GmbH auflösen: Vorgehensweise und Wissenswertes

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Die GmbH gehört zu den weit verbreiteten Geschäftsformen und zeichnet sich vor allem durch ihre beschränkte Haftung aus. Wenn aus diversen Gründen eine GmbH aufgelöst werden soll, kommt es auf das korrekte Vorgehen an. Wie genau die Auflösung einer GmbH abläuft und welche Gründe dafür sprechen, darüber kann man sich in unserem Artikel informieren.

Gründe für die Auflösung einer GmbH

Die Gründe dafür, dass eine GmbH aufgelöst werden soll oder muss, können sehr vielfältig sein. Möglich ist beispielsweise, dass der Tod eines Gesellschafters eine Auflösung unumgänglich macht. Weitere Auslöser können das Auslaufen eines Patents, der Auflauf einer vorab festgelegten Befristung, ein Insolvenzverfahren, ein gerichtliches Urteil oder die Vermögenslosigkeit sein. Auch interne Streitigkeiten unter den Gesellschaftern, welche sich trotz Bemühung nicht beilegen lassen, können ein Grund für die Auflösung einer GmbH sein. Unabhängig davon, aus welchem Grund man die GmbH auflösen möchte, das Vorgehen hierbei ist rechtlich klar festgelegt und muss in jedem Fall eingehalten werden.

Vorgehensweise beim Auflösen einer GmbH

Bevor eine GmbH aufgelöst werden kann, muss zunächst ein Gesellschafterbeschluss vorliegen, welcher üblicherweise nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit möglich ist. Die Notwendigkeit dieses Beschlusses ist im Paragraph 60 des GmbH Gesetzes geregelt. Sofern der Beschluss vorliegt, kann die eigentliche Auflösung in die Wege geleitet werden. Hierzu wird die geplante Auflösung angemeldet, notariell beglaubigt und an das Handelsregister gemeldet. Ab diesem Zeitpunkt müssen zusätzlich zum Firmennamen im gesamten Schriftverkehr die Kürzel i.Abw. für in Abwicklung oder i.L. für in Liquidation geführt werden.

Anschließend wird die Liquidation der GmbH vorbereitet und durchgeführt. Das ist nur durch eingesetzte Liquidatoren möglich, welche gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen um als solche aktiv zu werden. Zu ihren Aufgaben gehört es anschließend, alle laufenden Geschäfte abzuschließen. Außerdem veröffentlichen sie im elektronischen Bundesanzeiger einen Gläubigeraufruf und erstellen die Liquidations-Eröffnungsbilanz. Während ihrer weiteren Tätigkeit versuchen sie, das Gesellschaftsvermögen zu Geld zu machen. Eine Ausnahme von diesem Vorgehen ist dann erforderlich, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Ist das der Fall, muss gemäß den Vorgaben des Insolvenzrechts weiter verfahren werden.

Mit dem Erstellen des Gläubigeraufrufs beginnt die einjährige Sperrfrist, welche unter allen Umständen eingehalten werden muss, damit die Auflösung einer GmbH rechtens ist. Mit Ablauf dieses Jahres kann möglicherweise noch existierendes Gesellschaftsvermögen verteilt werden. Zudem wird eine Abschlussbilanz erstellt, welche zwingend für eine Dauer von zehn Jahren aufbewahrt werden muss. Auf Antrag wird dann die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und die Auflösung ist abgewickelt. Unternehmen müssen bei der Auflösung einer GmbH mit Kosten von mindestens 3.000 Euro rechnen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass auch während der Liquidation möglicherweise Gewinne erzielt werden, welche steuerpflichtig sind. Eine gute Beratung durch erfahrene Experten für GmbH Auflösungen ist daher ratsam.

 

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