Gehaltserhöhung in Zeiten von Inflation

0

Das Inflationsniveau liegt momentan bei ungefähr 7,5 %. Die Preise für Konsumgüter steigen und das Einkommen ist inflationsbedingt inzwischen weniger wert als noch vor ein paar Jahren. Zwar heben einige Unternehmen die Gehälter um wenige Prozent an, dennoch kann dadurch das hohe Inflationsniveau nicht ausgeglichen werden. Ob Sie die Inflation als Grund für eine Gehaltsverhandlung angeben sollen und warum Sie womöglich über einen Firmenwagen nachdenken sollten, erfahren Sie hier.

Inflation in Zahlen

Laut dem Statistischen Bundesamt führte die hohe Inflation im zweiten Quartal des Jahres 2022 zu einem Reallohnrückgang von 4,4 %. Auch die Verbraucherpreise stiegen im Juni 2022 um 7,6 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Nach ersten Schätzungen lag im September 2022 die Inflationsrate voraussichtlich bei +10 %, so das Statistische Bundesamt. Energie spielt beim Gesamtindex die größte Rolle: Die Preise haben sich im September im Vergleich zum Vormonat um 43,9 % erhöht.

Viele Menschen können sich deshalb einige Konsumgüter nur noch bedingt leisten. Aus diesem Grund fordern immer mehr Arbeitnehmerverbände, dass Verbraucher entlastet werden – vom Staat, aber auch von den Arbeitgebern. Einige Arbeitgeber gleichen deshalb die gestiegenen Preise durch eine Gehaltserhöhung von wenigen Prozenten aus. Doch sollten Sie aufgrund von Inflation einer Gehaltserhöhung fordern oder gibt es andere Möglichkeiten, die Sie nutzen können? Erfahren Sie hier, wann die Forderung nach einem höheren Gehalt während der Inflation Sinn ergibt und warum Sie über ein Firmenauto nachdenken sollten.

Inflation als Grund für eine Gehaltserhöhung?

Die Gehaltserhöhung ist vom Inflationsausgleich zu unterscheiden. Obwohl Sie bei beiden Erhöhungen mehr Geld bekommen, spricht man von einer Gehaltserhöhung erst ab 5 % mehr Lohn. Mit dem Inflationsausgleich soll lediglich der Reallohn bestehen bleiben. Das bedeutet, dass Sie sich genauso viel mit Ihrem Lohn leisten können, wie Sie es vor drei Jahren konnten. Das Gehalt wird bei einem Inflationsausgleich an die Preise angepasst, aber nicht reell erhöht. Somit spricht man auch von einer Gehaltsanpassung, aber nicht von einer Lohnerhöhung.

In der Regel sollte der Grund für eine Gehaltserhöhung immer die eigene Arbeit sein, die einen großen Beitrag im Unternehmen darstellt. Die hohe Inflationsrate als einzigen Grund für eine Lohnerhöhung anzugeben ist somit nicht ideal. Denn auch der Arbeitgeber hat bei einer Inflation mehr Ausgaben und kann dieses Argument gegen eine Gehaltserhöhung verwenden. Informieren Sie sich vor der Gehaltsverhandlung über das übliche Niveau des Lohns in Ihrer Branche und bringen Sie weitere Gründe an, wie zusätzlich absolvierte Aufgaben, die für eine Gehaltserhöhung sprechen.

Gehaltserhöhung während der Inflation einfordern

Wollen Sie dennoch eine Lohnerhöhung aufgrund der Inflation verlangen, müssen Sie sich gut auf das Gespräch vorbereiten. Denn auch der Arbeitgeber wird Argumente parat haben, die gegen eine Erhöhung des Gehaltes sprechen. Schließlich hat er während der Inflation auch mehr Kosten, die er begleichen muss. Über folgende Dinge sollten Sie sich vor der Gehaltsverhandlung Gedanken machen:

  1. Konkrete Zahlen nennen: Um wie viel Geld haben sich Ihre Ausgaben für Lebensmittel, die Miete oder andere Konsumgüter erhöht?
  2. Eigene Arbeit herausstellen: Haben Sie viel gearbeitet oder zusätzliche Arbeiten verrichtet, die dem Unternehmen einen echten Mehrwert bieten? Dann betonen Sie dies im Gespräch und machen Sie sich unentbehrlich.
  3. Informationen einholen: Informieren Sie sich über die aktuelle Inflationslage, aber auch über die aktuellen Gehälter in Ihrer Branche und Ihrer Position. Informationen darüber können Sie sich unter anderem auf dem aktuellen Stellenmarkt einholen.

Firmenwagen statt Gehaltserhöhung

Während einer Inflation ist es ohne Grund eher schwierig, nach einer Gehaltserhöhung zu fragen – Sie können es aber zumindest immer versuchen. Neben einer Erhöhung des Gehaltes können Sie aber auch über einen Firmenwagen nachdenken. Den Firmenwagen können Sie dann für Ihren Arbeitsweg nutzen – die laufenden Kosten und die Anschaffung übernimmt dabei in der Regel der Arbeitgeber. Ob sich ein Firmenwagen lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Denn wenn Sie den Firmenwagen für private Zwecke nutzen, müssen Sie diesen aufgrund des geldwerten Vorteils im Rahmen der Einkommenssteuer versteuern.

Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, können Sie entweder die 1-%-Regelung oder das Fahrtenbuch anwenden. Während Sie bei einem Fahrtenbuch alle privaten Fahrten notieren, damit das Finanzamt den Anteil korrekt besteuern kann, müssen Sie bei der 1-%-Regelung monatlich 1 % des Bruttolistenpreises versteuern. Haben Sie ein Elektroauto als Firmenwagen, den Sie privat nutzen, müssen Sie nur 0,25 % versteuern, sofern der Bruttolistenpreis des Autos weniger als 60.000 € beträgt.

Denken Sie daran, dass andere Mitglieder des Haushalts den Wagen in der Regel nicht ohne Erlaubnis nutzen dürfen. Individuelle Absprachen mit dem Chef sind hier essenziell. Klären Sie vorab, wer die Spritkosten trägt, ob Urlaubsreisen mit dem Auto möglich sind und ob andere Mitglieder den Wagen nutzen dürfen. Dann kommt es nicht zu Unklarheiten und Unstimmigkeiten.

Auch aus Arbeitgebersicht ergibt es oft Sinn, Mitarbeitern einen Firmenwagen, anstatt einer Gehaltserhöhung zu geben, da hier steuerliche Erleichterungen für sie entstehen. Die Umsatzsteuer wird dem Arbeitgeber beim Händler zurückerstattet und es werden Lohnnebenkosten eingespart. Entscheiden Arbeitnehmer sich für ein Elektroauto, kann dies darüber hinaus auch das Image des Unternehmens positiv beeinflussen.

 

About Author