Eigentum und Besitz – was ist eigentlich der Unterschied?

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Im Alltag werden Eigentum und Besitz oft als Synonyme verwendet. So wird als Hausbesitzer oder Autobesitzer in der Regel die Person bezeichnet, der die Immobilie respektive das Fahrzeug gehört. Rechtlich wird zwischen Eigentum und Besitz dagegen strikt unterschieden. Eigentümer und Besitzer können, müssen aber nicht dieselbe Person sein.

Welche Regelungen gelten für das Eigentum?

Dem Eigentum kommt in unserer Gesellschaftsordnung eine sehr hohe Stellung zu. Artikel 14 unseres Grundgesetzes schützt das Recht auf Eigentum ausdrücklich. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur gegen Entschädigung zulässig. Wer Eigentümer einer Sache ist, hat das Recht über diese nach Gut dünken zu Verfügen, solange er die Rechte Dritter nicht verletzt. Geregelt ist diese in § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das die eher abstrakten Vorgaben unserer Verfassung konkretisiert.

Wenn Sie Eigentümer eines Auto sind, dürfen Sie es bemalen, bekleben, die Reifen zerstechen oder nach der ersten Probefahrt verschrotten lassen. Sie müssen mit ihrem Eigentum weder vernünftig noch sorgfältig verfahren, solange Sie niemanden gefährden. Von diesem Grundsatz gibt es einige wenige Ausnehmen. Falls Sie Ihr Leben mit einem vierbeinigen Liebling teilen, sind Sie meist auch sein Eigentümer.

Über Ihren Hund haben Sie zwar auch die Verfügungsgewalt, Sie dürfen aber nicht nach Belieben mit ihm Verfahren, sondern müssen auf sein Wohl bedacht sein und die Fürsorgepflichten beachten, die das Tierschutzgesetz festlegt. Auch der Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes muss Einschränkungen seiner Verfügungsgewalt hinnehmen.

Das Eigentum anderer sollten Sie unbedingt respektieren, den unsere Gesellschaftsordnung schützt diese Institution auch mit Hilfe des Strafgesetzbuches. Das Fahrzeug Ihres Nachbarn sollten Sie sich deshalb keinesfalls ohne seine Zustimmung ausleihen, sonst droht eine Anzeige wegen Diebstahls. Und wenn Sie es verschrotten lassen, ist nicht nur der Nachbarschaftsfriede empfindlich gestört, sondern auch der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.

Wie werden Sie Besitzer fremden Eigentums?

Aber natürlich machen Sie sich nicht immer strafbar, wenn Sie über fremdes Eigentum verfügen. Auch als Besitzer haben Sie Rechte, die Ihnen allerdings vom Eigentümer zugebilligt werden müssen. Besitzer einer Sache sind Sie immer dann, wenn Sie die tatsächliche Sachherrschaft ausüben. Bei einem Auto ist der Besitzer deshalb meist die Person, die gerade damit fährt. Der Besitz an einer Sache kann also sehr einfach, auch mehrmals täglich, wechseln, während das Eigentum nur selten übertragen wird.

Die Rechte des Besitzers werden in der Regel durch einen Vertrag begründet und durch Gesetze näher bestimmt. So ist der Mieter einer Wohnung, der auch tatsächlich selbst in dieser lebt, ihr Besitzer und hat gegenüber dem Eigentümer sehr weitreichende Rechte. Mietverträge sind ein typisches Beispiel für alltägliche Sachverhalte, bei denen der Eigentümer den Besitz an seiner Sache freiwillig aufgibt und dafür eine Gegenleistung erhält. Besitz kann aber auch abhandenkommen, zum Beispiel beim Diebstahl oder Verlust einer Brieftasche.

In solchen Fällen bleiben Sie Eigentümer und können sowohl vom ehrlichen Finder als auch vom Dieb die Herausgabe verlangen. Gelegentlich kann allerdings sogar Eigentum verlustig gehen. Die Brieftasche ist dafür zwar kein gutes Beispiel, da an gestohlenen oder abhanden gekommen Sachen auch ein gutgläubiger Dritter kein Eigentum erwerben kann. Ganz anders sieht es aber aus, wenn sich der rechtmäßige Besitzer vertragswidrig verhält.

Überlegen Sie sich deshalb genau, wem Sie Ihren Hund während der Ferien anvertrauen. Ihre Schwiegermutter könnte ihn als das eigene Tier ausgeben und an eine gutgläubige Touristin verkaufen. In diesem Fall hätten Sie nicht nur den Besitz, sondern sogar das Eigentum an Ihrem Vierbeiner verloren.

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