Seit dem 1. Januar 2020 hat sich im Bereich der Berufsausbildungen eine wichtige Neuerung ergeben, denn drei ehemals eigenständige Berufsausbildungen wurden zur neuen generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Was sich dadurch geändert hat, welche neuen Möglichkeiten sich für Absolventen ergeben und was sonst noch wissenswert ist, das erfahren Interessierte hier.
Die neue generalistische Pflegeausbildung
Bis Ablauf des Jahres 2019 waren die Ausbildung zum Altenpfleger oder zur Altenpflegerin, die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger oder zur Gesundheits- und Krankenpflegerin sowie die Ausbildung zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin eigenständige Berufsausbildungen. Die Inhalte dieser drei Ausbildungsberufe werden seit Start des Jahres 2020 als generalistische Pflegeausbildung gebündelt und bieten Absolventen dadurch ein deutlich breiteres berufliches Betätigungsfeld.
An der Dauer der Ausbildung hat sich hingegen nichts geändert, denn sie beträgt drei Jahre. Eine Verkürzung auf zwei Ausbildungsjahre ist bei entsprechender Vorbildung möglich. Ebenfalls gleich ist die Aufteilung in theoretischen und praktischen Unterricht während der drei Ausbildungsjahre. Hierbei haben sich allerdings die Themen und Schwerpunkte verändert.
Inhalte der Ausbildung und Perspektiven für Absolventen
Im praktischen Ausbildungsteil lernen Azubis unterschiedliche Pflegebereiche kennen. Dazu gehören die ambulante und stationäre Langzeitpflege, die stationäre Akutpflege, die Pädiatrie und Psychiatrie. In allen Bereichen werden mehrwöchige Praxisblöcke absolviert. Sowohl während der theoretischen als auch während der praktischen Lernphasen erwerben Auszubildende ein hohes Maß an Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Personalkompetenz, Methodenkompetenz und kommunikativer Kompetenzen. Mit erfolgreichem Absolvieren der abschließenden Prüfungen am Ende der Ausbildung erhalten Absolventen den staatlich anerkannten Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
Sie können anschließend unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Psychiatrien, Kinderkrankenhäusern, bei ambulanten Pflegediensten, in Rehakliniken und anderen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig werden. Außerdem kann diese Berufsausbildung als Basis für ein darauf aufbauendes Studium im Bereich Medizin und Gesundheitswesen genutzt werden. Nach Erlangen erster Berufserfahrung sind außerdem Weiterbildungen zum Praxisleiter oder zur Praxisleiterin, im Bereich Qualitätsmanagement, Hygiene und zur Fachkraft für Leitungsaufgaben möglich. Teilweise wird diese neue Berufsausbildung zur Pflegefachkraft auch im Ausland anerkannt.
Voraussetzungen für die generalistische Pflegeausbildung
Wer sich für die neue generalistische Pflegeausbildung interessiert und dadurch beruflich einen anderen Weg einschlagen oder eine erste Berufsausbildung erlangen möchte, der sollte mindestens über eine abgeschlossene 10-jährige Schulbildung oder einen Hauptschulabschluss nach neun Schuljahren und eine zweijährige Berufsausbildung verfügen. Bewerbungen sind selbstverständlich auch für Absolventen der Realschule und des Gymnasiums oder für ältere Personen mit dem Wunsch einer beruflichen Neuausrichtung möglich.
Zudem wird eine gesundheitliche Eignung der Bewerber vorausgesetzt. Eine Altersgrenze für diese Berufsausbildung gibt es nicht. Zu den persönlichen Fähigkeiten und Eignungen sollten bestenfalls ein hohes Maß an Sozialkompetenz, Freude an der Arbeit mit Menschen, Einfühlungsvermögen, die Fähigkeit zur Teamarbeit, ein gutes Selbstmanagement und eine körperliche wie psychische Belastbarkeit gehören.