Arbeitsrecht: Wie verhalte ich mich bei einer Kündigung?

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Fast jeder kommt irgendwann im Verlauf seines Arbeitslebens einmal in eine Situation, in der er eine Beratung bezüglich des Arbeitsrechts gebrauchen könnte. Nur wenige Menschen nutzen jedoch die vielfältigen Angebote hierzu – und verzichten damit auf viele Vorteile und bares Geld. Dieser Text stellt eine Kündigung als Beispiel aus dem Arbeitsrecht vor und gibt Tipps, wie man damit umgehen sollte.

Kündigungen, Abfindungen und Kündigungsschutz

Ein häufiges Thema, mit dem sich Rechtsanwaltskanzleien wie Kanzlei Gramm-Recht beschäftigen, sind Kündigungen und Abfindungen. Unter dem Punkt „Arbeitsrecht“ listet die Kanzlei Fragen zur Kündigung und zum Kündigungsschutz gleich als Erstes. Weil man gemeinhin ungern an schlechte Zeiten oder worst cases denkt, herrscht im Falle einer Kündigung oft frappierendes Unwissen. Darf ich einfach so gekündigt werden? Und wenn ja, zu welchen Konditionen? Wann steht mir eine Abfindung zu?

Oft erfahren Arbeitnehmer von ihrer Kündigung sehr plötzlich und sind mit den Umständen völlig überfordert. Hinzu kommt oft auch eine hohe emotionale Belastung durch die Kündigung und womöglich ein Zwist mit dem Arbeitgeber. Weil Menschen unter hohem Druck oft unkluge Entscheidungen fällen, verzichten viele Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung auf ihre rechtmäßigen Ansprüche. Klüger ist es, sich schon bei der ersten Thematisierung einer eventuellen Kündigung besonnene Hilfe von einem fachkundigen Rechtsanwalt zu besorgen. Keine Kündigung muss einfach als gegeben hingenommen werden.

In der Tat gibt es in Deutschland erhebliche Kündigungsschutzgesetze. In den europäischen Nachbarstaaten sieht das zuweilen ganz anders aus. So darf beispielsweise keine Kündigung ohne Grund erfolgen. Und auch eine Entlassung ohne Frist ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Ein Rechtsanwalt hilft, diese Fragen zeitnah zu klären und kann bestenfalls für erheblich angenehmere Konditionen sorgen oder die Kündigung sogar abwehren.

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Zwar besteht in der Regel keine gesetzliche Verpflichtung zu einer Abfindung, unter Umständen kann eine solche jedoch juristisch erstritten werden. Eine Abfindung sollte dabei als mehr gesehen werden als ein Racheakt am ungeliebten Arbeitnehmer oder ein überraschender Geldsegen. Für viele Menschen ist die Abfindung nach einer plötzlichen Kündigung notwendig, damit sie ihre Lohnausfälle irgendwie kompensieren können, bis sie einen neuen Job gefunden haben. Das ist besonders dramatisch, wenn noch laufende Kosten wie etwa eine Kreditabzahlung hinzu kommen.

Auch hier sollte man sich unbedingt den juristischen Beistand eines Rechtsanwalts holen und die bestmöglichen Konditionen herausschlagen. Will der Arbeitnehmer beispielsweise ohne konkreten Grund kündigen, darf er höchstens einen sogenannten Aufhebungsvertrag vereinbaren. Darin erklärt sich der Arbeitnehmer zur freiwilligen Aufgabe seines Arbeitsplatzes – und kann über die Höhe seiner Abfindung verhandeln.

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