Freiwillige Rentenbeiträge: Das sollten Verbraucher über sie wissen

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Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für die meisten Angestellten nach wie vor das Rückgrat ihrer Altersversorgung. Diese können sie zusätzlich durch freiwillige Extrazahlungen aufstocken. Außerdem haben auch freiberuflich Tätige, Hausmänner und -frauen, Selbstständige und andere Personengruppen die Möglichkeit, sich durch freiwillige Einzahlungen in die Gesetzliche fürs Alter abzusichern.

Monatliche Zahlungen unter 100 Euro möglich

Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern will, muss zunächst einen Antrag stellen. Ist der bewilligt, wird der monatliche Beitrag bestimmt. Es müssen mindestens 83,70 Euro pro Monat überwiesen werden, maximal sind 1.311,30 Euro möglich. Die freiwilligen Beiträge sind als Option für Beamtinnen und Beamte gedacht, aber auch für freiberuflich Tätige, Frührentebeziehende, haushaltsführende sowie selbstständige Personen. Pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren ebenfalls von dieser Regelung. Denn sie haben die Möglichkeit, durch zusätzliche Beiträge ihre spätere Rente zu erhöhen und dabei Steuern zu sparen.

Ebenso können unter 45-Jährige durch freiwillige Einzahlungen die Beiträge für die Zeiten der Ausbildung oder des Studiums nachzahlen. Wer über 50 Jahre alt ist, kann auf diese Weise Ausgleichszahlungen für einen früheren Renteneintritt tätigen.

Steuerlich für Selbstständige besonders attraktiv

Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse sind besonders für Selbstständige von Vorteil, denn es lassen sich Steuern in Höhe von bis zu 40 Prozent einsparen. Auch für andere freiwillige Einzahlerinnen und Einzahler sind Steuereinsparungen von bis zu 30 Prozent möglich. Anderseits ist nicht zu vergessen, dass in der Auszahlungsphase wiederum Steuern auf die Rente fällig sind. Sie sind zwar nicht so hoch wie die für Angestellte, aber sie sollten bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Zusätzlich schlagen für Rentnerinnen und Rentner auch noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu Buche, in Höhe von elf Prozent. Ein guter Grund, um vor der Zahlung von freiwilligen Rentenbeiträgen alle relevanten Informationen einzuholen und alles genau durchzukalkulieren.

Alternativen zur freiwilligen Zahlung von Rentenbeiträgen

Wer nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen kann oder will, sollte heutzutage angesichts der eher schmal ausfallenden Rente in die private Altersvorsorge investieren. Je früher das passiert, umso besser ist es – denn so kommen sparende Personen in den Genuss des Zinseszins-Effekts, der im Laufe der Jahre für überproportionale Renditen sorgt.

Infrage kommen unter anderem Sparpläne für Investmentfonds. Laut einem Beitrag auf der Website des Finanzdienstleistungsunternehmens tecis werden bei so einem Fondssparplan mit einer monatlichen Rate automatisch Anteile an einem Fonds gekauft. Durch diese breite Streuung der Anteile ist das investierte Vermögen besser abgesichert, wenn es zu Turbulenzen an der Börse kommt.

Eine andere Möglichkeit ist die Investition in Exchange Traded Funds, kurz ETFs. Bei ihnen handelt es sich um börsengehandelte Indexfonds, die einen Aktienindex wie den deutschen DAX oder den Dow Jones abbilden. Laut den Experten von tecis sind passiv gemanagte ETFs bei den Verwaltungskosten günstiger als andere Fonds. Sie liefern aber oft nicht die gleiche Performance wie ein aktiv gemanagter Fonds, bei dem ein Fondsmanagement Veränderungen am Aktienmarkt erkennen und dementsprechend auf sie reagieren kann.

 

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