Der steuerliche Grundfreibetrag: Regelung und Hintergründe im Detail

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Der steuerliche Grundfreibetrag berührt jede steuerpflichtige Person, also Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende, Studenten sowie Rentner. Er verfolgt seit 1996 den Zweck, das Existenzminimum vor Steuerabgaben zu schützen. Er stellt somit sicher, dass das Einkommen, was als Existenzminimum bestimmt ist, nicht durch die Zahlung von Steuern gemindert wird und die Betroffenen anschließend unter dem Existenzminimum leben.

Der Sinn des Grundfreibetrags

Das Fundament des steuerlichen Grundfreibetrags ist Festlegung eines sogenannten Existenzminimums. Hierunter fallen Dinge, die jeder Mensch zum Leben braucht, also Nahrung, Kleidung, Wohnraum sowie eine medizinische Notfallversorgung. Festgelegt wird der das Existenzminimum auf Basis des Sozialhilferechts. Um zu gewährleisten, dass jeder Deutsche sich die lebensnotwendigen Dinge, die unter das Existenzminimum fallen, leisten kann, wurde der Grundfreibetrag eingeführt.

Dieser besagt dementsprechend, dass das Einkommen bis zur Grenze des Existenzminimums nicht versteuert wird, um so zu garantieren, dass die Menschen sich die lebensnotwendigen Dinge leisten können. Die Summe, die als Existenzminimum gilt, wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2018 wird davon ausgegangen, dass ein Single 9.000 Euro im Jahr braucht, um sein Existenzminimum zu sichern. Zum Vergleich, vor zehn Jahren, 2008, lag der Grundfreibetrag bei 7.664 Euro, er ist also seitdem über 1.300 Euro gestiegen.

Muss der Grundfreibetrag beantragt werden?

Wer sich fragt, ob man den Grundfreibetrag beantragen muss, kann sich entspannen. Jedem Steuerzahler steht dieser Betrag automatisch zu, ohne dass irgendwo eine Beantragung erfolgen muss.

Wenn das Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt

Wer aufgrund seines Gehalts ein Einkommen hat, das über den Grundfreibetrag hinausgeht, muss alles, was über diesen hinausgeht, versteuern. Jedoch gibt es Faktoren, die dafür sorgen können, dass weniger Steuern gezahlt werden müssen. Beispielsweise profitiert der Arbeitnehmer vom sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag, welcher zusätzlich zum Grundfreibetrag Einnahmen in Höhe von 1.000 Euro steuerfrei stellt. Der Grund für dieses zusätzliche steuerfreie Einkommen sind die zwangsläufigen Werbungskosten.

Was sind Werbungskosten genau?

Dies sind Kosten, die zum Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt der Tätigkeit aufkommen. Beispiele für anfallende Kosten sind die Fahrtkosten zur Arbeit, Kosten für Arbeitsmittel, Dienstreisekosten oder Bewerbungskosten. Als Angestellter muss man 2018 also erst ab einem jährlichen Einkommen von 10.000 Euro Steuern zahlen. Sobald jedoch die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1.000 Euro im Jahr übersteigen, ist es wichtig, eine Steuererklärung abzugeben, um die gesamten Werbungskosten steuerfrei eingetragen zu bekommen.

Verdient also beispielsweise eine Person im Jahr 10.100 Euro im Jahr, liegt sie grundsätzlich über dem Grundfreibetrag. Da die Person jedoch Werbungskosten in Höhe von 1.500 Euro hat, werden diese als steuerfrei eingetragen, sodass sich das zu versteuernde Einkommen auf eine Summe von 8.600 Euro beläuft. Das liegt im Jahr 2018 jedoch unter dem Grundfreibetrag, sodass die Person keine Steuern für ihr Einkommen zahlen muss.

 

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