Gewerbesteuerberechnung: Die Steuerlast mittels Hebesatz errechnen

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In Deutschland gibt es die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und so weiter. Jeder, der sich ein eigenes Geschäft aufbauen möchte verliert bei den vielen Steuerpflichten schnell mal den Überblick. Deswegen werden wir uns in diesem Artikel einmal nur der Gewerbesteuer widmen. Was ist die Gewerbesteuer, wann wird diese fällig, wofür ist diese gedacht und wie hoch fällt diese aus? All das und noch mehr gibt es jetzt!

Wofür ist die Gewerbesteuer gut? – Welchem Zweck dient sie?

Mit der Gewerbesteuer werden Gemeinden und Städte durch die angesiedelten Unternehmen finanziell unterstützt. Die Zahlung erfolgt auf die finanziellen Belastungen der Ortschaften, die ebenso durch die angesiedelten Firmen und Unternehmen angefallen sind. Dafür erhebt das Finanzamt einen gewissen Betrag auf den Ertrag eines Gewerbes.

Wie setzt sich die Gewerbesteuer zusammen? Wen betrifft die Gewerbesteuerpflicht?

Jeder Gewerbebetrieb, der im Inland ansässig ist und darauf abzielt, am wirtschaftlichen Verkehr teilzunehmen sowie einen Gewinn erzielt, ist zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet. Dabei gilt jede selbständige Bestätigung, ob von einem Einzelunternehmer, einer GmbH oder einer AG. Freie Berufe und Tätigkeiten der Forst- und Landwirtschaft sind allerdings von dieser ausgenommen, insofern sie sich nicht in einer Kapitalgesellschaft befinden. Ansonsten sind sie ebenfalls dazu verpflichten eine Gewerbesteuer abzuführen.

Berechnet wird die Gewerbesteuer vom Finanzamt auf Basis des Gewerbeertrags. Der Ertrag setzt sich aus dem Gewinn sowie abzüglich und zuzüglich bestimmter Positionen zusammen. Zu den Faktoren gehört zum einen die Messzahl der Gewerbesteuer von 3,5 % sowie für der jeweilige Hebesatz. Der Freibetrag von 24 500 Euro gilt nur für Kleinunternehmen, sprich Personengesellschaften und Einzelunternehmen.

Wichtigen Positionen zur Gewerbesteuerberechnung

  • Der Eintrag für das Gewerbe
  • Der korrigierte Ertrag des Gewerbes
  • Der Freibetrag in Höhe von 24 500 Euro (gilt nicht für Kapitalgesellschaften)
  • Der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde
  • Die Messzahl für die Gewerbesteuer

WICHTIG: Der Gewerbeertrag ist nicht mit dem Gewinn eines Unternehmens gleichzusetzen! Es müssen mehrere Positionen gekürzt beziehungsweise hinzugerechnet werden, um diesen zu errechnen. Wer also nicht die nötige Zeit hat sich darüber zu informieren, der sollte sich einen Fachmann zur Seite holen, beispielsweise einen Steuerberater, der dies ordnungsgemäß erledigt.

Die Berechnung der Gewerbesteuer – Schritt für Schritt

  • Zu Beginn gilt es den Gewerbeertrag zu ermittelt werden
  • Dafür dient der Jahresgewinn als Grundlage
  • Dazu werden alle nötigen Positionen aufgerechnet
  • Sowie gewisse Kürzungen vorgenommen
  • Die Zwischensumme wird auf 100 abgerundet
  • Zu guter Letzt wird noch der Freibetrag abgezogen (allerdings nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  • Die Summe aus dieser Rechnung ergibt den Gewerbeertrag
  • Daraufhin wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert. Dadurch entsteht der Gewerbesteuermessbetrag, also die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer
  • Nach der Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 wurde die Steuermesszahl für alle Unternehmen auf 3,5 % vereinheitlicht
  • Davor betrug die Steuermesszahl für Gewerbeerträge von 12 000 Euro 1 %. Dieser Prozentsatz staffelte sich dann bis auf 5 % für Gewerbeerträge ab 48 000€
  • Sollte der Gewerbesteuermessbetrag unabhängig von einer Gemeinde sein, dann wird noch der individuell gültige Hebesatz multipliziert, wodurch die schlussendlich zu zahlende Gewerbesteuer ermittelt wird

Da die Gewerbesteuer auf kommunaler Ebene gezahlt wird, kann auch jede Gemeinde individuell entscheiden, wie hoch sie diese ansetzen möchte. Dies geschieht mittels des sogenannten Hebesatzes. Bis 2004 war der Hebesatz noch frei von jeglichen Beschränkungen. Seitdem muss dieser allerdings mindestens 200 Prozent in jeder Gemeinde betragen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Diese Vereinheitlichung sollte Gewerbesteueroasen aus Deutschland verschwinden lassen.

TIPP: Jeder Gründer sollte sich darüber informieren, wie hoch der jeweilige Hebesatz in einem Ort ist. Im Durchschnitt beträgt dieser etwa 400 Prozent. In manchen Gemeinden in Deutschland ist dieser allerdings um ein vielfaches höher angesetzt. Als Beispiel dient hier die Gemeinde Dierfeld, die einen Hebesatz von 900 Prozent festgelegt hat!

Die Gewerbesteuerberechnung an einem Beispiel

Um die eben erläuterten Reglungen noch einmal besser darstellen zu können, sehen wir diese noch einmal anhand eines Beispiels an. Dafür nehmen wir einem eine Personengesellschaft beziehungsweise ein Einzelunternehmen sowie eine Kapitalgesellschaft.

1. Beispiel: Gewerbesteuerrechnung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem üblichen Hebesatz einer Gemeinde in Deutschland aus. Der Hebebetrag in unserem Beispiel beträgt daher 270 Prozent. Das Unternehmen aus unserem Beispiel ist ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft und verfügt somit auch über einen Freibetrag von 24 500 Euro. Diesen dürfen diese nämlich bei der Gewerbesteuer abziehen.

  • Der Gewerbeertrag unseres Unternehmens liegt bei 70 870 Euro
  • Abgerundet auf volle 100 Euro wären dies 70 800 Euro
  • Abzüglich des Freibetrages von 24 500 Euro wären wir bei 46 300 Euro
  • Davon werden nun die 3,5 % gemäß der Steuermesszahl ermittelt = 1620,50 Euro
  • Der Gewerbesteuermessbetrag muss nun noch mit dem Hebesatz von 270 Prozent multipliziert werden wodurch wir bei 4375,23 Euro wären
  • Unser Beispielsunternehmen, das ein Einzelhandelsunternehmen beziehungsweise eine Personengesellschaft ist, muss mit einer Gewerbesteuer von 4375,23 Euro rechnen

2. Beispiel: Gewerbesteuerberechnung bei einer Kapitalgesellschaft

In unserem zweiten Beispiel rechnen wir einmal die Gewerbesteuer einer Kapitalgesellschaft durch. Kapitalgesellschaften sind Kommanditgesellschaften auf Aktie (KGaA), Gesellschaften mit bedingter Haftung (GmbH), Unternehmensgesellschaften (UG) sowie Aktiengesellschaften (AG). Sie verfügen über keinen Freibetrag von 24 500 Euro. Auch in diesem Beispiel rechnen wir wieder mit einem Hebesatz von 270 Prozent.

  • Der Gewerbeertrag unseres Unternehmens liegt bei 280 340 Euro
  • Abgerundet auf volle 100 Euro wären dies 280 300 Euro
  • Hier dürfen wir keinen Freibetrag abziehen!
  • Davon werden nun die 3,5 % gemäß der Steuermesszahl ermittelt = 9810,50 Euro
  • Der Gewerbesteuermessbetrag muss nun wie vorher auch mit dem Hebesatz von 270 Prozent multipliziert werden wodurch wir bei 26 488,35 Euro wären
  • Unser Beispielunternehmen, das eine Kapitalgesellschaft ist, muss mit einer Gewerbesteuer von 26 488,35 Euro rechnen

Fazit zur Berechnung der Gewerbesteuerlast

Wie so viele Dinge in Deutschland, ist auch die Gewerbesteuer etwas kompliziert. Wer sich allerdings mit diesem Thema nicht auskennt und sich damit auch nicht beschäftigen möchte, der sollte sich einen Steuerberater ins Boot holen. Dieser kümmert sich dann um alle Steuerlichen Angelegenheiten und analysiert zudem, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann. Diese Dienstleistung erfolgt selbstverständlich nicht umsonst, weshalb genau überlegt werden sollte, ob dieser wirklich helfen kann oder dadurch nur Mehrausgagen entstehen!

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