KFZ Leasing: Vorzeitige Rückgabe gestaltet sich schwierig

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Das Leasing von Kraftfahrzeugen hat sich zu einem extrem beliebten Finanzierungsmodell entwickelt. Für Firmen sind etwa die Schonung der eigenen Liquidität sowie die volle steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten als Betriebsausgabe attraktiv. Auch für viele Privatleute ist Leasing dank der niedrigen laufenden Zahlungen sowie der Möglichkeit, nach Vertragsablauf gleich wieder ein neues Modell zu fahren, äußerst verlockend.

Obendrein erspart man sich noch den oft mühseligen Verkauf des gebrauchten Fahrzeugs. Doch durch die vertragliche Bindung entsteht eine mehrjährige Verpflichtung, die auch zur ungewollten Bürde werden kann. Welche Beweggründe es dafür gibt, den geleasten PKW vorzeitig zurückzugeben und ob respektive wie dies funktioniert, erfahren sie im folgenden Ratgeber.

KFZ Leasing: Motive für eine vorzeitige Rückgabe

Die Ursachen für das Bestreben, den Leasingvertrag vor Ablauf des Vertrages aufzulösen, können höchst unterschiedlich sein. Meist sind finanzielle Gründe hierfür ausschlaggebend. Aufgrund finanzieller Kalamitäten können die Raten etwa nicht mehr gestemmt werden. Auch veränderte Lebensumstände (z.B. durch Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit, Scheidung oder Familienzuwachs) und dadurch veränderte Anforderungen an das eigene Automobil sind mögliche Gründe. Weitere Erklärungen für einen Sinneswandel stellen Wertverluste und Fahrbeschränkungen für Dieselfahrzeuge oder das Nichtgefallen des Kfz dar.

Wieso eine ordentliche Kündigung meist nicht vorgesehen ist

Als Leasingnehmer werden Sie beim Blick in Ihren Vertrag höchstwahrscheinlich feststellen, dass keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist. Dies hat einen simplen Grund: Der mit dem Leasinggeber geschlossene Vertrag enthält eine bestimmte Laufzeit. Nach dieser Laufzeit richten sich die Raten (Wertminderung des Fahrzeugs und Zinsen), die der Leasingnehmer an den Leasinggeber für die Gebrauchsüberlassung zu entrichten hat. Im hypothetischen Fall, dass ein Leasingvertrag ohne weiteres vorzeitig kündbar wäre, würde der Leasinggeber auf seinen Kosten sitzenbleiben. Ein länger laufender Leasingvertrag hat nämlich in der Regel niedrigere Raten als ein kürzer laufender Vertrag (da der Wertverlust eines Neufahrzeugs am Anfang besonders hoch ist); liefe der Vertrag also kürzer als ursprünglich geplant, würde sich das Leasing für das Autohaus zu einem Verlustgeschäft entwickeln.

Rückgabe von Leasingfahrzeug: Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten

Sollten sie zu der Mehrzahl der Kunden gehören, deren Vertragswerk kein Sonderkündigungsrecht (welches übrigens zusätzlich Geld kosten würde) beinhaltet, gibt es trotz der oben geschilderten Lage einige Möglichkeiten zur vorzeitigen Vertragsauflösung. Ein Recht auf außerordentliche Kündigung ist für die Fälle gesetzlich geregelt, in denen das Kfz entwendet wird oder ein Totalschaden vorliegt. Dies liegt darin begründet, dass die Sachgefahr, also das Leistenmüssen bei zufälligem Untergang oder Verschlechterung des Leasingobjektes, rechtlich betrachtet beim Leasinggeber liegt. Neben dem Totalschaden gelten auch über 60% des Wiederbeschaffungswertes liegende Reparaturkosten infolge eines Unfalls als Kündigungsgrund.

Bei plötzlichem Versterben des Leasingnehmers treten zunächst dessen Erben bzw. Angehörige in dessen Stellung. Diese haben jedoch gem. §580 BGB die Möglichkeit, nach einem Monat den Vertrag zu beendigen.

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Ziehen Sie den Widerrufsjoker!

Gegebenenfalls steht Ihnen nach rechtlicher Prüfung durch einen Experten eine weitere Alternative offen, nämlich der sogenannte „Widerrufsjoker“. Damit wird in Fachkreisen ein fortdauerndes Widerrufsrecht bezeichnet, welches aufgrund einer falschen oder unvollständigen Widerrufsbelehrung zustande kommt. Die gesetzlich eigentlich 14 Tage betragende Frist beginnt in solchen Fällen nämlich gar nicht erst. Ausführlich Gebrauch machen hiervon in letzter Zeit viele Kunden, die mit einem enormen Wertverlust ihres Dieselautos im Zuge des Manipulationsskandals hinnehmen mussten. Zur Eruierung, ob die Widerrufspassagen Ihres Vertragswerkes ebenfalls rechtswidrig sind, sollten Sie in jedem Fall einen Fachmann zu Rate ziehen.

Alternative: Leasingübernahme

Die Leasingübernahme stellt eine interessante Option dar, außerhalb der vorgenannten, sehr eingeschränkten außerordentlichen Varianten einen Leasingvertrag auszusetzen bzw. ein Fahrzeug zurückzugeben. Unter der Leasingübernahme versteht man die Übergabe des Vertrages an einen bisher unbeteiligten Dritten. Dieser übernimmt den ungewollten Vertrag und somit alle Rechte und Pflichten vom ursprünglichen Leasingnehmer: Er zahlt die Raten, fährt das Auto und ist für den pfleglichen Umgang mit letzterem verantwortlich. Doch Vorsicht, dieses Konstrukt ist in der Regel vertraglich nicht vorgesehen und funktioniert somit nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Verleihers des PKWs. Dieser hat jedoch ein ureigenes Interesse an einem zahlungskräftigen Entleiher. Daher lohnt es sich in jedem Fall, das Gespräch mit dem Autohaus, der Bank etc. zu suchen und die eben genannte Möglichkeit zu offerieren.

Sollte der Leasinggeber zugestimmt haben, stehen Sie allerdings vor einem weiteren Problem: Sie müssen einen möglichst solventen Leasingnehmer finden, der an ihrer statt in den Vertrag eintritt. Sie können dazu entweder in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis nach Interessenten suchen oder alternativ die Dienste eines Internetportals bemühen. Aktuell gibt es viele Anbieter, die (zumindest in den Grundfunktionen) kostenlos bei der Vermittlung von Nach-Leasingnehmern helfen. Doch auch wenn Sie bei der Suche eines Nachfolgers für Ihren Leasingvertrag Erfolg haben sollten, müssen Sie mit Kosten rechnen. Für den mit der Vertragsanpassung einhergehenden Verwaltungsaufwand müssen Sie den Leasinggeber in jedem Fall finanziell entlohnen.

KFZ Leasing: Vorzeitige Rückgabe – Das Fazit

Auch wenn das Leasing von Fahrzeugen viele offensichtliche Vorteile bietet, sollten Sie sich der vertraglichen Gebundenheit über mehrere Jahre vollumfänglich bewusst sein. Denn die Rückgabe eines geleasten Fahrzeugs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sollten Sie vor Anbahnung eines Vertragsverhältnisses über ein Kfz-Leasing damit rechnen, dass sich Ihre Lebensumstände im Zeitraum der Leasingdauer gravierend ändern könnten, empfehlen wir Ihnen, von vornherein eine Ausstiegsmöglichkeit in den Vertrag mit aufnehmen. Sollten Sie bereits einen mittlerweile ungewollten Leasingvertrag abgeschlossen haben, wird in der Regel die Leasingübernahme Ihre beste Möglichkeit darstellen.

 

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