Abmahnungen im Wettbewerbsrecht – Worauf Betroffene achten sollten

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Wenn man es einem nicht beliebten Mitbewerber schwer machen möchte, dann ist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ein gängiges Mittel. Man zeigt den Mitstreitern durch die Abmahnungen dass sie sich wieder an die Regeln halten sollen. Solch eine Abmahnung kann weitreichende Folgen haben, die standardisierten Kosten sind da noch human.

Wenn es böse endet kann die wettbewerbsrechtliche Abmahnung sogar das Ende von dem Unternehmen bedeuten. Den Werbeauftritt oder das Geschäftsmodell sollte man deshalb bevor es zu der Abmahnung kommt von einem Anwalt der sich auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert hat prüfen lassen. So kann man einer Abmahnung aus dem Weg gehen.

Abmahnung erhalten – Und nun?

Wenn man von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung bekommen hat, wird dieser diese Abmahnung auch nicht zurücknehmen, da er von seinem Mandanten schon Geld erhalten hat. Wenn der Anwalt des Mahners versucht sie in ein Gespräch zu lotsen, dann müssen sie aufpassen, in der Regel will er nur Infos aus Ihnen herausbringen um die Anspruchsdurchsetzung geltend zu machen. Deshalb sollte man diesen Kontakt vermeiden. Oftmals handelt es sich auch um unberechtigte Abmahnungen, deshalb sollte man die Forderung nicht sofort begleichen sondern erst einmal prüfen.

Wenn man den Betrag schon überwiesen hat und es sich im Nachhinein herausstellt, dass die Abmahnung nicht korrekt war, muss man eine Klage einreichen um sein Geld wieder zu bekommen. Dies ist ein erheblicher Aufwand und ist auch mit Kosten verbunden. Es kann auch passieren, dass Sie das Geld nie wieder sehen, dies ist dann der Fall wenn derjenige Insolvent gegangen ist. Deshalb sollte man einen schnell Schuss vermeiden und nicht sofort den Mahnbetrag bezahlen.

Was man über Unterlassungserklärungen wissen sollte

Bei den Wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind häufig auch Unterlassungserklärungen dabei, diese sind oftmals schon vorformuliert. Diese sollte man auf keinen Fall unterschreiben. Solch eine Unterlassungserklärung kann große Auswirkungen haben im negativen Sinne. Die Unterlassungserklärungen sind meist so ausformuliert, dass man gegen diese in der Zukunft verstoßen muss. Solch ein Verstoß kann dann als Vertragsstrafe geahndet werden und man muss häufig bis zu 5000 Euro und noch mehr bezahlen.

Des Weiteren sollte man auf keinen Fall die Unterlassungserklärung abändern, dies kann ein Gerichtsverfahren verursachen. Wenn man so etwas erstellen oder prüfen lassen möchte sollte man einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz befragen, dieser kennt sich im Wettbewerbsrecht aus. Als Abmahner hat man wenig Zeit um seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Verjährungsfrist und Zustellung der Abmahnung

Die Verjährungsfrist im Wettbewerbsrecht beträgt nur 6 Monate. Wenn der Abmahnende zu viel Zeit ins Land gehen lässt, dann zeigt er an dass es ihm nicht wichtig ist und eine einstweilige Verfügung wird scheitern aufgrund von einem Verfügungsgrund. Eine Abmahnung kann auch per Mail geschickt werden oder sogar mündlich ausgesprochen werden. Als Abmahner muss man den Zugang der Mahnung nicht beweisen, dies bedeutet einfach nichts gegen die Abmahnung unternehmen ist die schlechteste Variante als „Angemahnter“.

Wenn man im Internet recherchiert und der Name des Abmahners häufig erscheint könnte es eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung sein, Rechtsmissbrauch ist aber sehr schwierig nachzuweisen. Die Anzahl der ausgesprochenen Mahnungen führt noch nicht zu einem Rechtsmissbrauch. Man muss noch mehr beweise sammeln um dies geltend zu machen. Die Wettbewerbsrechtliche Abmahnung kommt nur im geschäftlichen Verkehr vor, also nur unter Unternehmern.

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