Home Office – Welche Betriebsausgaben können steuerlich geltend gemacht werden?

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Für viele Menschen hat sich das Homeoffice zur ernsthaften Alternative zum normalen Büro entwickelt. Das gilt nicht nur für Freelancer und Unternehmer; auch immer mehr Firmen setzen darauf, dass ihre Angestellten an manchen Tagen aus den eigenen vier Wänden arbeiten können.

Ein gutes und funktionales Büro ist dabei natürlich ein wichtiges zusätzliches Werkzeug. Was die meisten Besitzer eines Homeoffice nicht wissen, ist der Umstand, dass viele Kosten – von der Anschaffung bis zu Reparaturen – die steuerlichen Belastungen senken können.

Steuern und das Homeoffice – Wie funktioniert das?

Die Einrichtung des Büros in den eigenen vier Wänden ist eine Herausforderung für all jene, die die Möglichkeit haben, aus einem Homeoffice zu arbeiten. Natürlich lockt die Möglichkeit, einfach vom Laptop im Wohnzimmer die Arbeiten zu vollrichten. Gerade dann, wenn das Homeoffice zur Zentrale für das eigene Unternehmen wird, ist es aber wichtig, dass die richtige Umgebung für einen produktiven Alltag bei der Arbeit geschaffen wird.

Natürlich sind aber entsprechende Kosten vorhanden, die beachtet werden müssen. Viele Einsteiger in diesem Bereich sind sich aber nicht darüber im Klaren, dass sie bei der Einrichtung und bei der Instandhaltung des Homeoffice einen großen Teil ihrer Kosten absetzen kann. Das Finanzamt sieht das Homeoffice als einen Raum an, der für die Schaffung von Verdienstmöglichkeiten notwendig ist.

Während man zum Beispiel einen Laptop, der beruflich und privat genutzt wird, zumindest zum Teil absetzen kann, ist dies mit der Einrichtung des Büros in den eigenen vier Wänden in der Regel komplett möglich. Das gilt für Schränke, Tische, Aktenordner und sonstige Dinge, die dafür nötig sind, dass man sich ein produktives Umfeld im eigenen Haus oder der Wohnung einrichtet.

Auch Instandhaltung kann abgesetzt werden

Neben der Einrichtung gibt es auch noch andere Kosten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Software für den täglichen Umgang ist dabei nur ein Beispiel – das Augenmerk sollte auch darauf liegen, dass das Homeoffice durchaus repräsentabel sein muss. Wer Kunden empfängt muss einen guten Eindruck machen. Die Teppichreparatur Berlin kann zum Beispiel dabei helfen, dass der Boden auch nach vielen Monaten der Benutzung noch neu wie am ersten Tag aussieht.

Die Kosten, die dafür entstehen, lassen sich ebenfalls beim Finanzamt anmelden. Immerhin geht es hier um einen Raum, der durch seine Darstellung die Chancen auf Verdienste und Einnahmen erhöht. Wer sich sicher sein möchte, sollte sich daher gleich zwei Profis holen: Einen, der bei der Reparatur des Teppich hilft und einen Steuerberater für weitere Konsultationen.

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