Nebenjobs, die ein Arbeitnehmer ausübt, sind manchmal meldungsbedürftig, mal erlaubnisbedürftig, mal auch schlichtweg verboten. Vielfach ist der Arbeitgeber mit ins Boot zu holen und muss mindestens über den Nebenjob informiert werden, wenn er ihn nicht gar genehmigen muss. Aber was können Arbeitgeber machen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Arbeitnehmer illegal einen Nebenjob ausübt? Dieser Artikel verrät, welche Optionen bestehen.
Welche Rechte haben Arbeitgeber bei Nebenbeschäftigungen ihrer Angestellten?
Im Grundsatz ließe sich behaupten, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, auf welche Weise ein Angestellter nebenbei noch Geld verdient. Tatsache ist, dass dies in vielen Fällen durchaus der Fall ist, doch wird der Arbeitgeber dennoch schnell informiert. In anderen Fällen ist eine Nebentätigkeit jedoch absolut ausgeschlossen:
- Konkurrenz – ein Angestellter, der neben dem Hauptjob im Hotel X einen Nebenjob im Hotel Y, also bei der direkten Konkurrenz, ausübt, darf diesen Nebenjob im Regelfall nicht ausüben. Eine Nebentätigkeit darf nicht in direkter Konkurrenz zur Haupttätigkeit stehen.
- Arbeitsschutzgesetz – ein Angestellter, der von 8 – 17 Uhr im Büro arbeitet, nachts aber einen Nebenjob als Taxifahrer ausübt, hebelt das Arbeitsschutzgesetz aus. Auch nun ist der Nebenjob verboten, denn die gesetzlichen Ruhezeiten zwischen Schichtende und Schichtbeginn müssen eingehalten werden.
- Skeptisch zu betrachten – auf der anderen Seite gibt es Nebenjobs, die mit dem Hauptjob moralisch nicht oder nur schwer in Einklang zu bringen sind. Eine Kindergärtnerin, die beispielsweise als Gogo-Girl oder Domina arbeitet, könnte mit dem Arbeitgeber in arge Bedrängnis kommen.
Einfach haben es staatliche Arbeitgeber: Bei ihnen ist der Nebenjob, egal welcher Art, immer genehmigungsbedürftig. Schon etliche Autoren hatten diesbezüglich Probleme mit dem Dienstherrn. Aber welche Rechte haben nun Arbeitgeber? Grundsätzlich können sie natürlich nicht jeden Nebenjob verbieten, sofern dieser nicht mit der eigentlichen Arbeit korreliert. Ein Büromitarbeiter, der samstags die Stadtteilzeitung austrägt, ist somit auf sicherem Fuß unterwegs.
Ebenso kann ein Mitarbeiter morgens auf dem Wochenmarkt tätig sein und Obst verkaufen, wenn die generelle Arbeitszeit erst nachmittags beginnt und mit dem Wochenmarkt keine Berührungspunkte hat. Die generelle Frage ist eher, wie in Arbeitgeber beweisen kann, dass ein Angestellter einer illegalen Nebenbeschäftigung nachgeht.
Wie kann eine Detektei helfen?
Privatpersonen, zu diesen zählt ein Arbeitgeber im erweiterten Kreis, haben nur eingeschränkte Rechte bezüglich der Überwachung von Mitarbeitern. Letztendlich darf ein Arbeitgeber nicht eigenständig Fotos von kranken Mitarbeitern machen, wenn diese sich auf dem Privatgrundstück aufhalten und munter den Rasen umgraben. Wer einem Mitarbeiter einen nicht genehmigten Nebenjob nachweisen möchte, der muss:
- Rechte beachten – die Privatsphäre ist ein hohes Gut und wird zurecht auch von Gerichten anerkannt. Schon so mancher Arbeitgeber glaubte, ein Mitarbeiter würde illegal einem Nebenjob nachgehen, dabei pflegte der Mitarbeiter nur einen Familienangehörigen oder Nachbarn.
- Recht kennen – der Arbeitgeber muss seine Rechte als Arbeitgeber kennen. Wie schon erwähnt, sind Nebenjobs durchaus erlaubt, sie dürfen nur nicht die eigentliche Anstellung beeinflussen oder in Konkurrenzunternehmen ausgeübt werden. Praktisch kann ein normaler Arbeitgeber nicht verhindern, dass ein Mitarbeiter als Autor oder Influencer arbeitet, sofern die Hauptarbeit nicht gestört oder negativ beeinflusst wird. (Sex-Heftchen-Autor oder Camgirl/Camboy wären fraglich).
Eine Detektei kann in dieser Beziehung helfen. Im Regelfall geht es den meisten Arbeitgebern darum, herauszufinden, ob ein Angestellter für die Konkurrenz arbeitet und eventuell gar Betriebsgeheimnisse weitergibt, oder aber, ob ein Nebenjob der Grund dafür ist, dass der Mitarbeiter die gewohnte Leistung nicht erbringen kann. Der Vorteil an Detekteien ist:
- Vorabprüfung – eine gute Detektei prüft vorab, ob der Fall überhaupt rechtens angenommen werden kann. Das erwähnte Beispiel mit der Stadtteilzeitung am Samstag wird von guten Detekteien direkt abgelehnt, da der Arbeitgeber keine Handhabe besitzt. Dazu ist die notwendige Rechtskenntnis nötig.
- Rechtssicherheit – gute Detekteien wissen, wie sie Beweise sammeln können. Diese Beweise werden allerdings nicht allein nach ›ist da‹ gewertet, sondern nach ihrer gerichtlichen Durchsetzbarkeit. Mitunter schleusen sich Detektive in Konkurrenzbetriebe ein, in denen der zu observierende Mitarbeiter einen Nebenjob ausübt. Oder sie beobachten den Nachtclub regelmäßig und können somit genau nachhalten, wann ein Mitarbeiter eintritt und zu welcher Zeit er wieder herauskommt.
Die gute Recherche der Detektei ist auch dann wichtig, wenn weitere Schritte eingeleitet werden sollten. Mittlerweile existieren in jeder größeren Stadt gute Anbieter. So ist es beispielsweise kein Problem, eine seriöse Detektei in Stuttgart, Hamburg oder Berlin zu finden.
Wann darf eine Kündigung ausgesprochen werden?
Der Schutz des Arbeitnehmers ist klar geregelt. Kein Arbeitgeber kann Mitarbeitern nach Gutdünken kündigen, doch Nebenjobs stehen immer wieder auf der strittigen Agenda. Hat ein Arbeitgeber gute und verwertbare Beweise, so kann er natürlich eine Kündigung aussprechen. Im Regelfall gilt aber:
- Abmahnung – diese gilt für alle Nebenjobs, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem eigenen Betrieb stehen. Sollte ein Mitarbeiter bis zwei Uhr morgens in der Tankstelle arbeiten, ansonsten aber in der IT arbeiten, so gibt es keinen direkten Zusammenhang. Die Abmahnung ist nun nur gerechtfertigt, weil die Ruhezeiten nicht eingehalten werden und der Mitarbeiter häufig übermüdet oder nicht ausgeruht zur Arbeit erscheint.
- Kündigung – eine Kündigung funktioniert halbwegs rechtssicher nur nach einer Abmahnung. Da dieses Thema unheimlich strittig ist, können diesbezüglich keine klaren Ratschläge erteilt werden. Die Antwort hat letztendlich nur ein involvierter Anwalt. Selbst Dienstherren haben rund um Abmahnungen und Co. ein echtes Problem, da die Gerichte mitunter anders entscheiden.
Sollte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Nebenjobs auflösen wollen, sollte er immer einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Heutzutage sind die Nebenjobs wesentlich besser und vorteilhafter bewertet als früher, zudem gibt es weitaus mehr Ausprägungen. Selbst ein Camgirl, das niemals sein Gesicht zeigt, ist nicht unbedingt kündigungswürdig, selbst wenn es bei einem kirchlichen Träger beschäftigt ist.

Eine typische Nebenbeschäftigung ist das Taxifahren. Bildquelle: @ Waldemar Brandt / Unsplash.com
Fazit – im Fall der Fälle: Hilfe holen
Die illegale Nebenbeschäftigung ist ein relativ umstrittenes Thema. Vielfach liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, denn er muss notfalls beweisen, dass ein entfernter Konkurrent durch einen Kellner einen Vorteil erhält. Dafür sind Detekteien notwendig, die natürlich auch mit eingeschalteten Rechtsanwälten arbeiten. Wichtig für alle Arbeitnehmer ist, eine klare Regelung rund um Nebenjobs zu schaffen. Umso klarer und eindeutiger sie ist, wobei das auch nur die bloße mündliche oder schriftliche Mitteilung sein kann, desto besser.