Private Krankenversicherung – Tipps für den Tarifwechsel

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Private Krankenversicherungen funktionieren im Hinblick auf ihre Kosten kaum anders als ein Vertrag mit einem Heizungs-, Strom- oder Internetanbieter. Neukunden sollen mit günstigen Angeboten gelockt werden und dann bestenfalls für lange Zeit Mitglied bleiben.

Während der Wettbewerb unter den PKV-Anbietern dafür sorgt, dass die Tarife mitunter günstiger werden, zahlen Bestandskunden meist die Beiträge gemäß ihres alten, teureren Tarifes. Besonders nach einigen Jahren der Mitgliedschaft kann es sich also lohnen, über einen PKV Tarifwechsel nachzudenken.

Welche Möglichkeiten des Tarifwechsels gibt es?

Zunächst kann der Versicherte entscheiden, ob er innerhalb seines bisherigen Versicherungsdienstleisters den Tarif wechselt oder ob er zu einem gänzlich neuen Anbieter wechseln möchte. Der interne Wechsel aus Kostengründen hat den Vorteil, dass sich der Versicherte in der Regel keiner erneuten Gesundheitsprüfung, etwa in Form eines Gesundheitsfragebogens, unterziehen muss. Hierbei kann die Versicherung unter Umständen Risikozuschläge verlangen.

Bei den meisten Versicherungen wird für einen internen Tarifwechsel vorausgesetzt, dass die Leistungen des Tarifs gleich bleiben. Hier verhält sich der Wechsel also tatsächlich kaum anders als beim Wechsel in einen anderen Handytarif: Günstigere Tarife zu gleichen Leistungen bietet die Versicherung über die Jahre für Neukunden an, die Bestandskunden sind davon aber natürlich nur solange ausgeschlossen, wie sich sich selbst nicht diesbezüglich informieren.

Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel in einen neuen Tarif bei einem gänzlich neuen Versicherer. Dabei sollten Versicherte aber genau vergleichen: Ein neuerer Versicherer wird zunächst eine Gesundheitsprüfung vornehmen und den Neuversicherten einer bestimmten Altersgruppe zuordnen. Manchmal können hierdurch finanzielle Nachteile entstehen. Krankenversicherungen nutzen hierfür die sogenannten Altersrückstellungen (auch: Alterungsrückstellungen).

Die sollen sicherstellen, dass bereits im jungen Alter für das Alter „mitbezahlt“ wird, sodass die Beiträge bei steigendem Alter einigermaßen stabil bleiben können. Diese Berechnungen aus den Altersrückstellungen können beim Wechsel zu einem neuen Versicherer unter Umständen verlorengehen.

Wie kann ich meine derzeitige private Krankenversicherung kündigen?

Normalerweise gelten für Krankenversicherungen Kündigungsfristen von drei Monaten zum jeweiligen Ende des aktuellen Versicherungsjahrs. Das Versicherungsjahr ist bei den meisten Krankenversicherungen identisch mit dem Kalenderjahr. Das bedeutet, dass Versicherungen in aller Regel bis Ende September gekündigt werden müssen. Eine Sonderregelung gilt jedoch, wenn die Krankenkasse vor kurzem die Beiträge erhöht hat.

Dann kann der Kunde auch außerhalb der Kündigungsfrist innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung kündigen und wechseln. Für die Kündigung empfiehlt es sich, ein formloses Einschreiben an den Versicherer zu schicken, damit ein Beleg über den Zeitpunkt der Kündigung vorhanden ist. Damit der Versicherungsschutz lückenlos erhalten bleibt, sollte außerdem keine Kündigung abgeschickt werden, bevor nicht eine neue Versicherung abgeschlossen wurde.

Unter Umständen lassen sich doppelt gezahlte Beiträge sogar wieder zurückfordern. Erste Priorität sollte aber immer sein, dass während des Tarifwechsels keine Zeitspanne entsteht, in der der Versicherte unversichert ist. Im Krankheitsfall unversichert sein, kann im Zweifelsfall jeden Kostenvorteil eines Tarifwechsels nichtig machen.

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