Steuerfreie Sachbezüge: Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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Während früher Gehaltserhöhungen und einmalige Sonderzahlungen eine Möglichkeit für Arbeitgeber waren, um Arbeitnehmern ihren Dank und Anerkennung auszudrücken, spielen inzwischen Sachbezüge eine immer wichtigere Rolle. Diese einmaligen oder regelmäßigen Zuwendungen sind auch als steuerfreie Leistung möglich, wovon Arbeitnehmer besonders profitieren. Welche Vorteile solche Sachbezüge für beide Seiten haben und welche Möglichkeiten es gibt, stellen wir nachfolgend genauer vor.

Was sind steuerfreie Sachbezüge?

Damit Sachbezüge steuerfrei bleiben, müssen bestimmte Vorgaben berücksichtigt werden. Als steuerfreier Sachbezug wird eine Einnahme bezeichnet, die nicht in Form von Geld an einen Arbeitnehmer fließt und eine Gehaltsnebenleistung darstellt. Sie ersetzt also nicht das eigentliche Gehalt. Ein beliebtes Beispiel hierfür sind Warengutscheine. Steuerfrei bleiben solche Sachbezüge jedoch nur, wenn sie einen gewissen Wert nicht überschreiten. Die Freigrenze liegt bei 44 Euro im Monat für einen Sachbezug und bei 60 Euro für ein Sachgeschenk. Andere Sachleistungen wie beispielsweise ein Dienstwagen oder Dienstfahrrad für Mitarbeiter sind lediglich steuerbegünstigt und daher kein steuerfreier Sachbezug.

Vorteile der Sachbezüge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer ist die Steuerfreiheit der Sachbezüge mit einem Wert bis 44 Euro attraktiver als eine gleichwertige Gehaltserhöhung, da hierauf Steuern anfallen würden und der Nettogewinn niedriger wäre. Allerdings machen solche Sachbezüge nur dann Sinn, wenn sie passend zum Arbeitnehmer gewählt werden und dieser davon auch wirklich profitiert. Für einen Arbeitgeber ist ein steuerfreier Sachbezug eine vergleichsweise einfache und schnelle Möglichkeit der Zuwendung und Anerkennung besonderer Arbeitsleistungen. Ob eine solche Zuwendung einmalig, jährlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder regelmäßig erfolgt, kann ein Unternehmen frei entscheiden.

Sofern der Freibetrag nicht überschritten wird, gibt es keine Vorgaben zur Häufigkeit. Steuerfreie Sachbezüge können zudem auch für Arbeitgeber eine attraktive Alternative zu Gehaltserhöhungen sein, da sie nicht mit Lohnnebenkosten verbunden und sehr unbürokratisch umsetzbar sind.

Die beliebtesten steuerfreien Sachbezüge

Der wohl beliebteste und häufigste Sachbezug ist der Warengutschein. Solche Gutscheine sind für zahlreiche Onlineshops, Dienstleister und regionale Geschäfte erhältlich. Wer einem Mitarbeiter zu einem besonderen Anlass diese Zuwendung zukommen lassen möchte, der hat hierbei optimale Möglichkeiten einen Warengutschein mit persönlichem Bezug zum jeweiligen Mitarbeiter auszuwählen. Wird die gesamte Belegschaft damit bedacht, sollte ein möglichst vielseitig nutzbarer Warengutschein gewählt werden. Alternativ zum Warengutschein bieten sich auch Geldkarten als steuerfreier Sachbezug an.

Sachbezüge können darüber hinaus auch als Zuschuss geleistet werden. Hier besteht beispielsweise die Möglichkeit eines Fahrkostenzuschusses, eines Zuschusses für die Kinderbetreuung oder eines Zuschusses für gesundheitsfördernde Leistungen wie die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder die Teilnahme an Gesundheitskursen. Solche Zuschüsse sind in der Regel nicht einmalig. Sie werden über einen längeren Zeitraum oder die gesamte Dauer der Firmenzugehörigkeit monatlich geleistet. Gerade Zuschüsse zu gesundheitswirksamen Leistungen zahlen sich durch eine bessere Fitness, damit verbunden einen niedrigeren Krankenstand und mehr Zufriedenheit der Angestellten für beide Seiten gleich doppelt aus.

 

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