Direct Listing: Börsenrevolution oder heiße Luft?

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Der traditionelle Börsengang besteht normalerweise aus einer Bieterphase für Banken, bevor des eigentlichen Börsenganges. Die Bank gibt hierbei ein Angebot während der ersten Verkaufsphase ab und möchte damit sicherstellen, dass die Preise im Gegensatz zu einer klassischen Auktion zu startk schwanken.

Der Musicstreamingdienst Spotify hat allerdings gezeigt, dass diese Vorgehensweise nicht immer die Beste sein muss. Spotify hat sich dagegen entschieden den Zwischenweg über Banken zu gehen, welche den Börsengang unterstützen und stattdessen in Eigenregie den Börsengang unternommen. Dies hat den Vorteil, dass die Gebühren für die Banken als Zwischenhändler wegfallen und Spotify somit zu einem größeren Anteil am Verkauf der Aktien beteiligt ist.

Auf den ersten Blick klingt dies natürlich verlockend. Aus Sicht des Musicstreamingdienstes ergeben sich eigentlich nur Vorteile. Doch welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein, damit ein Börsengang im Direct Listing Verfahren sinnvoll ist?

Voraussetzungen für das Direct Listing

Zunächst einmal sollte betont werden, dass Spotify kein aufstrebendes kleines Tech-Startup ist, sondern schon als weltweite Marke etabliert ist. Sie sind nicht auf die Einnahmen aus dem Börsengang angewiesen, sondern stehen bereits finanziell auf stabilen Fundamenten.

Weltweit zählt der Streamingdienst über 80 Millionen zahlende Abonnenten, die das Geschäftsmodell unterstützen. Auch wenn Spotify ein Technologieunternehmen ist, ist das Produkt denkbar einfach. Es erfordert kein größeres Fachwissen, um das Geschäftsmodell hinter Spotify zu verstehen, sodass es auch für viele kleinere Anleger interessant sein kann, in dieses Unternehmen zu investieren.

Zudem ist Spotify als Marke schon weltweit bekannt. Das Unternehmen muss sich nicht mehr großartig vor Investoren präsentieren, sondern ist bereits etabliert.

Rechtliche Voraussetzungen in Deutschland für das Direct Listing

Ein Börsengang im Direct Listing Verfahren kommt im regulierten deutschen Markt dennoch nicht ganz ohne helfende Bank aus. Auch wenn die Bank als Zwischenhändler vermieden werden möchte, muss eine Investmentbank für das Direct Listing an der Deutschen Börse dennoch in unterstützender Funktion hinzugezogen werden, um den Zulassungsantrag einreichen zu können.

Darüber hinaus muss der Aktienbesitz zu 25 % in Streubesitz sein. Dies stellt vor allem für kleine unbekanntere Unternehmen eine größere Herausforderung dar, da diese häufig vorab Aktien platzieren müssen, um den Anteil auf 25 % auszubauen. Ohne zusätzliche helfende Banken fällt es allerdings oftmals schwer den Streubesitz auszubauen. Somit wird der Vorteil des Direct Listings – das Banken als Zwischenhändler vermieden werden können – wieder marginalisiert, da diese benötigt werden um die Anforderungen des Direct Listings erfüllen zu können.

Für welche Unternehmen ist das Direct Listing sinnvoll?

Es zeigt sich schon, dass das Beispiel Spotify ein ganz spezielles ist. Gerade kleine Unternehmen, die auf eine Finanzspritze hoffen und dabei auf Banken verzichten möchten, kommen hierbei in große Probleme, da diese zu unbekannt sind, um Investoren anzuziehen.

Das Beispiel Spotify ist ein ganz spezielles und Unternehmen sollten bereits über eine starke Marke verfügen, das Risiko eines schwachen Verkaufs verkraften können und eine stabile Finanzbasis besitzen. Das Direct Listing ist daher nicht als echte Alternative zu herkömmlichen Börsengängen zu verstehen, sondern nur für ganz spezielle Unternehmen ein echter Vorteil.

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