Steuerliche Absetzbarkeit von Büromöbeln: Worauf muss man achten?

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Das Büro als Arbeitsplatz muss hohe Ansprüche erfüllen, um die optimalen Voraussetzungen für effektives Arbeiten zu schaffen. Ergonomisch geformte Bürostühle sollen beispielsweise das gesunde Sitzen unterstützen und dadurch Rückenbeschwerden vorbeugen.

Bei der Einrichtung eines Büros fallen schnell hohe Ausgaben an, doch diese lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Wie Büromöbel von der Steuer abgesetzt werden und welche Richtlinien dabei gelten, haben wir hier zusammengefasst. Wir geben sowohl Tipps für Selbstständige mit eigenem Büro, als auch für Privatpersonen mit einem Home-Office.

Funktionale Büromöbel kaufen: Das sollte man beachten

Bevor ein Unternehmer oder eine Privatperson Büromöbel steuerlich gelten machen kann, müssen diese zunächst ausgesucht und gekauft werden. Die zumindest aus steuerlicher Sicht gute Nachricht hierbei: Gekauft werden darf was gefällt, denn es gibt keine Höchstgrenze für den Preis. Zu Büromöbeln zählen unter anderem der Schreibtisch, der Schreibtischstuhl, Regale, Container und Aktenschränke, Konferenztische mit Bestuhlung, Empfangstheken, Vitrinen und Spinde. Besonders einfach ist der Kauf von Büromöbeln in Onlineshops, die sich hierauf spezialisiert und ein entsprechend großes Angebot haben. Dazu gehört zum Beispiel der TRENDLINE.shop, welcher verschiedene Büromöbel Serien im einheitlichen Design online zum Kauf anbietet. Das einheitliche Design ermöglicht auch, dass zu einem späteren Zeitpunkt passende Möbelstücke für das Büro aus der gleichen Serie nachgekauft werden können.

Büromöbel steuerlich geltend machen

Alle Freiberufler und Gewerbetreibenden gelten als Selbstständige und können Betriebsausgaben wie den Kauf von Möbelstücken für das Büro steuerlich geltend machen. Handelt es sich bei den angeschafften Büromöbeln um so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Wert nach Abzug der Umsatzsteuer unter 800 Euro liegt, kann die Kaufsumme im Jahr der Anschaffung vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Für Güter mit einem Wert zwischen 250 und 1.000 Euro nach Abzug der Umsatzsteuer kann der Pooling-Effekt genutzt werden. Die einzelnen Anschaffungen werden dabei als Sammelposten zusammengefasst und über eine Dauer von fünf Jahren steuerlich geltend gemacht. Für alle höherpreisigen Anschaffungen gelten die AfA-Tabellen, in denen genau festgelegt ist, über welchen Zeitraum welche Büromöbel und andere Arbeitsmittel abgesetzt werden können.

Steuerliche Absetzbarkeit von Büromöbeln für Privatpersonen

Etwas anders sieht es für Privatpersonen aus, die sich ein Home-Office einrichten. Das heimische Arbeitszimmer wird vom Finanzamt nur unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert. Für gewöhnlich keine Probleme bei der Anerkennung haben Lehrer und Außendienstmitarbeiter ohne eigenes Büro im Unternehmen. Auch wenn das Arbeitszimmer als solches nicht steuerlich absetzbar sein sollte, kann die Anschaffung von Büromöbeln jedoch im Rahmen der Werbungskosten abgesetzt werden. Wer hier genauere Informationen und Tipps benötigt, der sollte sich von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lassen. Besondere Vorgaben bestehen zudem für Studenten, die sich ebenfalls beraten lassen können.

 

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