Schutzschirmverfahren: Ablauf, Ziele und Vorteile für Unternehmen

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Wenn ein Unternehmen nicht mehr liquide ist, gibt es mehrere Möglichkeiten wieder buchstäblich „flüssig“ zu werden. Eine davon ist das Schutzschirmverfahren. Dieser Artikel erklärt, was das Schutzschirmverfahren genau ist und wie Unternehmen vorgehen können, wenn sie ein solches Verfahren einleiten möchten.

Ist das Schutzschirmverfahren eine Insolvenz?

Das Schutzschirmverfahren ist in Deutschland Teil des Insolvenzrechts. Es ist jedoch nicht ganz das, was sich viele Menschen unter einer Insolvenz vorstellen. Der Unternehmer „kapituliert“ beim Schutzschirmverfahren nicht vor seinen Gläubigern, sondern versucht, langfristig wieder eine Liquidität herzustellen. Eine Grundvoraussetzung für das Schutzschirmverfahren ist die frühzeitige Anmeldung und das Vorliegen eines ausgeklügelten Sanierungs- bzw. Insolvenzplans. Besteht die Aussicht, dass das Unternehmen mit den geplanten Maßnahmen tatsächlich vollständig oder teilweise wieder saniert werden kann, kann das Schutzschirmverfahren in die Wege geleitet werden.

Im Gegensatz zum regulären Insolvenzverfahren, bei dem der Unternehmer meist jedwede Verfügungsgewalt über sein Kapital abgibt, sichert ihm das Schutzschirmverfahren ein großes Maß an Eigenverantwortung zu. Das ist für viele Unternehmer attraktiv, die auch während einer laufenden Sanierung nicht jegliche Kontrolle über ihre Ressourcen verlieren wollen. Ob das Schutzschirmverfahren zur Anwendung kommt oder nicht, muss allerdings von einem Gericht entschieden werden. Dieses Gericht schätzt auch ein, ob die Erfahrung des Unternehmers ausreicht, um ein Schutzschirmverfahren erfolgreich umzusetzen.

Was passiert bei einem Schutzschirmverfahren?

Bei einem Schutzschirmverfahren ist das oberste Ziel die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit. Dazu gehört bei den meisten Unternehmen eine umfassende Verschlankung. Verträge, die dem Unternehmen langfristig mehr schaden als nutzen, können ihm Rahmen eines Schutzschirmverfahrens aufgekündigt werden. Unter Umständen ist es hier sogar möglich, die Gläubiger zum Verzicht auf einen gewissen Teil der Restschuld zu zwingen. Das Schutzschirmverfahren dauert insgesamt zehn Monate und wird maßgeblich von einem Sachverwalter mitverantwortet, der von dem gleichen Gericht entsendet wird, das über die Aufnahme des Schutzschirmverfahrens entscheidet.

Wer sich zeitig genug darum kümmert und einen realistischen Insolvenzplan aufstellt, hat mit dem Schutzschirmverfahren die Chance, einen großen Teil seiner Eigenverwaltung zu erhalten. Das ist ein eklatanter Unterschied zu einem klassischen Insolvenzverfahren, bei dem die meisten Entscheidungen bezüglich der tatsächlichen Sanierung des Unternehmens von einem Insolvenzverwalter getroffen werden. Es lohnt sich, sich frühzeitig beraten zu lassen und das Schutzschirmverfahren, wenn möglich, in Anspruch zu nehmen. Langfristig profitieren davon alle Beteiligten, denn das Schutzschirmverfahren kann deutlich schneller vorüber sein als ein klassisches Insolvenzverfahren, welches sich nicht selten über mehrere Jahre hin zieht.

Liquiditätsengpässe können jeden Unternehmer treffen und müssen nicht immer etwas mit schlechtem Wirtschaften zu tun haben – das weiß jeder Unternehmer, der schon mal einen unzuverlässigen Vertragspartner hatte. Das Wissen über Auswege aus der Zahlungsunfähigkeit ist auch dann wertvoll, wenn der worst case noch nicht eingetreten ist.

 

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