Kundinnen und Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, machen hiermit in vielen Fällen hohe Verluste. Denn die Versicherungsgesellschaften ziehen alle Vertragskosten vom Vertragsvermögen ab und belasten Kunden mitunter zusätzlich mit einer Kündigungsgebühr. Mit dem „ewigen Widerruf“ holen Sie deutlich mehr Geld aus Ihrem Vertrag. Denn hier darf der Versicherer keine Kosten abziehen, muss aber gleichzeitig Zinsen und Überschüsse in voller Höhe auszahlen!
Lebensversicherung kündigen – warum es sich meist nicht lohnt!
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer entscheiden Sie selbst, ob und wann Sie Ihre Lebensversicherung kündigen. Der Versicherer gibt allerdings Form und Frist, die Sie bei der Kündigung einhalten müssen, einseitig vor. In der Regel ist der sogenannten Rückkauf einer Lebensversicherung dabei nur zum Ende des Versicherungsjahres, häufig der 31.12. eines Jahres, möglich. Reichen Sie Ihre Kündigung in diesem Fall etwa im Mai ein, wird sie zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Selbst wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, erzielen Sie hierbei in der Regel einen Verlust. Grund dafür ist die Berechnung des Rückkaufswertes. Bei ihr werden zunächst alle Beiträge, Überschüsse und Zinsen zusammengerechnet. Anschließend zieht der Versicherer die Vertragskosten, also Abschluss-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Kündigungsgebühren, von der ermittelten Zwischensumme ab. Das Ergebnis ist der Auszahlungsbetrag.
Dabei sind die erzielten Überschüsse und Zinsen aber häufig niedriger als die Summe der Kosten, die vom Gesamtvertragswert abgezogen werden. So entsteht auf Ebene der Kundin oder des Kunden ein Verlust, durch den sich die Lebensversicherung insgesamt nicht gelohnt hat.
Nutzen Sie die Vorteile des „ewigen Widerrufes“
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, erzielen Sie in der Regel keinen Gewinn, sondern machen spürbare Verluste. Daher sollten Sie sich bereits frühzeitig nach möglichen Alternativen zur Auflösung des Vertrages umsehen. Eine dieser Optionen ist der „ewige Widerruf“, den der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) bestätigt hat.
Beim „ewigen Widerruf“ wickeln Sie die Lebensversicherung vollständig ab. Der Unterschied zur Kündigung besteht allerdings darin, dass der Vertrag nicht nachträglich aufgelöst wird, sondern als von Anfang an unwirksam gilt. Grundsätzlich ist ein Widerruf dabei zwar nur innerhalb eines Monats nach Zugang der Vertragsunterlagen möglich, hat der Versicherer Sie aber nicht oder unwirksam über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt diese Frist nicht zu laufen. In diesen Fällen besteht das „ewige Widerrufsrecht“.
Betroffen sind dabei vor allem Policen aus den Jahren 1994 bis 2007, Schätzungen zufolge rund 100 Millionen an der Zahl. Eine solche Lebensversicherung sollten Sie nicht kündigen, sondern den Vertrag zunächst auf mögliche Fehler in der Widerrufsbelehrung hin prüfen lassen. Solche Fehler können beispielsweise sein:
- Der Versicherer hat dem Vertrag keine Widerrufsbelehrung beigefügt oder sie ist Ihnen nie zugegangen
- Die Widerrufsbelehrung enthält rechtliche Fehler, benennt Beginn und Ende der Widerrufsfrist beispielsweise ungenau
- Es fehlt eine deutliche Hervorhebung der Widerrufsbelehrung, sodass sie vom übrigen Text kaum zu unterscheiden ist. In der Regel setzen Versicherer hier auf den Fettdruck oder eine sichtbare Umzeichnung der Belehrung
Lassen Sie Ihren Vertrag von einer erfahrenen Anwältin oder einem erfahrenen Anwalt prüfen. So erfahren Sie anhand von Vergleichsrechnungen, ob es sich lohnt, die Lebensversicherung zu kündigen. Ist dies nicht der Fall, macht Ihr Partner den Widerruf gemeinsam mit Ihnen geltend. Im Ergebnis sichern Sie sich hier eine Auszahlung, die schnell mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert der Police liegt!