In einem Zollfreilager werden bestimmte Werte Silber, Gold, Diamanten oder andere Wertgegenstände gelagert. Das Besondere daran ist, dass alle Gegenstände vollkommen zollfrei gelagert werden können. In der Schweiz ist das beispielsweise völlig legal, denn Zollfreilager zählen hier zu den gesetzlich steuerfreien Zollgebieten.
Das Wichtigste in Kürze
Viele Menschen sind der Meinung dass die sogenannten Zollfreilager nur institutionellen Anlegern bzw. Investoren zur Verfügung stehen. Das stimmt so nicht, denn auch private Personen können ein Zollfreilager für Kleininvestitionen für sich nutzen. Optional hierzu werden für private Personen auch gerne bankenunabhängige Schließfächer angeboten. Darüber hinaus werden Zollfreilager auch bewacht, die Wertgegenstände werden somit optimal geschützt.
Es handelt sich um eine bankenunabhängige Einlagerung
Wenn Sie sich für eine Einlagerung der Wertgegenstände in einem Zollfreilager entscheiden, bleiben Sie ständig der Eigentümer der eingelagerten Wertgegenstände. Die sichere Verwahrung der Gegenstände ist jederzeit gegeben und das Lagerunternehmen erhält keinerlei Eigentumsrechte. Hinzu kommt, dass Edelmetalle grundsätzlich als „Sondervermögen“ behandelt werden, diese scheinen deshalb niemals in der Bilanz von Dienstleistern oder auch Betreibern auf. Das hat den großen Vorteil, dass Sie niemals eine Insolvenz der beteiligten Unternehmen befürchten müssen.
Etwas anders wird dies allerdings bei einer „nicht zugewiesenen Lagerung“ in einer Bank gehandhabt. In diesem Fall sind Sie lediglich ein „nicht geschützter Gläubiger“ und deshalb geht das Eigentumsrecht an die Bank über. Die Einlagerung von Wertgegenständen bei Banken sollten Sie aus diesem Grund gut überlegen, denn Sie können sich nie sicher sein ob das Gold, Silber etc., auch wirklich eingelagert wird.
Thema Mehrwertsteuer in einem Zollfreilager
Alle Zollfreilager gelten als Transit-Bereiche, solange die realen Werte in diesem Bereich bleiben, sind sie auch vor Fiskalabgaben geschützt.Das heißt, die Mehrwertsteuer wird nur dann fällig, wenn Wertgegenstände aus dem Transit-Bereich in ein Land eingeführt werden.Selbst Reexporte sind in diesem Fall jederzeit steuerfrei und für den Staat steuerlich unantastbar.
Das Fazit
Sogenannte „Zollfreilager“ sind also für institutionelle- sowie private Anleger gleichermaßen interessant. In einem Zollfreilager gelten dieselben Bestimmungen für alle Personen. Vor allem das Einlagern von Wertgegenständen wie Gold, Silber, Diamanten usw., ist in einem Zollfreilager vorteilhafter als bei Banken. Alle eingelagerten Gegenstände sind in einem Zollfreilager jederzeit bestens geschützt und steuerfrei!