wichtiger und grundlegender Bedeutung, damit können Hergang und Zeitpunkt der Vorfälle sowie den genauen Wortlaut rekonstruiert werden.

Neben dem Tagebuch müssen weitere Beweise gesichert werden, eine fachkundige Detektei Fellbach bietet überörtliche und diskrete Unterstützung. Zeugenaussagen, Sichtung und Dokumentation von Vorfällen ( auch im Internet), ungerechtfertigter Abmahnungen oder Arbeitsanweisungen, all das setzt der Detektiv in Esslingen in Zusammenhang und untersucht die Vorfälle auf Straftatbestände, sodass einer gerechtfertigten Anzeige nichts im Wege steht.

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