DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel

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Jeder Betrieb, in dem elektrische Geräte genutzt werden, ist verpflichtet, diese im Rahmen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 regelmäßig prüfen zu lassen.

Zuständig für die Veranlassung der Prüfung ortsveränderlicher Geräte sind Arbeitgebende. Bei ihnen liegt die Verantwortung, dass sich Beschäftigte nicht an defekten Betriebsmitteln verletzen und zu Schaden kommen. Geprüft werden alle Geräte vom Wasserkocher bis zum PC. Die Prüfungsintervalle umfassen einen Zeitraum von sechs Monaten. Bei einer Quote von fehlerhaften Geräten unter zwei Prozent kann der Zeitraum auf zwölf Monate verlängert werden. Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden. Diese kann vom Unternehmen bei einem externen Dienstleister beauftragt werden oder im Unternehmen tätig sein. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel umfasst verschiedene Aspekte.

Sichtprüfung

Jedes Gerät wird auf äußerliche Schäden, Korrosion, starke Verschmutzungen oder optische Auffälligkeiten überprüft. Abgenutzte Isolierungen an Kabeln, Staubansammlungen in Geräten mit hoher Wärmeentwicklung oder nicht fachkundig angeschlossene Großgeräte können bemängelt werden. Für eine weitere Nutzung ist auch der Gesamtzustand eines Gerätes entscheidend. Alte Geräte, deren technischer Zustand insgesamt schlecht ist, müssen eventuell ersetzt werden. Zur Sichtprüfung zählt auch, ob im Betrieb elektronische Regeln eingehalten werden. Die intensive Nutzung von Mehrfachsteckdosen ist zum Beispiel ein kritischer Punkt.

Funktionsprüfung

Die zu prüfenden Geräte werden hinsichtlich ihrer Funktionstüchtigkeit geprüft. Dazu werden die Geräte in Betrieb genommen und hinsichtlich ihrer ordnungsmäßigen Funktionsweise überprüft. Der Funktionsprüfung müssen sich alle im Betrieb genutzten Geräte unterziehen. Dies gilt auch für private Elektrogeräte und solche, die nur saisonal genutzt werden. Ladegeräte, Heizlüfter, Ventilatoren oder Lichterketten müssen ebenfalls regelmäßig überprüft werden.

Messungen

Die Elektrofachkraft misst alle relevanten elektrischen Parameter wie Spannung, Stromstärke und Isolationswiderstand. Die Kennzahlen geben Hinweise auf die die Sicherheit und Funktionalität. Die Leitfähigkeit von Gehäuseteilen, Umgebungstemperaturen oder Luftfeuchtigkeit geben Hinweise darauf, ob elektrische Geräte ordnungsgemäß aufgestellt wurden und ihre Nutzung zweckmäßig ist.

Dokumentation

Auf jede Prüfung folgt eine Dokumentation. Geräte, die bei der Prüfung durch einen einwandfreien Zustand aufgefallen sind, erhalten eine Plakette, die die Prüfung bestätigt. Für kleine Mängel ohne akutes Gefährdungspotenzial besteht oft die Möglichkeit einer Nachbesserung und einer Folgeprüfung. Dies kann bei einem verstaubten Computer der Fall sein. Geräte, die eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellen, werden stillgelegt. Auffällige Anlagen müssen ersetzt werden.

Kosten für einen E-Check

Die Höhe der Kosten für die Überprüfung ortsveränderlicher Geräte richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Geräte und der Größe des Unternehmens. Die Abrechnung kann pro geprüftem Gerät oder als Pauschale für das ganze Unternehmen erfolgen. Für KMU können Kosten zwischen 1000 und 5000 € angesetzt werden. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße lohnt es sich, in die Ausbildung einer internen Elektrofachkraft zu investieren. Für die Elektrosicherheit ist vorteilhaft klare Regelungen zum Umgang und das Einbringen von elektrischen Geräten in den Betrieb aufzustellen. Klare Vorgaben sind ein unterstützendes Element für den Arbeitsschutz im Unternehmen.

 

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