Geschäftsreise nach Australien: Das sollte man bei einem Business-Trip beachten

0

Lange Zeit war Australien auf der Landkarte der Unternehmer kaum vertreten, da das Land ob seiner Abgeschiedenheit sich in vielerlei Hinsicht selbst versorgte. Nun ist Australien aber mehr und mehr auch für europäische Firmen interessant. Klar, dass somit auch die Geschäftsreisen ins Outback zunehmen. Dieser Artikel zeigt, was man dabei beachten sollte.

Brauche ich ein Visum für eine Geschäftsreise nach Australien?

Kein Visum brauchen für eine Reise nach Australien ausschließlich die Inhaber eines australischen Passes. Für europäische und insbesondere für deutsche Touristen ist es allerdings sehr leicht, an ein Besuchervisum für Geschäftsreisen und touristische Aufenthalte zu kommen. Ein Visum Australien beantragt man im Falle einer Geschäftsreise am besten online. Ganz wichtig: Das sollte selbstverständlich vor der Reise geschehen, sonst gibt es Probleme beim Check-In am Flughafen. Zwar ist die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis keinesfalls kompliziert, allerdings sollte man hierfür trotzdem ausreichend Vorlauf einplanen, da einige Formalien durchaus etwas Zeit benötigen können.

Für Geschäftsreisende aus Deutschland empfiehlt sich für die Reise nach Australien das sogenannte eVisitor-Visum. Diese Aufenthaltserlaubnis kann ganz einfach online beantragt werden und ist ab Ausgabe für ganze zwölf Monate gültig. Mit dem eVisitor-Visum kann man innerhalb eines Jahres beliebig oft nach Australien ein- und ausreisen. Das Visum wird dabei bei den zuständigen Stellen elektronisch gespeichert und kann bei einer erneuten Einreise immer wieder abgerufen werden. Achtung: Zuvor war für Besuche in Australien die sogenannte ETA, die Electronic Travel Authority, notwendig. Diese ist auch weiterhin gültig und kann auch nach wie vor beantragt werden.

Die Einreisebestimmungen für Australien sind in diesem Falle die gleichen wie bei dem eVisitor-Visum. Die ETA existiert zusätzlich, da Reisende einiger Länder nicht zur Beantragung eines eVisitor-Visums berechtigt sind. Diese können dann das ETA beantragen. Für deutsche Reisende ist das allerdings wenig sinnvoll, da diese in aller Regel zur Beantragung eines eVisitor-Visums berechtigt sind und das ETA zudem teurer ist.

Wie weise ich eine Geschäftsreise nach?

Wichtig: Damit man zur Beantragung eines eVisitor-Visums berechtigt ist, muss man nachweisen, dass es sich beim Aufenthalt in Australien um eine Reise touristischer und/oder geschäftlicher Natur handelt. Das lässt sich entweder durch die Einladung eines Unternehmens oder die Buchung einer Unterkunft nachweisen. Nicht erlaubt ist die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit in Australien. Wer in Australien ehrenamtlich arbeiten möchte, darf auch ein eVisitor-Visum beantragen. Für alles, was darüber hinausgeht, wird ein spezielles Arbeitsvisum benötigt.

anyaberkut/123rf.com

Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung eines Besuchervisums erfüllt sein?

Um das Visum letztendlich beantragen zu können, muss der Reisende über verschiedene Dokumente verfügen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst das wichtigste: Für die Einreise braucht man unbedingt einen gültigen Reisepass. Durch die vereinfachten Reisebedingungen innerhalb der Europäischen Union verfügen viele Menschen in Deutschland nicht mehr über einen solchen – oder nur über einen, dessen Gültigkeit längst abgelaufen ist. Für die Einreise nach Australien genügt aber nicht nur ein gültiger Reisepass: Er muss auch während des gesamten Reisezeitraums und darüber hinaus gültig sein. Hier lohnt es sich, die Gültigkeit vorher gründlich zu prüfen.

Die Verlängerung eines Reisepasses verläuft in Deutschland relativ schnell und unkompliziert. Muss hingegen ein gänzlich neuer Pass beantragt werden, wird es schon schwieriger: Dies kann unter Umständen sogar mehrere Wochen dauern. Für die Geschäftsreise gilt also: Erst den Reisepass checken, dann Flug buchen. Darüber hinaus dürfen Menschen, die in Australien einreisen wollen, nicht an Tuberkulose erkrankt sein, keine Schulden beim australischen Staat haben und noch nie in einem Land zu mehr als zwölf Monaten Haft verurteilt worden sein. Da dies auf die meisten Menschen in Deutschland zutrifft, dürfte die Einreise nach Australien recht komplikationslos verlaufen.

Ist während der Geschäftsreise zusätzlich eine Schulung angedacht, gilt noch eine weitere Regel: Eine solche darf nicht länger als drei Monate am Stück dauern. Werden Schulungen in Australien ans Ausland vermittelt, sind die Organisatoren über diese Bestimmung allerdings in der Regel informiert und halten diese auch ein.

Wie lange dauert das Beantragen eines eVisitor-Visums und wie teuer ist es?

Das eVisitor-Visum wird einfach beantragt, indem man online ein Formular ausfüllt und dieses abschickt. Dabei entstehen Kosten in Höhe von 14,95 Euro, die direkt online mit einem der gängigen Bezahldienste wie PayPal oder Giropay. Natürlich ist auch die Zahlung per Kreditkarte möglich. Außer dem Reisepass sind fürs Ausfüllen des Formular keine weiteren Dokumente nötig. Lediglich die Reisepassnummer des Passes, der auch bei der Reise mitgeführt wird, muss hinterlegt werden. Nach der Bezahlung wird das Visum sofort bearbeitet und in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt.

Wenn es besonders schnell gehen muss, empfiehlt sich der sogenannte Eilantrag, bei dem das Visum sogar innerhalb weniger Stunden genehmigt wird. Dafür wird allerdings ein Aufpreis von 17,50 Euro pro Reisendem berechnet.

Insgesamt gestaltet sich die Einreise nach Australien für Geschäftsreise wenig kompliziert. Ist ein gültiger Reisepass vorhanden, sollte es darüber hinaus normalerweise keinerlei Probleme geben. Das eVisitor-Visum vereinfacht die Einreise enorm, weswegen mehr und mehr Unternehmen Kooperationen mit Australien anbieten.

About Author