Achtung Mieterhöhung! – So reagieren Mieter richtig

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Der Großteil der Deutschen lebt in Mietobjekten. Doch Wohnen wird zunehmend aufgrund anhaltender Mieterhöhungen teurer. Viele Mieter nehmen die höheren Kosten schlichtweg an, obwohl es Möglichkeiten gibt, auf eine Mieterhöhung richtig zu reagieren. Da nicht jede Mieterhöhung rechtens ist, können manche Mieter die Erhöhung anfechten und bares Geld sparen.

Regeln für eine Mieterhöhung

Objekte, welche vermietet werden, unterliegen immer spezifischen Regelungen. Diese müssen die Vermieter einhalten, wobei auch Mieterhöhungen unter diese Regeln fallen. Jedem Vermieter steht es frei zu, die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmitte zu erhöhen. Die Miete für die Wohnungen müssen hierbei jenen von vergleichbaren Wohnungen ähneln, welche sich wiederum nach Größe, Lage, Baualter und Ausstattung richten.

Muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen, kann er sich auf den örtlichen Mietsspiegel berufen, ein Gutachten eines Sachverständigen vorweisen oder mindestens drei Vergleichswohnungen vorzeigen. Bei diesen Mietwohnungen muss die Miete so hoch liegen, wie bei der anstehenden Mieterhöhung gefordert wird. Zugleich darf der Vermieter die Miete nicht beliebig erhöhen. Für ihn gilt eine Jahressperrfrist. Durch diese darf er frühestens nach einem Jahr nach Einzug eine Mieterhöhung durchführen.

Ebenfalls gilt die Jahressperrfrist für Mieterhöhungen, wenn die letzte mindestens ein Jahr zurückliegt. Des Weiteren muss der Vermieter die Kappungsgrenze beachten. Binnen drei Jahre darf die Wohnungsmiete um maximal 20 Prozent ansteigen. In Wohngebieten mit einem erhöhten Wohnungsbedarf gilt eine Mieterhöhung im selben Zeitraum um maximal 15 Prozent.

Rechte der Mieter

Eine Mieterhöhung kann nicht nur durch den Vermieter stattfinden. Sie wirkt erst wirksam, wenn der Mieter ebenfalls zustimmt. Jeder Mieter besitzt das Recht, einer Mieterhöhung zuzustimmen oder diese abzulehnen. Für diese Überlegung verfügt er über die sogenannte Prüf- und Überlegungszeit. Diese gilt für den restlichen Monat, in welchem der Vermieter die Mieterhöhung ankündigt, sowie zwei bis drei weitere Monate.

Findet die Mieterhöhung beispielsweise Anfang Januar statt, kann der Mieter der Erhöhung bis zum 31. März zustimmen oder die Mieterhöhung ablehnen. Die Prüf- und Überlegungszeit dient dazu, dass der Mieter sich an den örtlichen Mieterverein wenden kann. Mit dessen Hilfe lässt sich leicht klären, ob die Mieterhöhung aufgrund des Mietvertrags ausgeschlossenen ist. Zunächst ist eine Mieterhöhung ungültig, wenn mit dem Vermieter im Mietvertrag eine Staffel-, Fest oder Indexmiete vereinbart wurde.

Auch hilft der Mieterverein festzustellen, ob der Vermieter die Jahressperrfrist sowie die Kappungsgrenze eingehalten hat. Ebenfalls wird die Wohnungsgröße überprüft und geklärt, ob die Mieterhöhung mit einer ordentlichen Begründung stattfand. Zuletzt stellt der Mieterverein fest, ob die ortsübliche Vergleichsmiete anderer Objekte mit der Mieterhöhung nicht überschritten wurde.

Wichtige Schritte nach der Zustimmung oder Ablehnung

Nach der eingehenden Überprüfung mit Hilfe des Mietervereins steht es dem Mieter frei, der Erhöhung zuzustimmen oder abzulehnen. Nach Ablauf der Prüf- und Überlegungszeit muss der Mieter bei einer Zustimmung die Miete mit nachfolgendem Monat bezahlen. Lehnt der Mieter allerdings die Mieterhöhung ab, muss der Vermieter selbstständig vor dem Amtsgericht eine Klage auf Zustimmung vorbringen.

Dieser Schritt ist für den Vermieter wichtig, wenn er die Erhöhung durchsetzen möchte. Nach der Ablehnung hat der Vermieter für die Klage drei Monate Zeit. Anschließend entscheidet das Gericht, ob der Mieter rückwirkend die höhere Miete bezahlen muss oder nicht.

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