Arbeitsrecht: Die ganz besondere Regelungswelt der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften

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Der Kontakt mit Vorgesetzten, Kollegen oder Mitarbeitern gehört für die meisten Menschen zur Routine des Alltags. Bei Umgang mit Menschen, die viele Arbeitnehmer häufiger sehen als ihre Familienmitglieder, kann es allerdings auch zu Spannungen kommen. Das Arbeitsrecht gehört deshalb zu den Rechtsgebieten, in denen der Anwalt am häufigsten um Rat gebeten wird. Es handelt sich beim Individual-Arbeitsrecht um ein ausgedehntes Rechtsgebiet mit vielen Spezialvorschriften.

Als wichtige Themen werden die Durchführung des Arbeitsverhältnisses und die Kündigung von Arbeitsverträgen behandelt. Als vertragliche Hauptpflichten stehen sich Arbeitsleistung und Zahlung eines Arbeitsentgelts gegenüber. Zu beachten sind aber auch gesetzliche Regelungen, die die Arbeitszeit, den Mindesturlaubsanspruch, die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften und viele andere Aspekte des Arbeitslebens betreffen.

Ein Fachanwalt als Spezialist für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte können als besonderes Zeichen ihrer großen Kompetenz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts den Titel eines „Fachanwalts für Arbeitsrecht“ erwerben. Verliehen wird der Fachanwaltstitel von der zuständigen Rechtsanwaltskammer, wenn der Anwalt neben einer Mindestzulassungszeit eine vorgegebene Anzahl arbeitsrechtlicher Mandate abgewickelt und erfolgreich an einer Schulung teilgenommen hat.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss sich darüber hinaus zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung verpflichten. Neben der besonderen fachlichen Kompetenz verfügen sie selbstverständlich auch über eine vollständige juristische Grundausbildung.

Mehr als nur das eigene Recht: Kollektivarbeitsrecht

Neben dem Individualarbeitsrecht, in dessen Mittelpunkt das einzelne Arbeitsverhältnis steht, kennt das deutsche Rechtssystem das Kollektivarbeitsrecht. Kollektives Arbeitsrecht wird hauptsächlich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) geregelt. Hier steht die Mitbestimmung des Arbeitgebers bei unternehmerischen Entscheidungen, die auch seinen eigenen Arbeitsbereich betreffen, im Mittelpunkt.

Das wichtigste Organ der betrieblichen Mitbestimmung ist der Betriebsrat. Voraussetzungen und organisatorische Anleitungen zum Einsetzen eines Betriebsrates, Tarifautonomie und das Recht, für Arbeitnehmerrechte zu streiken sind wichtige Regelungsbereiche im kollektiven Arbeitsrecht.

Betriebsrat nimmt Gruppen- und Einzelinteressen wahr

Der Betriebsrat setzt Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten von Unternehmen ab mittlerer Größe durch. Einzelne Arbeitnehmer können sich an den Betriebsrat wenden, wenn sie sich im Zusammenhang mit einer Kündigung, einer Abmahnung oder sonstigen Vorkommnissen vom Arbeitgeber unangemessen benachteiligt fühlen. Auch in Fällen von Mobbing kann der Betriebsrat Druck auf den Arbeitgeber ausüben, zugunsten des gemobbten Arbeitnehmers tätig zu werden.

Gewerkschaften und Tarifverträge

Gewerkschaften können mit Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden Tarifverträge abschließen und auf diese Weise direkten Einfluss auf die Gestaltung von einzelnen Arbeitsverträgen nehmen. Grundsätzlich gelten Tarifverträge für Arbeitnehmer, die in der unterzeichnenden Gewerkschaft organisiert sind. Tarifverträge können für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Neben Festlegungen zur Lohnhöhe können Tarifverträge auch Ausschlussklauseln und Fristen enthalten. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall den Rat eines erfahrenen Anwalts einzuholen.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Auf sich selbst gestellt ist der Arbeitnehmer bei der Durchsetzung seiner Lohnforderungen. Zahlt der Arbeitgeber nicht oder zahlt der immer wieder unpünktlich, kann der Lohnempfänger Zahlungsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Im Arbeitsrecht wird die erste Verhandlung grundsätzlich als Güteverhandlung geführt.

Der Arbeitsrichter soll darauf hinwirken, dass sich die Parteien nicht einigen. Kommt es nicht zum Vergleich, wird ein Kammertermin angesetzt. Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil muss beim Landesarbeitsgericht eingereicht werden. Als Revisionsgericht wacht das Bundesarbeitsgericht darüber, dass keine rechtlichen Fehler in den angegriffenen Entscheidungen verbleiben.

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