Will man Juristen hierzulande glauben, käme ein großer Teil aller Zivilprozesse gar nicht erst zustande, gäbe es keine Rechtsschutzversicherungen. Eine Rechtsschutzversicherung macht es erst möglich, beispielsweise zwischen zwei Parteien eine „Waffengleichheit“ herzustellen, nämlich genau dann, wenn einer von beiden ohne Versicherung gar nicht über das nötige Kapital verfügt hätte, um den (womöglich scheiternden) Prozess zu zahlen. Aber ist eine Rechtsschutzversicherung wirklich für jeden Menschen gleichermaßen sinnvoll?
Rechtsschutzversicherungen: Für bestimmte Berufsgruppen besonders geeignet
Es gibt durchaus Berufsgruppen, für die eine Rechtsschutzversicherung sehr viel sinnvoller ist als für andere. So sind beispielsweise Vermieter oder Ärzte sehr viel häufiger in Rechtsstreitigkeiten verwickelt als andere Berufsgruppen. Unter Umständen wird einigen Berufsständen sogar von der zuständigen Handelskammer geraten, sich eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen. Wer sich nicht sicher ist, ob er zu einer „gefährdeten“ Berufsgruppe gehört, kann einen Versicherungsmakler als Ansprechpartner zu Rate ziehen. Versicherungsmakler kennen in vielen Fällen die sehr spezifischen Risiken, die in einigen Branchen lauern. Sie wissen auch darüber Bescheid, inwiefern eine Rechtsschutzversicherung diese Risiken überhaupt abdeckt.
In vielen Rechtsschutzversicherungen für Privatpersonen sind etwa juristische Streitigkeiten über Mietsachen ausgeschlossen. Wer aber eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, weil er vor allem Mietstreitigkeiten befürchtet, braucht unter Umständen ein anderes Versicherungsmodell. Zudem sollte gewährleistet sein, dass eine Gefahrenlage nicht akut ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden soll.
Beispiel: Wann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist
Viele Menschen haben schräge Vorstellungen davon, inwiefern eine Rechtsschutzversicherung für sie nützlich sein kann. Ein beliebtes Beispiel von Versicherungsmaklern sind beispielsweise Unfälle. Diese werden nicht unter allem Umständen von der normalen KfZ-Haftpflicht abgedeckt. Insbesondere dann nicht, wenn ein Unfallbeteiligter darauf besteht, dass die Schuld nicht bei ihm liegt. Nun ist man als geschädigter im Zugzwang. Kann man als Zivilperson Schadenersatz fordern? Dazu muss zunächst die Schuld eindeutig bewiesen werden. Sich als Privatperson auf einen umfangreichen Prozess und die eventuelle Übernahme aller Prozesskosten einzulassen, ist ein großes Risiko – gerade für Menschen, die teils vierstelligen Kosten eines solchen Prozesses nicht einfach so zahlen können.
Hier kann eine Rechtsschutzversicherung enorme Sicherheit verschaffen. Im Falle eines verlorenen Prozesses übernimmt sie die Prozesskosten normalerweise vollständig. Damit ist es für Privatpersonen überhaupt erst sinnvoll, sich auf einen Prozess einzulassen, dessen Kosten womöglichen den verhandelten Schadenswert sehr schnell übersteigen werden. Bei Unfällen mit dem Auto ist dieser Punkt nämlich schneller erreicht, als man denkt.
Fazit: Eine Rechtsschutzversicherung verschafft Sicherheit
Wie das Beispiel zeigt, ist eine Rechtsschutzversicherung auch in ihrer passiven Funktion für viele Menschen sinnvoll: Ob eine solche Versicherung vorhanden ist oder nicht, entscheidet in vielen Fällen darüber, ob ein Prozess überhaupt geführt werden kann oder sollte. Sehr viele Menschen lassen Unrecht gewähren, weil sie Prozesskosten fürchten. Wer diesen Umstand vermeiden möchte, sollte eine oftmals recht günstige Rechtsschutzversicherung abschließen.