Leiharbeit spielt nach wie vor eine wichtige Rolle in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft. Nicht selten findet auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Leiharbeit statt. Ist die Kritik gerechtfertigt, oder leisten Leiharbeiter einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum, ohne dabei auf eigene Arbeitnehmerrechte und Vorteile verzichten zu müssen? Und was verbirgt sich hinter der Bezeichnung Equal Pay?
Equal Pay Prinzip für mehr Gleichbehandlung
Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung zwischen direkt beim Unternehmen angestellten Fachkräften und über eine Leiharbeitsfirma überlassenen Mitarbeitern wurde im Jahr 2017 gemacht. Am 1. April des Jahres 2017 trat eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft, welches in § 8 eine Regelung zum Thema Equal Pay enthält. Kurz gesagt beinhaltet der Grundsatz “Equal Pay“, dass Leiharbeiter Anspruch auf das gleiche Gehalt wie direkt beim Unternehmen beschäftigte Mitarbeiter haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeitskräfte eine vergleichbare Qualifikation, Berufserfahrung und Tätigkeitsfeld haben. Hierbei ist jedoch zwischen gesetzlichem und tariflichem Equal Pay zu unterscheiden.
Ist die Leiharbeitsfirma nicht an einen Tarifvertrag gebunden, gilt der Anspruch auf identisches Gehalt bereits ab dem ersten Tag der Beschäftigung. Gehört die Firma jedoch einem Arbeitgeberverband an, gilt der tarifliche Equal Pay erst nach einer Beschäftigung von neun Monaten. Eine weitere Besonderheit ergibt sich, wenn die Leiharbeitsfirma den Branchenzuschlagstarifvertrag der jeweiligen Einsatzbranche für das Entgelt anwendet. In diesem Fall ist eine völlige Gleichstellung des Gehalts erst nach 15 Monaten erreicht. Das Equal Pay Prinzip stellt sicher, dass Zeitarbeiter und Festangestellte eines Unternehmens bei gleicher Qualifikation und Arbeitsleistung das gleiche Gehalt bekommen.
Vor- und Nachteile von Leiharbeit
Für Unternehmen stellen Leiharbeiter eine flexible Möglichkeit dar, kurzfristig auf ein geändertes Arbeitsaufkommen zu reagieren und Liefer- oder Produktionsengpässe aufgrund eines Mangels von Arbeitskräften zu vermeiden. Leiharbeiter sind bei der Leiharbeitsfirma angestellt und werden von dieser gegen Bezahlung an das Unternehmen mit akutem Personalbedarf ausgeliehen. Gleichzeitig sparen Unternehmen die aufwändige Suche nach geeignetem Personal und können bei längerfristigem Mehrbedarf an Mitarbeitern unter den bereits im Unternehmen eingearbeiteten Leiharbeitern potenzielle Arbeitnehmer finden. Die konkreten Möglichkeiten zur Übernahme einzelner Leiharbeiter werden üblicherweise vertraglich mit der Leiharbeitsfirma vereinbart.
Übrigens können Unternehmen Leiharbeiter für eine maximale Dauer von 18 Monaten unterbrechungsfrei beschäftigen.
Für Arbeitnehmer ergeben sich aus der Leiharbeit häufig einfachere Einstiegsmöglichkeiten in das Berufsleben und die Möglichkeit, flexible Einsatzorte kennenzulernen. Gleichzeitig kann Leiharbeit jedoch auch mit einer Angst vor dem Verlust des aktuellen Arbeitsplatzes und daraus resultierendem Leistungsdruck verbunden sein. Die früher durchaus gängige Ungleichbehandlung zwischen Festangestellten und Leiharbeitern wurde durch aktuelle Gesetze weitestgehend eingeschränkt. Mit dem Grundsatz Equal Pay wurde nicht nur die gleiche Bezahlung von festangestellten und geliehenen Arbeitskräften geregelt. Auch die Arbeitsbedingungen dürfen sich zwischen eigener Belegschaft und Leiharbeitern nicht unterscheiden, sofern vergleichbare Voraussetzungen vorliegen.