Die GmbH ist eine ausgeklügelte Erfindung des deutschen Rechts, die es möglich macht, selbst vergleichsweise riskante Unternehmungen ins Leben zu rufen. Kernbestandteil der GmbH ist dabei das „bH“, die „beschränkte Haftung“. Dieser Artikel erläutert, was das bedeutet und weist gleichzeitig auf häufige Fehler bei der Gründung hin.
Was ist eine GmbH?
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, ist eine Rechtsform für Unternehmensgründungen. In vielen Ländern der Welt gibt es vergleichbare Rechtsformen. Allen ist gemein, dass sie Unternehmungen möglich machen sollen, die grundsätzlich riskant sind. Die Besonderheit einer GmbH liegt darin, dass die Gesellschafter nur beschränkt für finanzielle Verluste haften. Kurz gesagt: Sollte die Unternehmung schiefgehen, müssen sie nicht mit ihrem Privatkapital dafür haften. Allein das Gesellschaftsvermögen, dessen Höhe genau im Gründungsvertrag festgelegt ist, kann zur Haftung herangezogen werden.
Grundsätzlich klingt das nach einer einfachen und guten Sache. Aber in seltenen Fällen macht die GmbH Probleme, die allerdings durch ausgiebige Vorbereitung und mit ein wenig Nachdenken in der Regel vermeidbar sind. So kommt dem Vertrag beispielsweise eine sehr wichtige Rolle zu. Er muss genauestens ausgearbeitet und notariell beglaubigt sein. Darüber hinaus machen sich viele Menschen Illusionen bezüglich des nötigen Stammkapitals von 25.000 Euro. Innerhalb der Gründerszene mag diese Summe nicht nach viel Geld klingen, de facto zeigt sich aber immer wieder, dass es durchaus schwierig sein kann, diese Summe Geld zu beschaffen. Wie schwierig es ist, hängt letztlich auch davon ab, wie groß die Gesellschaft ist.
Finden sich viele Gesellschafter zusammen, verteilt sich die finanzielle Last auf mehr Schultern. Es lohnt sich daher, mehr Leute ins Boot zu holen, die an der Unternehmung beteiligt sind – auch wenn so mancher Unternehmer seine Geschäftsidee natürlich am liebsten allein für sich behalten würde. Einer Risikoabwägung hält diese Überlegung aber in der Regel nicht stand.
Der Name der GmbH ist keine Nebensache
Ein weiterer häufiger Fehler bei der Gründung der GmbH betrifft den Namen: Viele Unternehmer haben eine relativ klare Vorstellung davon, wie ihr Unternehmen und/oder ihr Produkt heißen soll. Leider existieren in Deutschland viele andere – nämlich über eine Million andere – Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Unbedingt sollten die Gesellschafter daher vorher klären, ob ein bestimmter Name schon vergeben, ggf. sogar markenrechtlich geschützt ist. Nicht immer übernehmen die Notare diese Recherchearbeit. Schlimmstenfalls kommt es zu einer Umbenennung oder zu Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits unnötig viel Geld verschlingen können. Der Notar bekommt die Meldung, dass der Name vergeben ist, erst vom Handelsregister.
Schwierig wird das vor allem dann, wenn man unter diesem Namen im Rahmen einer Vor-GmbH bereits gewirtschaftet hat. Daher: Unbedingt vorher prüfen!