Dividenden richtig versteuern – Tipps für Anfänger

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Gewinne kassiert jeder gern an der Börse. Allerdings ist das nur die halbe Wahrheit. Längst greift auch der Fiskus in die Tasche der Anleger. Das Finanzamt macht seit 2009 keinen Unterschied mehr: Für Zinsen wie für Dividenden sowie Gewinne aus Wertpapierverkauf gilt eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Höhe des Abzugs bleibt, wenn der Anleger einen höheren, persönlichen Steuersatz hat.

Geld zurückholen in der Steuererklärung

Die Kapitalerträge wie Dividenden sind steuerpflichtig vom ersten Euro ab. Sie haben einen Sparerpauschbetrag von aktuell 801 Euro pro Jahr (Ehepaare doppelt). Wenn der Freibetrag überschritten ist, kostet es Abgeltungsteuer. In der Regel ziehen die Banken Abgeltungsteuer ein. Das heißt, die Steuer wird direkt bei Ausschüttung auf das Wertpapierkonto des Anlegers einbehalten. Damit die Bank das bis zum Freibetrag unterlässt, muss der Anleger einen Freistellungsauftrag erteilen.

Das geht bei einem Geldinstitut bis 801 Euro oder auf mehrere Banken verteilt. Dabei gilt der Auftrag bei der Bank für sämtliche Geldgeschäfte dort. Die Kapitalerträge, für die die 25 Prozent Abgeltungsteuer bezahlt werden müssen, sind neben Dividenden auch Zinsen sowie Verkaufsgewinne oder Währungsgewinne aus Anleihen und Mieteinnahmen aus offenen Immobilienfonds. Für die Kapitalerträge wird bei der Einkommensteuererklärung die Anlage KAP ausgefüllt.

Wenn Anleger ein so niedriges Einkommen habt, dass er überhaupt keine Steuern zahlen muss, kann er die Abgeltungsteuer mit der Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen. Das ist besonders für Rentner interessant, die mit der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Das ist ein Wahlrecht, bei dem das Finanzamt prüft, wobei der Steuerpflichtige sich besser steht.

Die Anlage KAP holt dem Anleger Geld selbst dann zurück, wenn er die Abgeltungsteuer gezahlt hat und Spielraum beim Freibetrag hat. Sie ist allerdings Pflicht bei ausländischen Kapitalerträgen oder Schulden bei der Kirchensteuer für die Kapitaleinkünfte.

Dividenden im Ausland

Steuern auf Dividenden gibt es nicht nur in Deutschland. Andere Länder kennen ähnliche Steuern. Die Höhe der Steuersätze ist allerdings unterschiedlich. Bis zu 15 Prozent erkannt der deutsche Fiskus die ausländischen Quellensteuern normalerweise ohne Probleme an. Mit der Abgeltungssteuer werden sie verrechnet. Sind die Steuern im Ausland höher, muss der Anleger sie sich nach dem geltenden Recht dort zurückholen. zurückholen, meist schriftlich unter Einhaltung von Fristen.

Steuerfreie Dividenden für Altanleger

Besteuert werden nur Dividenden, die aus Gewinnen stammen. Manche Unternehmen schütten bei Dividenden Kapitalreserven aus Kapitalerhöhungen aus, die steuerfrei bleiben. Dieses Privileg haben nur Anleger mit Beständen vor 2009. Liegt der Kauf der Aktie in 2009 oder später, ist es eine Steuerstundung: Die Steuer wird erst fällig beim Verkauf des Wertpapiers. Der Anleger hat Einfluss auf die Steuerhöhe, da er Verluste aus anderen Aktien abziehen kann.

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