Erwerbsminderungsrente: Wer bekommt sie eigentlich?

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Hatten Sie einen Unfall, oder eine schwere Krankheit oder haben Sie seelische und sind in Ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt, können Sie bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente stellen. Was Sie an Rente erwarten können und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, wird in diesem Ratgeber im folgenden genauer beschrieben.

Frühverrentung ganz oder nur zum Teil

Die volle Rente erhalten Sie, wenn Sie nicht in der Lage sind, mehr als drei Stunden am Tag arbeiten zu können. Eine Teilrente erhalten Sie dann, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit drei bis sechs Stunden am Tag beträgt. Dies wird als „Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ bezeichnet. Sie erhalten dann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung.

Wie viel Geld gibt es bei der Erwerbsminderungsrente?

Ihr früherer Durchschnittslohn dient als Grundlage für die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente. Seit Juli 2014 prüft die Rentenversicherung, ob es in den letzten vier Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung bei der betroffenen Person, schon einmal zu Gehaltseinbußen kam, die durch die gesundheitliche Beeinträchtigung entstanden sind. Ist dies der Fall, wird zur Berechnung der Erwerbsminderungsrente das geringere Einkommen herangezogen. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung beträgt 719 Euro. Dies ist der Stand aus dem Jahre 2014.

Wer genau hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie als gesetzlich Versicherter, wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr im vollen Umfang ausüben können. Können Sie am Tag weniger als drei Stunden arbeiten, haben Sie ein Anrecht auf die volle verminderte Erwerbsrente. Sind Sie allerdings in der Lage täglich zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, erhalten Sie nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese wird jedoch nur gewährt, wenn Sie auch nicht in der Lage sind in einem vergleichbaren Beruf arbeiten zu können.

Welche Voraussetzungen müssen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sein?

Damit Sie ein Anrecht auf die Erwerbsminderungsrente haben, müssen Sie die Wartezeit erfüllen und also insgesamt mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.Darüber hinaus müssen Sie innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens drei Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben.Natürlich existieren auch Ausnahmefälle, bei denen diese Wartezeit nicht erfüllt werden muss. So ein Fall tritt ein, wenn zum Beispiel die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit verursacht wird.

Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente bezahlt?

Grundsätzlich wird die Erwerbsminderungsrente als Zeitrente bezahlt und ist daher befristet. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird nur selten bewilligt. Besteht zum Beispiel keine Aussicht auf eine gesundheitliche Verbesserung, wird diese Rente dauerhaft bewilligt. Ab dem siebten Monat der Erwerbsminderung erfolgt die erste Zahlung. Bei zeitlich unbefristeten Erwerbsminderungsrenten beginnt die Zahlung mit dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit.

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