Arbeitnehmerhaftung: Was Angestellte darüber wissen sollten

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Heutzutage versuchen immer öfters Arbeitgeber die Schuld auf Arbeitnehmer abzuschieben, wenn diesen ein Fehler unterläuft. Viele denken auch, dass Sie dafür die Schuld tragen müssen, doch ist es empfehlenswert, sich darüber ausgiebig zu informieren, da dies genau festgelegt ist im Gesetz.

Für welchen Schaden muss der Arbeitnehmer überhaupt haften?

Im Gegensatz zu einem normalen Kaufvertrag ist die Arbeitnehmer sehr begrenzt. Schließlich passieren jedem Menschen auch einmal selbst bei der Arbeit Fehler, welche auch Schäden mit sich bringen. Nur bei Vorsatz kann der Arbeitnehmer uneingeschränkt zur Haftung gezwungen werden. Der Arbeitnehmer ist nur eingeschränkt für Schäden während der betrieblichen Arbeit haftbar.

Schließlich müssen Sie auch bedenken, dass Sie von Ihrem Chef eine gewisse Tätigkeit aufgetragen bekommen, welche je nach Beruf auch Gefahren mit sich bringt, aber auf der anderen Seite keinerlei Einfluss auf Organisation und Abwicklung der Arbeit haben. Deshalb müssen Sie bedenken, dass Sie in der Hinsicht nicht immer Einfluss auf Schäden haben werden, welche als Arbeitnehmer verursacht werden.

Auf der anderen Seite ist es natürlich auch schwierig, da der Arbeitgeber, wenn er Sie komplett alleine haftbar machen möchte, es beweisen muss und das ist nicht ganz einfach. Außerdem gibt es auch noch das Haftungsprivilig es Arbeitnehmers, dass man bei grober Fahrlässigkeit nur teilweise haftbar gemacht werden kann.

Was ist bei Arbeitnehmerhaftung außerdem noch zu beachten?

Bei Arbeitnehmerhaftung kommt es natürlich auch auf den Fall selber an, da jeder Fall anders zu beurteilen ist. Es stellt sich dabei auch die Frage in welchem Umfang der Arbeitnehmer haftbar gemacht werden kann. Natürlich gibt es auch Fälle, bei denen der Arbeitnehmer vollkommen haftbar gemacht werden kann. Wenn Sie z.B. ein Fahrzeug führen müssen und dabei ein größerer Schaden entsteht, während Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden haben, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass der komplette Schaden auch von Ihnen getragen werden müssen.

Sie handeln dabei schließlich mit grober Fahrlässigkeit, weil Sie wussten, dass Sie keine Drogen oder Alkohol zu sich nehmen dürfen. Bei grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz hat der Arbeitnehmer die Haftung immer komplett zu tragen. Allerdings gibt es auch hierbei Aussnahmen bei grober Fahrlässigkeit, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel keine Versicherung abgeschlossen hat oder wenn der Arbeitnehmer mit einem besonderen Arbeitsrisiko belastet ist.

Des Weiteren muss die Haftung bei mittlerer Fahrlässigkeit je nach Höhe des Schadens von beiden Teilen getragen werden zu gleichen Anteilen. Keine Haftung hat der Arbeitnehmer sozusagen bei leichter Fahrlässigkeit, obwohl es immer von der Art des Verschuldens abhängig ist.

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