Mietkautionsversicherung statt Kautionszahlung – Fakten zur Alternative

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Vermieter bevorzugen Wohnungsbewerber, die eine Mietkautionsversicherung vorweisen können. Diese Alternative zur Barkaution schützt später Mieter und Vermieter vor finanziellen Nachteilen. Aber an den Abschluss einer Mietkautionsversicherung sind Bedingungen geknüpft.

Bedingungen für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung

Die volle Geschäftsfähigkeit ist eine Hauptbedingung für den Abschluss einer Mietkautionsversicherung. Jeder Mensch mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erfüllt diese Voraussetzung. Gleichzeitig verlangen Versicherer eine unbelastete Bonität, um diese Form einer Bürgschaft zu übernehmen. Die Prüfung dieser guten Bonität nimmt der Anbieter bei Eingang des Antragsformulars eigenständig bei Schufa, Infoscore, Creditreform und anderen Institutionen vor.

Damit werden Vermieter und Mieter gleichzeitig geschützt. Denn nur, wenn der Mieter tatsächlich zahlungsfähig ist, wird er die Versicherungsbedingungen über pünktliche Beitragszahlung auch erfüllen können. Bei mehreren Hauptmietern ist der Vertragsabschluss durch beide ebenfalls möglich. Der zweite Hauptmieter muss ebenso eine unbelastete Bonität wie der erste Hauptmieter vorweisen. Es dürfen keine Insolvenzen, Inkassoverfahren, eidesstattlichen Versicherungen oder Mahnverfahren öffentlich eingetragen sein.

Vorteilhaft ist die Mietkautionsversicherung für Studenten. Diese können eine sonst nötige Barkaution durch die Mietkautionsversicherung ersetzen. Sie können ein Mindesteinkommen über eine Bankbürgschaft nachweisen und kommen so um die erheblichen Kosten für eine Barkaution herum. Weitere Konditionen lassen sich bei Anbietern wie Capitalo.ch prüfen.

Fakten zu Kosten, Laufzeit und Gültigkeit der Mietkautionsversicherung

Moderne Versicherer stellen auf der Homepage einen Rechner für die Mietkautionsversicherung bereit. Beispielsweise errechnet sich so ein Prozentsatz auf die geforderte Kautionssumme. Bei 5 % Beitrag und Kautionsbetrag von 1.500 Euro sind das 75 Euro jährlich. Die günstigsten Anbieter verlangen nur 4,7 Prozent. Die Mietkautionsversicherung beginnt mit Start des Mietverhältnisses. Endet dieses, endet auch die Versicherung.

Der Vermieter wird nach bestehenden Forderungen schriftlich vom Versicherer angefragt. Er sendet ein unterschriebenes Formular zur Bürgschaftsbefreiung an diesen, wodurch alle Ansprüche abgegolten sind. Möglicherweise hat der Mieter zu viele Beiträge bezahlt. Solche Überstände zahlt die bei den meisten Anbietern zurück.

Fälle, in denen die Mietkautionsversicherung besonderen Schutz bietet

  • Vermieter in Insolvenz: Viele Vermieter legen das Kautionsgeld nicht auf einem eigenen Treuhänderkonto an. Im Fall einer Insolvenz kommt der Kautionsbetrag zur Insolvenzmasse. Es ist sehr schwer, auch nur einen Teil des Geldes über das Insolvenzverfahren zurückzubekommen. Gibt es eine Mietkautionsversicherung, kann dieser Verlust nicht passieren.
  • Unverschuldete Arbeitslosigkeit des Mieters: In der Mietkautionsversicherung ist häufig ein Zusatzschutz integriert. Wird der Versicherte unverschuldet arbeitslos, übernimmt der Versicherer die Jahresbeiträge für bis zu zwei Jahre (24 Monate).
  • Unfalltod des Mieters: Verunfallt der Versicherte tödlich, zahlt der Vertragspartner der Mietkautionsversicherung an die gesetzlichen Erben oder den zweiten Versicherten 12 Kaltmieten (netto) aus.

Fazit

Mieter mit Mietkautionsversicherung können sich mit Hilfe des Versicherers besser gegen unberechtigte Forderungen des Vermieters wehren. Dieser bekommt berechtigte Forderungen schneller ausbezahlt. Bereits bei der Bewerbung um eine Wohnung ist daher diese Versicherungsvariante statt einer Kaution gern gesehen.

 

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