Der Hebesatz wird für die Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen und wird von Gemeinden individuell festgesetzt, variiert daher von Gemeinde zu Gemeinde. Da die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist, erhebt die Gemeinde für ihre dort ansässigen Wirtschaftsbetriebe die Steuer und erhält die Steuereinnahmen.
Die Berechnung ist in mehrere Stufen unterteilt. Der Hebesatz wird mit dem Steuermessbetrag multipliziert und ergibt nach Hinzurechnen oder Kürzungen, sowie der Einbeziehung eventueller Freibeträge den maßgebenden Steuerbetrag. Wurden Gewinne bereits steuerlich abgesetzt, kommt es zu Hinzurechnungen bei der Berechnung der Gewerbesteuerlast. Gemäß §9 des Gewerbesteuergesetzes kann die zu entrichtende Gewerbesteuer gekürzt werden, wenn beispielsweise 1,2% des Betriebsvermögens dem Unternehmer gehören.
Ein Freibetrag von bis zu 24.500 Euro kann von Einzelunternehmen beantragt werden. Da die Gemeinde den Hebesatz selbst festlegen kann, hat sie direkten Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer. Der Hebesatz der Gewerbesteuer ist in Deutschland im Paragraf § 16 GewStG festgeschrieben und wird im Gewerbesteuergesetz geregelt.
Gruppierung der Hebesätze
Der Hebesatz ist in diese Gruppen unterteilt:
- Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt Hebesatz Grundsteuer A
- Für andere Grundstücke gilt Hebesatz Grundsteuer B
- Der Hebesatz für die Bestimmung der Gewerbesteuer allgemein
In regelmäßigen Haushaltssitzungen der Kommunen werden die Hebesätze für ein Kalenderjahr festgelegt, können so jedes Jahr neu angesetzt werden. Die Finanzverwaltung ermittelt den Steuermessbetrag, an den die Gemeindevertretung gebunden ist. Seit dem Jahr 2004 müssen alle Kommunen einen Hebesatz von mindestens 200% ansetzen.
So soll in Deutschland die Entstehung von Steueroasen verhindert werden, weil bei einem zu niedrigen Gewerbesteuersatz viele Wirtschaftsbetriebe ihren Standort in günstigere Gemeinden verlagern würden. Andererseits profitieren Betriebe vom hervorragenden Ruf einer Gemeinde, besonders wenn sie sich im Umfeld anderer namhafter Unternehmen befinden. Das einer relativ hohen Steuer unterliegenden Silicon-Valley in den USA ist ein gutes Beispiel dafür.
Die Höhe des Hebesatzes
Der Hebesatz ist in großen Städten oder Ballungsgebieten in der Regel höher als in ländlichen Gemeinden. Die Stadt München hat beispielsweise einen Hebesatz von 490%, während er bei umliegenden Gemeinden zwischen 240% und 360% liegt. Es gibt allerdings kleinere Gemeinden, die nur einen Mindestsatz von 200% erheben. Die Standortauswahl ist besonders bei großen Unternehmen ein wichtiges Kriterium.
Sie können bis zu 50% der Gewerbesteuer einsparen. Für Freelancer oder Einzelunternehmungen spielt der Hebesatz keine Rolle, weil sie nur bis zu 3,8 fachen des Steuermessbetrages auf ihre Einkommenssteuer angerechnet bekommen. Für sie gelten besondere Regelungen, weil sie nicht verpflichtet sind, eine Gewerbesteuererklärung einzureichen. So ist es unerheblich ist, wo sie sich befinden.