Bewerbungen während Krankengeld – Rechtliche Lage und Möglichkeiten

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Der Eintritt in die Sozialleistung des Krankengeldes versteht sich als eine gesetzliche Notwendigkeit. Es geht immanent um Abstimmung auf dem Arbeitsmarkt. Das ganze Prozedere muss nicht partout gleichgesetzt werden mit einem „sozialen Abstieg“, noch bedeutet er, dass man damit zwingend in das Arbeitslosengeld 2 „hineingleitet“.

Die Materie ansich und die Bewerbungsmöglichkeiten in dieser Lebensphase sind sehr mannigfaltig und können auch im gehobenen Alter noch zu verbesserten Verdienstaussichten führen. Konkret verhält es sich in Einzelnen auf die folgenden Arten und Weisen.

Bewerbung während Krankengeld-Bezug – Studienplatz

Wenn Sie die allgemeine Hochschulreife in der Bundesrepublik erworben haben, steht Ihnen auch während des Bezuges von Krankengeld die Immatrikulation an einer staatlichen Universität offen. Wenn Sie darüber hinaus das 30. Lebensjahr schon bereits vollendet haben, hält das Gesetz für Sie die Option offen, auf Ihre Krankenversicherungspflicht zu verzichten: Damit wäre dann konkret der Weg in eine freie Mitarbeit respektive Selbstständigkeit während des Studiums geebnet.

Ihre gesetzliche Krankenversicherung muss Ihnen dafür allerdings im Vorhinein eigens einen speziellen Schein ausgestellt haben, auf dem der Vermerk „nicht versicherungspflichtig“ auch explizit aufgeführt wurde. Das ist in der Bundeshauptstadt Berlin und in den Landeshauptstädten in den einzelnen Bundesländern aufgrund der „versatilen sozialen Mischung“ leider wahrscheinlicher als es in den Provinzregionen der Fall wäre. Aber auch dort kann man es einmal probieren.

Bei einer vorangegangenen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist das üblicherweise in aller Regel möglich: Erkundigen Sie sich spontan und bei Bedarf! In Anbetracht eines guten Numerus Clausus wird dann an der entsprechenden Einrichtung des tertiären Bildungswesen für Sie dann auch ein befriedigendes Kursangebot reserviert, welches Sie adäquat zum Abschluss eines Bachelor of Science oder aber zum Abschluss eines Bachelor of the Arts führen wird.

Damit und im Anschluss an diesen Studienprozess wären Sie dann wieder voll und ganz eingliederungsfähig, was den Arbeitsmarkt für die Zukunft anbetreffen wird, so dass das Ganze in der Summe auch ebenfalls eine präskriptive Funktion beingreift.

Bewerbung unter Zuhilfenahme der Unterstützung des Arbeitsamtes

Nach dem Auslaufen des Krankengeldes sind gesetzliche Novellen in der Bundesrepublik Deutschland zu beachten. Ohne eine Freizügigkeitsbescheinigung ist es EU-Bürgern ohne einen deutschen Pass ab 30. Jahren nicht mehr erlaubt, sich beim Arbeitsamt registrieren zu lassen. Das Ganze mündet dann also zwingendermaßen im Bezug von Sozialgeld, welches an Ihrem lokalen Rathaus beantragt werden muss.

Attraktive Tätigkeiten wie zum Beispiel Schaffnerarbeiten, das Geldzählen in Spielhallen oder aber der Verkauf von Fahrtickets oder Zigaretten locken dann den jeweiligen Bewerber in einen Komfort-Plus-Job mit täglich immer wieder neuen Herausforderungen und Begegnungen.

Der Clou: Ein cleverer Mix während dem Krankengeld

Das Ganze geschieht in Deutschland aufgrund der rigorosen Datenschutzgesetze nicht in totaler Separation voneinander, so dass man einerseits studieren kann, gleichzeitig Sozialhilfe bezieht und auf dem Arbeitsamt schon mit dem Prospekt auf körperliche Arbeit aufwarten kann, weil beim örtlichen Regierungsbezirk die deutsche Staatsbürgerschaft bereits beantragte. Simultaneffekte minimieren somit den Grad der Scheinselbstständigkeit und vermeiden es, dass die Gesetzesexekutive und hiermit auch der Fiskus „zugreift“.

Masterabschluss

Was einen Masterabschluss anbetrifft, so muss in der Studienfachauswahl nicht Kongruenz vorherrschen zu dem, was vorhergehend im Bachelor vollführt worden ist. So ist es durchaus möglich, dass man für das finale Examen etwas Technisches studiert, anstatt sich mit gesellschaftswissenschaftlichen oder linguistischen Allgemeinplätzen zu beschäftigen.

Die Aussicht auf höheren Verdienst sind enorm, und es lohnt sich also schlussendlich noch einmal vier Semester „draufzulegen“, um dann zum Beispiel für eine profesionelle Übersetzungsagentur arbeiten zu können auch in dem Sinne, dass man ein spezielles Verständnis für „elektronische Mechanismen“ unter anderem erworben hat.

Die „Ladungsstärke in Coulomb“ ist in diesem Zusammenhang eine Ausdrucksfügung, die nicht ohne Weiteres einfach so in eine andere Sprache zu transponieren wäre, wenn man a priori diesbezüglich nicht ein Praktikum in einem Unternehmen absolviert hätte, was den Individualwert hier noch einmal zusätzlich steigert darüber hinaus. Viel Spaß, alles Gute und viel Erfolg im Multi-Medialen Kosmos des „Optativ-Konjunktivistisch-Fakultativem“!

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